Geht es nach den Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach wird Cannabis für Erwachsene künftig zu Genusszwecken erhältlich und der Besitz straffrei sein.
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Ein Entwurf zur geplanten Cannabis-Legalisierung befindet sich laut einem Medienbericht in der Ministeriumsabstimmung. Demnach sollen Erwachsene straffrei ...
Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte den RND-Bericht auf Anfrage nicht und verwies auf noch laufende Abstimmungen in der Bundesregierung. Personen ab 18 Jahren sollen künftig nicht bestraft werden, wenn sie bis zu 20 Gramm Cannabis kaufen oder bei sich haben. Ein Sprecher Lauterbachs sagte in Berlin, die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und das Auswärtige Amt arbeiteten zusammen an der Umsetzung des Koalitionsvertrags.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) hat die Eckpunkte der geplanten Legalisierung abgesteckt, die zwischen den Ministerien der Bundesregierung ...
Trotz der Legalisierung soll ein generelles Werbeverbot für Cannabis-Produkte gelten, heißt es in den Eckpunkten. Grundsätzlich soll Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. An Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren dürfen allerdings nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent verkauft werden, um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern.
Die Legalisierung von Cannabis unter einer Reihe von Bedingungen ist ein zentrales Projekt der Ampel-Koalition - und heftig umstritten.
"Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört", hatte der Minister betont. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angesichts der Berichte auf, die Cannabis-Legalisierungspläne seiner Koalition zu stoppen. Die Risiken der derzeitigen Praxis seien aber größer als das, was mit einer legalisierten Abgabe zu erreichen sei. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums berichtete, könnten Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren künftig grundsätzlich straffrei sein. Zudem solle das mitgeführte Cannabis beschlagnahmt werden. Im Blick stehen demnach auch besondere Vorgaben für junge Leute und ein generelles Werbeverbot.
Cannabis soll nach Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach für Erwachsene künftig zu Genusszwecken erhältlich und der Besitz straffrei sein.
Somit ist jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) aktuell strafbar. Die häufigsten Cannabisprodukte sind Marihuana (Blüten und Blätter) und Haschisch (Cannabisharz). Darin ist Cannabis bisher noch neben Heroin und MDMA („Ecstasy“) als „nicht verkehrsfähig“ eingestuft. Folge: Der Führerschein wird in der Regel eingezogen. Die negativ erlebten Wirkungen des Konsums sind in erster Linie psychischer Natur, langfristiger Cannabiskonsum ist Experten zufolge mit seelischen, sozialen und körperlichen Risiken verbunden. 1929 verabschiedete der Deutsche Reichstag das Opiumgesetz, worunter auch die Kontrolle von Cannabis fiel. Die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken hat ihre Anfänge in Indien und den Ländern des Mittleren Ostens. In Europa erfolgt der Anbau oft in Indoor-Anlagen, weil dort ein höherer Ernteertrag und Gehalt am berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) gelingt. Der illegale Anbau ist nicht zu verwechseln mit der industriellen Nutzung der Hanfpflanze. Da CBD unter anderem beruhigend und entzündungshemmend wirken soll, ist in den vergangenen Jahren um den Wirkstoff ein regelrechter Hype entstanden: Es gibt Tinkturen, Cremes, Kapseln und Öle. Diese wächst in fast allen Klimazonen der Erde und hat keine hohen Ansprüche. Lange illegal und mit sogenannten harten Drogen gleichgesetzt, darf man sich künftig in einem gewissen Rahmen ohne gesetzliche Konsequenzen an der weichen Droge berauschen.
Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 19.10.2022 Der RND hat Details aus dem Entwurf des Eckpunktepapiers der Bundesregierung für die ...
Außerdem ist es üblich, nur die Zahl der weiblichen, blühenden Pflanzen zu begrenzen und darüber hinaus Stecklinge für die Nachzucht zu erlauben. Damit wird auch der gewünschte Verbraucher- und Gesundheitsschutz scheitern'', so DHV-Sprecher Georg Wurth. Die THC-Grenze von 10% für Erwachsene bis 21 Jahren geht völlig an der Realität vorbei.
Nein, es gibt kein Eckpunkte-Papier zur Legalisierung von Cannabis. Das hat die Bundesregierung jetzt klargestellt - und damit einen Bericht des ...
[Vor allem Gesundheitspolitiker von CDU und CSU reagierten mit scharfer Kritik](https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/eckpunkte-fuer-die-legalisierung-von-cannabis-bekanntgegeben,TKgcaZZ). Hierbei werden personenbezogene Daten (IP-Adresse o.ä.) an die EBU übertragen. [Europäische Perspektive](https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/was-beschaeftigt-unsere-nachbarn-br24-blickt-nach-europa,TFbdoO8) bei BR24. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, damit drohe eine weitere Verharmlosung der Risiken des Konsums der Droge. Bis Ende des Jahres wollen sie auch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Das hat das Bundesgesundheitsministerium deutlich gemacht - und damit einen Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland zurückgewiesen.
Die Ampel will Kauf und Besitz von Cannabis ab 18 Jahren legalisieren. Doch die CDU-Opposition hält grundsätzlich nichts von Lauterbachs Plan.
„Es muss verhindert werden, dass Ältere vorgeschickt werden, um die Substanzen an Jüngere zu verticken.“ Gesundheitsexperte Erwin Rüddel (66, CDU) kritisiert, dass Lauterbach „mehr Wert auf Entkriminalisierung als auf den Gesundheitsschutz“ legt. Die Menge des Wirkstoffs THC in legal gehandeltem Cannabis solle max. Offenbar sind diese Einzelheiten aber noch nicht mit den Koalitionspartnern abgestimmt. Die Droge soll dann aber beschlagnahmt werden, es könnte die Teilnahme an Präventionskursen verordnet werden. Die
Das Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums über die Cannabis-Legalisierung sorgt für Aufregung - es ist allerdings noch nicht verbindlich.
Doch in der ganzen Aufregung geht eines unter: eine Einigung zur Legalisierung liegt noch lange nicht vor. Nach LTO-Informationen sind die Regelungen in dem Eckpunktepapier keineswegs unter den politischen Akteuren abgestimmt. Die Meldung des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), künftig solle der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren straffrei sein, hat am Mittwoch hohe Wellen geschlagen.
An den Eckpunkten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Legalisierung der Droge Cannabis gibt es in der Ampel-Koalition Kritik, sie.
Der CDU-Gesundheitsexperte Erwin Rüddel bemängelte hingegen in "Bild", dass Lauterbach "mehr Wert auf Entkriminalisierung als auf den Gesundheitsschutz" legt. Das Papier sieht vor, dass der THC-Gehalt in legal gehandeltem Cannabis maximal 15 Prozent betragen darf. Die in den Eckpunkten festgelegte Obergrenze für den berauschenden Wirkstoff THC sei willkürlich gezogen und öffne dem illegalen Handel weiter Tür und Tor.
Eine Cannabis-Freigabe in Deutschland rückt näher. Bei einem Eckpunktepapier aus dem Gesundheitsministerium gibt es aber offenbar noch Klärungsbedarf.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hält die Legalisierung gerade für Unter-25-Jährige für problematisch. Die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Agrar, Inneres und das Auswärtige Amt arbeiteten aber zusammen an der Umsetzung des Koalitionsvertrags. Demnach soll nicht nur der Eigenanbau von Cannabis straffrei werden, sondern auch der Verkauf und die Beschaffung.
Bis zu zwei Hanfpflanzen für den Eigenbedarf, bis zu 20 Gramm Cannabis dürfen gekauft und mitgeführt werden – das sehen die Eckpunkte für die ...
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, die Cannabis-Legalisierung der Ampelkoalition zu stoppen. [Demnach] soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten. [Die] Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden: [So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben](https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/drogen-sucht-schule-praevention-100.html). Zudem ist geplant, den Eigenanbau von bis zu zwei Hanfpflanzen zu legalisieren. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen.