Bei einem Wahlkampf-Auftritt in Hildesheim hatte der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Kubicki den türkischen Präsidenten Erdoğan als "kleine ...
Kubicki hatte Erdoğan im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik der Türkei als "kleine Kanalratte" bezeichnet. Er erwähnte das Spiel "Kalle Kanalratte" und den Film "Ratatouille". "Da der Islam derartige Beleidigungen ablehnt", komme verschärfend hinzu, dass der Ausdruck für Erdoğan "auch aus religiösen Gründen" schwer hinzunehmen sei. Die Bezeichnung "Kanalratte" müsse man so verstehen, dass Erdoğan ein Mensch sei, "der als sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend angesehen wird". Es gehe nicht um sachliche Kritik, sondern allein um Diffamierung, zitiert der "Spiegel" aus dem Schreiben. Zuvor hatte der ["Spiegel"](https://www.spiegel.de/politik/deutschland/stephan-weil-spd-ministerpraesident-fordert-gerhard-schroeder-zum-rueckzug-aus-russischen-staatsunternehmen-auf-a-36a1286a-f264-4e5f-9fda-b3f61e060060) darüber berichtet.
Darin stelle er Strafanzeige gegen Kubicki und außerdem Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung. Kaplan schreibe, die Bezeichnung "Kanalratte" müsse man ...
Dabei verwies Kubicki auf das Spiel "Kalle Kanalratte" und den Film "Ratatouille", was Erdoğans Anwalt als Schutzbehauptung wertet. Vor sechs Jahren war er gegen den deutschen TV-Satiriker Jan Böhmermann vorgegangen, der im Fernsehen ein Schmähgedicht auf Erdoğan deklamiert hatte. Kaplan schreibe, die Bezeichnung "Kanalratte" müsse man so verstehen, dass Erdoğan ein Mensch sei, "der als sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend angesehen wird". Das Auswärtige Amt in Berlin wollte den Vorgang nicht kommentieren, ließ aber grundsätzlich mitteilen, dass "unser Umgang mit Repräsentanten anderer Staaten respektvoll" sein müsse. Kaplan bestätigte den Spiegel-Bericht, Kubicki sieht der juristischen Auseinandersetzung nach eigenem Bekunden gelassen entgegen. [Recep Tayyip Erdoğan](/thema/Recep_Tayyip_Erdo%C4%9Fan) hat den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki angezeigt - wegen Beleidigung und Verleumdung.
FDP-Vize Kubicki hatte den türkischen Präsidenten Erdogan auf einer Wahlkampfveranstaltung als "kleine Kanalratte" bezeichnet. Der hat Kubicki laut ...
Eine Kanalratte sei ein "kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen, weshalb sie auch in Kindergeschichten als Protagonistin auftritt" ('Kalle Kanalratte', 'Ratatouille'), verteidigte Kubicki sich. Bundestagsvizepräsident Kubicki hatte Erdogan bei einem Wahlkampfauftritt in Hildesheim als "kleine Kanalratte" bezeichnet und in diesem Zusammenhang dessen Flüchtlingspolitik scharf kritisiert. Der FDP-Vize Kubicki sagte auf dpa-Anfrage, er sehe einem möglichen Rechtsstreit mit Erdogan sorglos entgegen. Kaplan schreibe, die Bezeichnung "Kanalratte" müsse man so verstehen, dass Erdogan ein Mensch sei, "der als sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend angesehen wird". Ich sehe jedenfalls einer möglichen juristischen Auseinandersetzung mit Gelassenheit entgegen." Wegen seiner Äußerung über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan droht dem FDP-Politiker Wolfgang Kubicki ein Strafverfahren.
Der türkische Präsident geht in Deutschland juristisch gegen Bundestagsvizepräsident Kubicki vor. Erdoğans Anwalt stuft Aussagen des FDP-Politikers als ...
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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat über einen Kölner Rechtsanwalt Strafanzeige gegen FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wegen Beleidigung gestellt ...
Kubicki hatte den Tiervergleich nach vorherigen eigenen Angaben in Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik der Türkei gewählt. „Ich sehe jedenfalls einer möglichen juristischen Auseinandersetzung mit Gelassenheit entgegen.“ Im Gegensatz zur Türkei sei Deutschland ein Rechtsstaat, in dem die Meinungs- und Äußerungsfreiheit zentralen Verfassungsrang habe. Laut „Spiegel“ heißt es in dem Schreiben des Kölner Anwalts Kaplan an die Staatsanwaltschaft vom 29. [ als „kleine Kanalratte“ bezeichnet](/politik/ausland/article241304809/Kubicki-nennt-Erdogan-Kanalratte-Tuerkei-bestellt-deutschen-Botschafter-ein.html) und in diesem Zusammenhang dessen Flüchtlingspolitik scharf kritisiert. Der Anwalt für Strafrecht, Mustafa Kaplan, sagte am Freitag, er habe im Namen Erdogans bei der Staatsanwaltschaft in Hildesheim Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung gestellt. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat über einen Kölner Rechtsanwalt Strafanzeige gegen FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wegen Beleidigung gestellt.
Recep Tayyip Erdogan soll FDP‑Politiker Wolfgang Kubicki angezeigt haben. Kubicki hatte den türkischen Präsidenten vor wenigen Tagen bei einem ...
Nach der Äußerung gegen den türkischen Präsidenten hatte FDP‑Politiker Kubicki diese am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur eingeordnet und verteidigt: „Ich habe Herrn Erdogan in einer Nebenbemerkung während eines Wahlkampfauftrittes in Niedersachsen „kleine Kanalratte“ genannt. Das siebenseitige Schreiben, das dem „Spiegel“ vorliegt, soll wegen der örtlichen Zuständigkeit an die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegangen sein. [Das berichtet der „Spiegel“ am Freitag](https://www.spiegel.de/panorama/justiz/recep-tayyip-erdogan-tuerkischer-praesident-zeigt-bundestagsvize-wolfgang-kubicki-an-a-158c5941-0a0b-4bf0-83e7-bb62f90e41be).
Erdogan hat Anzeige gegen Wolfgang Kubicki gestellt, weil dieser ihn kleine Kanalratte genannt hat. Für Felix W. Zimmermann eine klare Beleidigung.
In der Türkei werden diese auch für sachliche Kritik und nicht nur für Beleidigungen verhaftet, ihre Recherchen stuft Erdogan als Terrorunterstützung ein, ganze Zeitungen müssen dicht machen. Diese Grenzen gelten aufgrund der vorbehaltlos garantierten Menschenwürde auch für einen Despoten wie Erdogan - das Recht ist unteilbar. Doch Kubicki ging es in der Rede schon gar nicht um Kritik an Erdogans Verhaftungen. Der Mann ist Politiker und Vizepräsident des Deutschen Bundestages und nicht etwa Satiriker, für welche andere Maßstäbe gelten. Wie jeder weiß, wird die Titulierung von Menschen als "Schwein" jedoch nicht als positiv intoniert verstanden. Selbst wenn man Schmähkritik und Formalbeleidigung verneinte, wäre in der dann vorzunehmenden Abwägung nicht ersichtlich, warum diese zugunsten von Kubicki ausfallen sollte. Während Böhmermann mit seinen Versen die [tatsächlichen Grenzen der Meinungsfreiheit aufzeigen wollte](https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/boehmermann-erdogan-schmaehgedicht-1-bvr-2026-19-kommentar/), ist Kubickis Beschimpfung ohne jeden doppelten Boden und juristisch einfach zu bewerten: Die Verteidigung des FDP-Politikers, eine Kanalratte sei ein "kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen, weshalb sie auch in Kindergeschichten als Protagonistin auftritt", ist eine offensichtliche Ausrede. Kubickis konkrete Formulierung als "Kanalratte" unterstreicht den Bedeutungshorizont der Widerwärtigkeit sogar noch. Der Duden versteht hierunter als Schimpfwort einen "widerlichen Menschen". Sein Grund hierfür: "Im Gegensatz zur Türkei ist Deutschland ein Rechtsstaat, in dem die Meinungs- und Äußerungsfreiheit zentralen Verfassungsrang hat." Der FDP-Vize Bundestagsvizepräsident sieht der Anzeige von Recep Tayyip Erdogan wegen Beleidigung und Verleumdung laut dpa "sorglos" entgegen.
Darf der FDP-Politiker den türkischen Präsidenten mit einem Tiervergleich bedenken, weil er seine Flüchtlingspolitik kritisieren will?
Eine der erlaubten Passagen in Böhmermanns Gedicht lautete: "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt." Als Erklärung für seine drastische Wortwahl führte Kubicki an, eine Kanalratte sei ein "kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen", bekannt auch aus Kindergeschichten wie "Kalle Kanalratte" und "Ratatouille". Kubicki versus Erdoğan, das erinnert an die juristisch folgenreiche Auseinandersetzung des türkischen Präsidenten mit Jan Böhmermann.
Recep Tayyip Erdogan geht mal wieder juristisch gegen einen deutschen Kritiker vor. Wolfgang Kubicki hatte den türkischen Präsidenten auf einer ...
Ob die Beleidigung „kleine Kanalratte“ schwerer oder weniger schwer wiegt als das Schmähgedicht Jan Böhmermanns, und ob der Fall ähnlich verlaufen könnte, will Grigutsch nicht bewerten. Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass der türkische Staatspräsident mit juristischen Mitteln gegen seine Kritikerinnen und Kritiker vorgeht. „Die Beleidigung (§ 185 StGB) wird grundsätzlich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft; da es öffentlich beziehungsweise in einer Versammlung passiert sein, ist der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe erweitert.“ Hinzu komme, dass Erdoğans Anwalt in dem Fall auch eine Verleumdung sieht. „Im politischen Diskurs und im demokratischen Ringen um Meinungsbildung“ seien durchaus auch ‚härtere Bandagen erlaubt‘“, sagt der Fachanwalt. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki muss wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan im Zweifel mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Kubicki hatte Erdogan auf einer Veranstaltung als „kleine Kanalratte“ bezeichnet und in diesem Zusammenhang dessen Flüchtlingspolitik scharf kritisiert.
Recep Tayyip Erdogan geht mal wieder juristisch gegen einen deutschen Kritiker vor. Wolfgang Kubicki hatte den türkischen Präsidenten auf einer ...
Ob die Beleidigung „kleine Kanalratte“ schwerer oder weniger schwer wiegt als das Schmähgedicht Jan Böhmermanns, und ob der Fall ähnlich verlaufen könnte, will Grigutsch nicht bewerten. Wolfgang Kubicki ist nun der zweite prominente Deutsche nach Böhmermann, gegen den der türkische Staatspräsident juristisch vorgeht. Es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass der türkische Staatspräsident mit juristischen Mitteln gegen seine Kritikerinnen und Kritiker vorgeht. „Die Beleidigung (§ 185 StGB) wird grundsätzlich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft; da es öffentlich beziehungsweise in einer Versammlung passiert sei, ist der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe erweitert.“ Hinzu komme, dass Erdoğans Anwalt in dem Fall auch eine Verleumdung sieht. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki muss wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan im Zweifel mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Kubicki hatte Erdogan auf einer Veranstaltung als „kleine Kanalratte“ bezeichnet und in diesem Zusammenhang dessen Flüchtlingspolitik scharf kritisiert.