Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu ...
Mit seinem Grundsatzurteil preschte das Bundesarbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes vor. Die Vorsitzende Richterin des Ersten Senats verwies auf einen Passus im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitgeber verpflichte, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Eine betriebliche Mitbestimmung oder ein Initiativrecht sei ausgeschlossen, wenn es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gibt, begründete das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung.
In die Diskussion um eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung platzt das Bundesarbeitsgericht mit einem Grundsatzurteil. Es kann nach Einschätzung von ...
Mit seinem Grundsatzurteil preschte das Bundesarbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes vor. Gallner, Vorsitzende Richterin des Ersten Senats, verwies auf einen Passus im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitgeber verpflichte, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Nun ist es höchstrichterlich entschieden: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, über die in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern derzeit noch heftig diskutiert wird.
Die Ampel-Regierung plant schon länger, das Arbeitszeitgesetz zu überprüfen. Nun ist ihr das Bundesarbeitsgericht zuvor gekommen.
"Es ist davon auszugehen, dass die heutige Entscheidung auch neuen Schwung in das Gesetzgebungsverfahren bringen wird", so Michael Fuhlrott. Bislang war es nur üblich, Sonntagsarbeit und Überstunden genau festzuhalten, nicht aber die gesamte Arbeitszeit. Wer profitiert – und wo sind die Grenzen der neuen Arbeitswelt? So sieht es auch der Hamburger Arbeitsrechtsexperte Professor Michael Fuhlrott: "Nach der heutigen Entscheidung gilt die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit unmittelbar. Selbstbestimmung und Zufriedenheit in Werkstätten und Büros. Doch der Betriebsrat hat grundsätzlich nur ein Mitbestimmungsrecht, keine Initiativrecht.
Ist die Vertrauensarbeitszeit bald passé? Diese Frage stellt sich nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Während in Politik und Wirtschaft noch über ...
Dass der Rechtsstreit zu einem Grundsatzurteil führte, überraschte sichtlich die Anwälte des Betriebsrats und des Arbeitgebers, der Sozial- und Gesundheitseinrichtungen betreibt. Mit seinem Grundsatzurteil prescht das Bundesarbeitsgericht in der Debatte um die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes vor. Gerichtspräsidentin Gallner sagte dazu, nach dem EuGH-Urteil habe Deutschland Gestaltungsspielraum "über das Wie, nicht das Ob der Arbeitszeiterfassung".
Laut einem Experten für Arbeitsrecht ist das ein „Paukenschlag“. Das Pikante an dem Gesetz zur Arbeitszeiterfassung ist, dass die Regierung aktuell auch ...
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Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Ampel plant ...
Dem Betriebsrat geht es dabei nicht um Überwachung, sondern um die Dokumentation von Überstunden der Arbeitnehmer. Schließlich könnten auch sie ein Interesse an einer elektronischen Zeiterfassung haben, "gerade wenn es um die genaue Erfassung von Arbeitszeit und Überstunden" gehe. Darüber wird in der Ampelregierung, in der [Wirtschaft](/finanzen/) und unter Arbeitsrechtlern derzeit noch heftig diskutiert. Das Mitbestimmungsrecht sei geschaffen worden, "um Überwachung einzuschränken, nicht um sie zu erweitern". Hintergrund für die Entscheidung ist die Frage, ob Betriebsräte die Einführung eines elektronischen Systems zur Arbeitszeiterfassung verlangen können. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein."