"Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten": Die Rechnungsprüfer kritisieren den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bürgergeld, das Hartz IV ablösen soll.
Sanktionen könnten sich "positiv auf die Zusammenarbeit der Leistungsberechtigten mit dem Jobcenter" auswirken und dazu führen, dass die Bezieher schneller wieder in Arbeit vermittelt werden könnten. Seit Einführung der Hartz-Gesetze im Jahr 2005 sei das Schonvermögen nie an die Teuerung angepasst worden. Viertens schließlich kritisiert der Bundesrechnungshof, dass es während der sogenannten "Vertrauenszeit", den ersten sechs Monaten des Bürgergeldbezugs, keine Sanktionen gibt, wenn die Empfänger erstmalig Termine versäumen. Kritisch sieht der Bundesrechnungshof auch, dass Menschen, die Bürgergeld beantragen, keine detaillierten Angaben zu ihrem Vermögen machen müssen. Anstoß nehmen die Rechnungsprüfer insbesondere an den geplanten Grenzen, unterhalb derer das Vermögen von Bürgergeldbeziehern während einer Übergangszeit von zwei Jahren nicht angetastet werden soll. Die Übergangszeit von zwei Jahren, nach der Vermögen auch unterhalb der 60 000-Euro-Grenze angerechnet und die Angemessenheit der Wohnung überprüft wird, sei zu lang.
Schon im Januar 2023 soll das Bürgergeld kommen. Der Bundesrechnungshof sieht bei der Reform jedoch Verbesserungsbedarf.
Die Regelung führe dazu, "dass der Bundeshaushalt für zwei Jahre mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann." Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Medienbericht zufolge die hohen Vermögensfreigrenzen im geplanten Bürgergeld und die zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler. Auch die Belastung der Steuerzahler sieht die Behörde kritisch.
Auch Familien mit Haus, zwei Autos und gut gefülltem Bankkonto könnten künftig Grundsicherung beziehen. Dies verletze die Gebote von Vernunft und ...
Dies will die Ampel nun in ähnlicher Form auf Dauer festschreiben und im gleichen Zuge die Frist auf zwei Jahre verlängern. Sollen Familien mit einem Vermögen von mehreren Hunderttausend Euro die sozialstaatliche Grundsicherung als Einkommensquelle nutzen können? Auch Familien mit Haus, zwei Autos und gut gefülltem Bankkonto könnten künftig Grundsicherung beziehen.
Im Jahr 2009 machte die Sozialleistungsquote, also das Geld, das der Staat für Sozialleistungen an die Bürgerinnen und Bürger ausgibt, im Vergleich zum ...
- Russische Kriegsflüchtlinge: Recht auf Asyl in Deutschland?](https://praxistipps.focus.de/russische-kriegsfluechtlinge-recht-auf-asyl-in-deutschland_151150) Dazu gehören wiederum Leistungen in Höhe von 21,33 Milliarden Euro (2022: 21,09 Milliarden Euro) für das neue Bürgergeld. Diese Summe setzt sich zusammen aus den Leistungen an die Rentenversicherung von 112,39 Milliarden Euro (2022: 108,3 Milliarden Euro). Angesichts der Rezession geht die Bundesregierung davon aus, dass Kurzarbeit wieder stärker als bisher vorkommen wird. Nach bisherigen Berechnungen beträgt der Sozialetat in Deutschland 2023 die unvorstellbare Summe von 163,3 Milliarden Euro. Wenn aber das BIP zurückgeht, steigt schon rein rechnerisch die Sozialleistungsquote, auch wenn die Sozialleistungen in Wahrheit gleichblieben. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft beispielsweise rechnet für das Jahr 2023 in Deutschland mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 0,7 Prozent. Noch nie war Energie so teuer wie zur Zeit. Außerdem fließen Milliarden aus den Entlastungspaketen an Bedürftige. Die Deutschen landen damit im internationalen Vergleich auf den vorderen Plätzen. Die Sozialleistungsquote dürfte im nächsten Jahr stark steigen. Jetzt wird sie im nächsten Jahr wieder einen Satz nach oben machen.
Hohe Vermögensfreigrenzen und zusätzliche Kosten für Steuerzahler – die Prüfer des Bundesrechnungshofes kritisieren Fehlanreize durch das geplante ...
Danach beziffern die Rechnungsprüfer die zusätzlichen Lasten für die Steuerzahler allein im kommenden Jahr auf fünf Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Medienbericht zufolge die hohen Vermögensfreigrenzen im geplanten Bürgergeld und die zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler. „Mit dem Verzicht auf jegliche Angaben eröffnet die geplante Änderung Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten.“ Außerdem werden hohe Extrakosten bemängelt.
Ändern wird das freilich wenig am Kurs der Bundesregierung. Denn das Bürgergeld ist ein Prestigeobjekt der Sozialdemokraten. Die SPD hatte bereits die Reform ...
Aber offenbar sind einige Jahre des Ministerspielens das wert, statt die Reißleine zu ziehen. Im Übrigen nicht nur, weil das Millionengrab bisher weniger zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt denn Verbleib in der Arbeitsverweigerung geführt hat; Liberale und Konservative haben verstanden, dass die politische Linke sich damit eine eigene Klientel herangezüchtet hat, die sie wählt, um weiterhin das Bürgereinkommen beziehen zu können. Denn das Bürgergeld ist ein Prestigeobjekt der Sozialdemokraten. Die Regelung führe dazu, „dass der Bundeshaushalt für zwei Jahre mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann“. Doch das wird wenig ändern: Für die Sozialdemokraten ist das Projekt ideologisch wie politisch fundamental wichtig – nicht zuletzt, um sich eine Wählerklientel zu sichern. TE hatte schon früh davor gewarnt, dass die neue Regelung den Missbrauch vereinfacht.
Das Bürgergeld soll kommenden Januar das Hartz-IV-System ablösen. Der Bundesrechnungshof hat massive Kritikpunkte an der Reform vorgelegt.
[Auch die hohen Vermögensfreigrenzen beim Bürgergeld](https://www.merkur.de/wirtschaft/hartz-iv-4-buergergeld-csu-ulrike-scharf-sanktionen-arbeitsmarkt-bayern-91848063.html) bemängelt die Behörde. [Vorgesehen sind beim Bürgergeld](https://www.merkur.de/wirtschaft/januar-2023-buergergeld-hubertus-news-heil-plan-alleinstehende-hartz-iv-4-genaue-hoehe-ab-aktuell-zr-91781294.html) eine Anhebung der Regelsätze und bessere Zuverdienstmöglichkeiten sowie mehr Hilfen für Qualifizierung und Weiterbildung. Die Abschaffung der Strafen wirke „kontraproduktiv“, zitiert die Bild aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes. Neu ist außerdem eine Karenzzeit von zwei Jahren, in denen kleinere Vermögen nicht angetastet werden und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft wird, [wie Merkur.de berichtet](https://www.merkur.de/wirtschaft/buergergeld-hartz-iv-hartz-4-kontraproduktiv-bundesrechnungshof-warnt-nachfolger-91856926.html). „Das geht vollkommen in die falsche Richtung.“ Das Bürgergeld sei zumindest ein halbes Jahr lang „im Kern ein bedingungsloses Grundeinkommen“. Damit rührte er ordentlich in der Werbetrommel für den
Schon im Januar soll das Bürgergeld Hartz 4 ablösen. Doch die Reform muss jetzt viel Kritik einstecken. Ein Vorwurf hat es besonders in sich.
Der Bundesrechnungshof (BRH) ist zuständig für die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Dass sich auch eine Behörde wie der Bundesrechnungshof einmischt, ist eher untypisch. Auch der Bundesrechnungshof hat sich zur Reform eingeschaltet. Der neue Regelsatz des Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene soll monatlich 502 Euro betragen (von bisher 449 Euro). Grund dafür ist zum einen die Auflistung von Vermögenswerten, die beim neuen Gesetzentwurf wegfallen. Ein Vorwurf hat es besonders in sich.
Der Bundesrechnungshof kritisiert in einem Gutachten die hohen Kosten des Bürgergeldes. Allein 2023 seien Mehrausgaben von 5 Milliarden Euro wahrscheinlich, ...
Der Bundesrechnungshof kritisiert in einem Gutachten die hohen Kosten des Bürgergeldes. So ist vorgesehen, die Wirkung von Sanktionen abzumildern: unter anderem durch eine Vertrauenszeit von sechs Monaten, in der Pflichtverletzungen für die Empfänger keine Rechtsfolgen nach sich ziehen. In einer ohnehin angespannten Finanzlage würde dies zulasten des Steuerzahlers zusätzliche Kosten von 5 Milliarden Euro erzeugen, kritisiert die Behörde, deren Aufgabe es ist, die Haushaltsführung des Bundes kritisch zu beleuchten.
Schon im Januar soll das Bürgergeld Hartz 4 ablösen. Doch die Reform muss jetzt viel Kritik einstecken. Ein Vorwurf hat es besonders in sich.
Der Bundesrechnungshof (BRH) ist zuständig für die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Dass sich auch eine Behörde wie der Bundesrechnungshof einmischt, ist eher untypisch. Auch der Bundesrechnungshof hat sich zur Reform eingeschaltet. Der neue Regelsatz des Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene soll monatlich 502 Euro betragen (von bisher 449 Euro). Grund dafür ist zum einen die Auflistung von Vermögenswerten, die beim neuen Gesetzentwurf wegfallen. Ein Vorwurf hat es besonders in sich.