Kann man Taxifahrten zur Arbeit bei der Steuer geltend machen? Ja, aber nicht in voller Höhe: Der Bundesfinanzhof entschied über die Abzugsfähigkeit.
Damit konnten nur Kosten in der Höhe geltend gemacht werden, wie sie durch die Christoph Wicher, Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, verwies klarstellend darauf hin, dass schwerbehinderte Personen die Möglichkeit haben, die vollen Fahrtkosten zur Arbeit geltend machen zu können, wenn deren Grad der Behinderung mindestens 70 Prozent beträgt oder der Grad mindestens 50 Prozent beträgt und zusätzlich festgestellt wurde, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr wesentlich beeinträchtigt ist. Der Bundesfinanzhof urteilte gegen den Steuerzahler und ließ die Kosten nicht in voller Höhe zum Abzug zu (Aktenzeichen VI R 26/20). Mal wurde die Kosten voll anerkannt und manchmal nicht. Regelmäßig dürfte das Taxi nicht die erste Wahl für die Fahrt zur Arbeit sein. Das kann die notwendige Überbrückung einer eingetretenen Verspätung sein.