Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in der seit 2020 geltenden Form nicht für verfassungswidrig. Eine entsprechende Klage wurde abgewiesen.
Der Steuerzahlerbund kritisiert den Solidaritätszuschlag deswegen als eine durch die Hintertür eingeführte Reichensteuer. Dem folgte der Bundesfinanzhof jedoch nicht: Die Bundesregierung darf den Solidaritätszuschlag wegen des erhöhten Finanzbedarfs für die Einheit demnach weiter erheben, auch wenn es keinen Solidarpakt mehr gibt. Eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag hat der Bundesfinanzhof (BFH) abgewiesen.
Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen – die Abgabe sei nicht verfassungswidrig. Das von FDP-Chef Lindner geführte ...
[Christian Lindner](https://www.spiegel.de/thema/christian_lindner/) ( [FDP](https://www.spiegel.de/thema/fdp/)) [wirbt schon länger für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags](https://www.spiegel.de/politik/deutschland/christian-lindner-will-solidaritaetszuschlags-abschaffen-a-f059a650-0d26-48e6-95ac-ca5a5cbedaa0), der inzwischen nur noch für Personen mit höheren Einkommen gilt. Bloße Zweifel daran reichten nicht aus, um den Soli dem [Bundesverfassungsgericht](https://www.spiegel.de/thema/bundesverfassungsgericht/) vorzulegen, sagte der Vorsitzende Richter und Präsident des BFH, Hans-Josef Thesling. [SPD](https://www.spiegel.de/thema/spd/) und Grüne haben sich gegen Steuersenkungen für Reiche ausgesprochen. Unabhängig von Rechtsfragen werde die Ergänzungsabgabe innerhalb der Koalition bekanntlich politisch und ökonomisch unterschiedlich bewertet, hieß es weiter. Tatsächlich wurden 96,5 Prozent der bisherigen Zahler finanziell bessergestellt. Dem folgte der Bundesfinanzhof jedoch nicht: »Eine Ergänzungsabgabe muss nicht von vornherein befristet oder für einen kurzen Zeitraum erhoben werden«, sagte BFH-Präsident Thesling. »Die Bundesregierung hat ein Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Klärung.« Kläger und Steuerzahlerbund argumentierten, dass der Solidaritätszuschlag in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei. [Solidaritätszuschlag](https://www.spiegel.de/thema/solidaritaetszuschlag/) vor dem Bundesverfassungsgericht [vollständig kippen](https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/fdp-will-soli-vor-dem-bundesverfassungsgericht-kippen-a-65c93aa4-997d-4ff0-beb7-90e208910b10). Das Klägerpaar hatte vor dem BFH gegen die Zahlung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 geklagt. Dies liege in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Laut Urteil hat der Bund aber schlüssig dargelegt, dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursacht, auch wenn die früheren Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten ausgelaufen sind.
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Der Soli ist sozusagen eine Steuer auf die Steuer. Januar 2023.](https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/steuern-soli-endet-womoeglich-vor-dem-bundesverfassungsgericht-id65201926.html) Die Entscheidung ist gefallen: Der Soli bleibt. Der auf die Einkommensteuer fällige Soli wird dann nur schrittweise erhöht, damit Besserverdienende, die nur knapp über der Freigrenze liegen nicht, den vollen Soli mit 5,5 Prozent abgeben müssen. Für die Körperschaft- und die Kapitalertragsteuer (bis zum Erreichen des Freistellungsbetrags von 1000 Euro) gibt es keinen Freibetrag. Berechnet wird er anhand der gezahlten Körperschaft-, Kapitalertrag- oder Einkommensteuer und liegt bei 5,5 Prozent. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber den Soli mit der Lohnsteuer ab. Die Freigrenze lag bisher bei 16.956 Euro und wurde für 2023 auf 17.543 Euro angehoben. Dieser Prozentsatz gilt noch heute, gezahlt wird der Soli aber aufgrund von höheren Freigrenzen nur noch von wenigen. [1995 wurde er erneut eingeführt - zur Finanzierung der deutschen Einheit](https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Solidaritaetszuschlag-Ost-Steuer-laeuft-aus-Was-hat-der-Soli-gebracht-id58824221.html). 7,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommensteuer sowie auf die Körperschaftsteuer für Unternehmen mussten abgegeben werden. Die Klage wurde abgewiesen, denn der Soli ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofes nicht verfassungswidrig. Aber was ist eigentlich der Soli, wer zahlt ihn und wie hoch ist er?
Hätte der Bundesfinanzhof den Zuschlag für verfassungswidrig gehalten, hätte sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen müssen. Eine Vorlage ...
Der SPD-Finanzexperte erklärte: "Da finden wir in der letzten Legislaturperiode in der Großen Koalition sozialdemokratisch, dass die zehn Prozent höchsten Einkommen (...) ein Stück weit mehr tragen müssen als die anderen 90 Prozent der Steuerzahler. Die Abgabe sei nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen.
Der Bundesfinanzhof hält die Festsetzung des Solidaritätszuschlages für die Jahre 2020 und 2021 für rechtmäßig. Es gab dazu eine Klage, denn zuletzt hatte ...
Zudem werfen sie dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss. Es sei gerechtfertigt, die Einkommenssteuer oder den Soli an der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen auszurichten. Zum einen sei der ursprüngliche Zweck entfallen: Die Abgabe diente ursprünglich zur Finanzierung des Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte. Der Bund der Steuerzahler warf der Ampel-Koalition vor, den Solidaritätszuschlag gänzlich zweckentfremdet zu haben; er sei mittlerweile durch die Hintertür zu einer „Reichensteuer“ geworden, sagte Präsident Holznagel. Deshalb hält der Bundesfinanzhof es auch nicht für geboten, den Fall an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu überweisen. Im Gegensatz zu den Klägern befanden es die Finanzrichter für unerheblich, ob die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost genutzt werden oder nicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer bestätigt. Der Zuschlag sei noch vom ...
Der derzeitige Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 sei daher auch der Solidarbeitrag hinfällig. Zudem sei der derzeit geltende Solidaritätszuschlag 1995 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt worden. Rund zehn Prozent der Steuerpflichtigen zahlen die Abgabe immer noch. Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX.
Der Bundesfinanzhof hält die Festsetzung des Solidaritätszuschlages für die Jahre 2020 und 2021 für rechtmäßig. Es gab dazu eine Klage, denn zuletzt hatte ...
Zudem werfen sie dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss. Es sei gerechtfertigt, die Einkommenssteuer oder den Soli an der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen auszurichten. Zum einen sei der ursprüngliche Zweck entfallen: Die Abgabe diente ursprünglich zur Finanzierung des Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte. Der Bund der Steuerzahler warf der Ampel-Koalition vor, den Solidaritätszuschlag gänzlich zweckentfremdet zu haben; er sei mittlerweile durch die Hintertür zu einer „Reichensteuer“ geworden, sagte Präsident Holznagel. Deshalb hält der Bundesfinanzhof es auch nicht für geboten, den Fall an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu überweisen. Im Gegensatz zu den Klägern befanden es die Finanzrichter für unerheblich, ob die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag für den Aufbau Ost genutzt werden oder nicht.
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? Darauf hatte ein Ehepaar geklagt. Doch der Bundesfinanzhof wies die Klage nun zurück.
Die Verfassungsmäßigkeit bleibe davon abhängig, dass der Bund besonderen Finanzbedarf für die Herstellung der Einheit nachweise, sagte Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg. Der Kläger nannte die Entscheidung enttäuschend. Nach Angabe des Anwalts der Kläger zahlen noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Soli. In der Opposition gehen CDU und CSU davon aus, dass der Soli keine Ewigsteuer werden darf. [Bundes der Steuerzahler](https://www.faz.net/aktuell/finanzen/thema/bund-der-steuerzahler) den „Soli“ zu Fall bringen. [Weitere Informationen](https://www.faz.net/datenschutzerklaerung-11228151.html). [externe Inhalte](https://www.faz.net/faz-net-services/externe-medieninhalte-17435813.html)anzuzeigen, ist Ihre widerrufliche Zustimmung nötig. Doch der Bundesfinanzhof wies die Klage nun zurück. Dies liege in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Der Zuschlag zur Einkommensteuer sei noch vom Grundgesetz gedeckt, urteilte das höchste deutsche Steuergericht. Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? [Solidaritätszuschlag](https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/thema/solidaritaetszuschlag) in der seit 2020 geltenden Form nicht für verfassungswidrig.
Gegen die Steuerbescheide dieser beiden Jahr richtete sich die Klage. Bloße Zweifel rechtfertigten keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Laut Urteil ...
Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 beschloss die damalige Große Koalition, dass Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag weiter zahlen müssen, die übrigen 90 Prozent wurden ausgenommen. Die Klage berief sich darauf, dass der ursprüngliche Zweck des Soli entfallen sei: Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte. Dem folgte der Bundesfinanzhof jedoch nicht: Die Bundesregierung darf den Solidaritätszuschlag wegen des erhöhten Finanzbedarfs für die Einheit demnach weiter erheben, auch wenn es keinen Solidarpakt mehr gibt. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München wies am Montag eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag ab. Kläger und Steuerzahlerbund argumentierten, dass der Solidaritätszuschlag in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei. Die Bundesregierung kann nach einer gescheiterten Klage gegen den Solidaritätszuschlag weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen.
Bei Topverdienern darf der Staat weiter Soli kassieren, das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Besser wäre es, die Politik würde Wohlhabende auf anderen ...
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Der Bundesfinanzhof hat keine Einwände gegen den Soli in der aktuellen Form. Doch das muss nicht heißen, dass die Sondersteuer erhalten bleibt.
Viele verknüpfen den Soli automatisch mit der Wiedervereinigung und dem Aufbau der ostdeutschen Bundesländer. Es wäre längst überfällig, den Soli abzuschaffen", sagte der Präsident des Münchner Ifo Instituts unserer Redaktion. Rund 3,5 Prozent der Steuerzahler müssen den Soli in voller Höhe zahlen. Soli-Kritiker Fuest sieht keine Chance für eine Reform der Zusatzsteuer. Seit 2021 ist der Soli jedoch für 90 Prozent der Beschäftigten weggefallen. Der Soli ist eine Zusatzabgabe für steuerpflichtige Privatleute, Selbständige und Unternehmen.
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? Darauf hatte ein Ehepaar geklagt. Doch der Bundesfinanzhof wies die Klage nun zurück.
Die Verfassungsmäßigkeit bleibe davon abhängig, dass der Bund besonderen Finanzbedarf für die Herstellung der Einheit nachweise, sagte Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg. Der Kläger nannte die Entscheidung enttäuschend. Nach Angabe des Anwalts der Kläger zahlen noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Soli. In der Opposition gehen CDU und CSU davon aus, dass der Soli keine Ewigsteuer werden darf. [Bundes der Steuerzahler](https://www.faz.net/aktuell/finanzen/thema/bund-der-steuerzahler) den „Soli“ zu Fall bringen. [Weitere Informationen](https://www.faz.net/datenschutzerklaerung-11228151.html). [externe Inhalte](https://www.faz.net/faz-net-services/externe-medieninhalte-17435813.html)anzuzeigen, ist Ihre widerrufliche Zustimmung nötig. Doch der Bundesfinanzhof wies die Klage nun zurück. Dies liege in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Der Zuschlag zur Einkommensteuer sei noch vom Grundgesetz gedeckt, urteilte das höchste deutsche Steuergericht. Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? [Solidaritätszuschlag](https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/thema/solidaritaetszuschlag) in der seit 2020 geltenden Form nicht für verfassungswidrig.
Mit ihrer Revision machten die Eheleute geltend, der SolZ sei grundgesetzwidrig. Sie beriefen sich auf das Auslaufen des Solidarpakts II und damit der ...
Da der ursprüngliche Gesetzeszweck für die Einführung des SolZ auch in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht entfallen ist, kommt es auf eine mögliche "Umwidmung" des SolZ für andere Zwecke (Coronapandemie, Ukraine-Krieg) nicht an (BFH v. Nachdem der BFH nunmehr aber das Urteil des FG bestätigt und die Revision zurückgewiesen hat, verbleibt den Eheleuten jetzt die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des BFH Verfassungsbeschwerde zum BVerfG einzulegen. Abschmelzung kann nicht entgegengehalten werden, dass sich die Staffelung nicht unmittelbar aus dem Erhebungszweck der Abgabe (Finanzierung der Wiedervereinigung) ergebe. Hätte der BFH die Verfassungsmäßigkeit bejaht, hätte er das Verfahren dem BVerfG vorlegen müssen, das im Rahmen eines konkreten Normenkontrollverfahrens (Art. im Bereich der Rentenversicherung und des Arbeitsmarkts) hingewiesen und die Verringerung dieses Bedarfs durch die Beschränkung des SolZ auf die Bezieher höherer Einkommen ab 2021 berücksichtigt. Der (als fiskalische Begrenzung fungierende) von der Normallage abweichende wiedervereinigungsbedingte Finanzbedarf des Bundes ist auch in den Jahren 2020 und 2021 noch gegeben. Entgegen der wohl herrschenden Auffassung im Schrifttum geht der BFH somit nicht davon aus, dass der (unbefristet erhobene) SolZ bereits mit dem Auslaufen des Solidarpakts II seine Rechtfertigung verloren hat. Er führt mit dem Satz von 5,5 % nicht zur "Aushöhlung" der dem Bund und den Ländern gemeinschaftliche zustehenden ESt und KSt (BFH v. Zwar darf der Bund unter der Bezeichnung "Ergänzungsabgabe" keine Steuer einführen, die den Vorstellungen des Verfassungsgebers zur Ergänzungsabgabe widerspricht und das finanzielle Ausgleichssystem zu Lasten der Länder verändert. Entgegen den überwiegenden Stimmen im juristischen Schrifttum bejaht der BFH die Verfassungsmäßigkeit des SolZ. Mit der Einführung des SolZG 1995 hat der Bund seine Gesetzgebungszuständigkeit nicht überschritten. Sie beriefen sich auf das Auslaufen des Solidarpakts II und damit der Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer in 2019 sowie die damit zusammenhängende Neuregelung des Länderfinanzausgleichs.
Ein Ehepaar aus Bayern scheitert mit seiner Klage gegen den Solidaritätszuschlag. Der Soli ist nicht verfassungswidrig, entscheidet das höchste deutsche ...
Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 beschloss die damalige Große Koalition, dass Besserverdiener - die oberen 10 Prozent der Einkommen - den Zuschlag weiter zahlen müssen, die übrigen 90 Prozent wurden ausgenommen. Dem folgte der Bundesfinanzhof jedoch nicht: Die Bundesregierung darf den Solidaritätszuschlag wegen des erhöhten Finanzbedarfs für die Einheit demnach weiter erheben, auch wenn es keinen Solidarpakt mehr gibt. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München wies eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag ab. Die Bundesregierung kann nach einer gescheiterten Klage gegen den Solidaritätszuschlag weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen. Das klagende Ehepaar aus Aschaffenburg hatte mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gefordert. Der Soli ist nicht verfassungswidrig, entscheidet das höchste deutsche Finanzgericht.
Der Solidaritätszuschlag von 1995 sollte die Mehrkosten abfedern, die durch die Wiedervereinigung entstanden sind. Damals wurde die Abgabe für den ...
Weiter gingen die Kläger auch dagegen vor, dass nur die oberen 10 Prozent der Steuerzahler durch den Soli belastet werden. Die bestehende Staffelung der Solidaritätsabgabe ist daher nicht zu beanstanden, sondern nach dem Sozialstaatsprinzip berechtigt. Dabei sei auch unerheblich, dass der Soli nicht mehr für den Aufbau Ost verwendet wird, sondern nicht mehr zweckgebunden ist. Der Bundesfinanzhof stellte fest, dass der wiedervereinigungsbedingte Finanzbedarf des Bundes weiterhin besteht. Die Kläger waren der Ansicht, dass der Zuschlag in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei. Der Solidaritätszuschlag von 1995 sollte die Mehrkosten abfedern, die durch die Wiedervereinigung entstanden sind.