Wer wenig verdient, hat besonders in größeren Städten Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Diesen Menschen soll das Wohngeld helfen.
Keinen Anspruch auf das Wohngeld haben Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen wie etwa Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II. Antragsformulare gibt es in Papierform oder online auf der Webseite der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Kreises. Wie hoch die Zuwendung ausfällt, hängt vom Einkommen, der Miethöhe, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem Wohnort ab.