Schulen dürfen künftig in Abiturzeugnissen darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung einen Notenschutz erhalten haben.
Wenn bei Prüfungen bestimmte Teilleistungen wie etwa die Rechtschreibung nicht oder anders bewertet werden, darf das einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ...
In manchen Zeugnissen von Menschen mit Legasthenie steht ein Vermerk darüber, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wurde. Drei Abiturienten aus Bayern ...
Dass die Rechtschreibung wegen einer Behinderung nicht benotet wird, darf im Zeugnis vermerkt sein. Im konkreten Fall war der Hinweis aber diskriminierend.
Seite 1: „Auf die Bewertung von Rechtschreibung wurde verzichtet.” Ein solcher Satz im Abiturzeugnis kann Schülerinnen und Schüler mit ...
Laut Bundesverfassungsgericht dürfen Zeugnisse Hinweise auf Legasthenie enthalten – leider. Betroffene werden stigmatisiert und Arbeitgeberinnen haben ...
Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern haben erfolgreich dagegen geklagt, dass der Satz »Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden ...