Die Bundesregierung will eine bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen einführen. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Änderung des ...
Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. "Ich hoffe nicht, dass es in der Gänze eingesetzt werden muss, aber es muss eingesetzt werden können", sagte Lauterbach. Die Entscheidung soll von mehreren Ärzten getroffen werden. Neu vorgesehen sind Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat dafür, dass Pflegeheime künftig Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Arzneitherapien für Infizierte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Die Branche fordert bereits seit längerem ein Ende der Maskenpflicht an Bord. "Wir müssen uns vorbereiten auf eine Lage, wie sie mutmaßlich im Herbst und Winter eintreten kann", sagte er. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft kritisierte die vorgesehene Verschärfung der Maskenpflicht - denn bisher waren FFP2-Masken oder andere medizinische OP-Masken vorgeschrieben. Zudem können Ausnahmen von der Maskenpflicht für jene gelten, die nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind. Die vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Je nach Corona-Infektionslage sollen die Länder in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung reagieren können. Buschmann sagte, es handele sich um "ein gutes, moderates und maßvolles Konzept".
Im Bahn- und Flugverkehr bleibt es bundesweit bei der Maskenpflicht – in Innenräumen können die Länder eigene Corona-Regeln aufstellen.
"Wir sind besser aufgestellt als im letzten Jahr, weil die Grundimmunisierung unter den Menschen inzwischen stark ausgeprägt ist", sagte Gote. "Ich rechne mit einer erheblichen Corona-Welle im Herbst", sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach am Mittwoch. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Das Bundeskabinett beschloss die Neuregelung als so genannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Der Bund machte etwa Zugeständnisse im Streit mit den Ländern um Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Innenräumen. Zunächst war vorgesehen, dass die Aufhebung der Maskenpflicht dann verbindlich erfolgen soll.
Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht.
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Maskenpflicht, Testpflicht und Co. Ab dem kommenden Oktober sollen wieder verschärfte Corona-Regeln gelten. Diesen war eine wochenlange Diskussion über ein ...
[weiteren Vorbereitungen für den Corona-Herbst](https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/corona-pandemie-in-karlsruhe-impfung-zahlen-regeln-alles-was-ich-jetzt-wissen-muss-im-ueberblick-art-2736259) in einer Pressemitteilung kommuniziert. In anderen Einrichtungen sollen zunächst jeweils vier Antigenselbsttests zur Testung bei Bedarf bereitgestellt werden. Ausnahme: Personen, die dort behandelt beziehungsweise betreut werden, müssen sich nicht testen lassen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren und Personal dürfen weiter medizinische Masken tragen. Doch der braucht noch die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag. Fest steht: Gesundheitsminister Karl Lauterbach will den Bundesländern auch diesmal die Freiheit lassen, die Corona-Maßnahmen je nach Infektionslage zu lockern oder nachzuschärfen.
Maskenpflicht, Tests, 2G? Die Regierung hat neue Corona-Regeln für den Herbst vorgestellt. Kern der Maßnahmen ist ein Zwei-Stufen-Plan.
Die Regeln des Bundes beinhalten lediglich die Maskenpflicht in auf die Maskenpflicht in Flugzeugen, im Fernverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Von einer Impfpflicht durch die Hintertür war die Rede. In Schulen könnten lediglich bei hohem Infektionsgeschehen Masken und Testungen vorgegeben werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen betreut oder behandelt werden. Dazu ergänzt Justizminister Buschmann, die Regelung greife nur "bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn die 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden können", also nicht in Fußgängerzonen oder anderen frei zugänglichen öffentlichen Räumen. [Corona-Regeln](https://www.augsburger-allgemeine.de/58721466) vorgestellt, die ab 1.
Beim Corona-Schutz ist Deutschland deutlich aktiver als die Nachbarländer. Die Regelungen werden konkreter, aber schon jetzt droht Verwirrung – und Ärger in ...
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