Im Verfahren gegen Arafat Abou-Chaker sollte ein enger Weggefährte als Zeuge aussagen. Doch er weigerte sich, das Gericht brummte ihm ein Ordnungsgeld auf.
Während er unter den Augen von Bushido und Abou-Chaker als Zeuge jede Antwort verweigert, ist sein rechtes Bein unentwegt in Bewegung. Es drängt ihn offensichtlich raus aus dem Saal. Doch möglicherweise muss er wiederkommen. Denn Rapper Shindy ist laut seinem Anwalt ein Beschuldigter in einem Steuerstrafrechtsverfahren. Nahezu jede Auskunft über jedweden Kontakt zwischen Shindy und Bushido sowie Shindy und Abou-Chaker ermögliche Rückschlüsse zu geschäftlichen und damit möglicherweise verfahrensrelevanten Beziehungen, meint der Anwalt. Deswegen habe sein Mandant auch als Zeuge in diesem Prozess das Recht, die Auskunft zu verweigern. »Ja«, antwortet Shindy auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er Anis Ferchichi alias Bushido und den Angeklagten Arafat Abou-Chaker kenne. »55.« Kennt Shindy den Rapper Kay One ? »55.« Abou-Chaker soll die Trennung von Bushido damals nicht akzeptiert und Millionensummen von Bushido gefordert haben. Laut Anklage soll Abou-Chaker Bushido im Januar 2018 eingesperrt, bedroht, beleidigt und mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert haben.
Sein Auftritt als Zeuge im Bushido-Prozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker kommt den Rapper Shindy teuer zu stehen: Er soll 1000 Euro bezahlen, ...
Der Rapper Shindy müsse Fragen beantworten, die nicht im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren stehen, befand das Gericht. Ohne Grund habe er unter anderem auf die Frage, ob er Arafat Abou-Chaker und den Nebenkläger Ferchichi kenne, eine Aussage verweigert. Der Rapper war am inzwischen 75 Verhandlungstag im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker, einen Berliner Clanchef, und drei seiner Brüder mit einem Zeugenbeistand erschienen. Der 33-Jährige habe auf mehrere Fragen unbegründet eine Aussage verweigert, erklärte das Berliner Landgericht am Montag. Gegen Shindy, mit bürgerlichem Namen Michael Schindler, wurden 1000 Euro Ordnungsgeld verhängt, ersatzweise acht Tage Ordnungshaft. Der Anwalt des aus München angereisten Musikers kündigte Beschwerde gegen diese Entscheidung an.
Einst haben sie zusammen gerappt, nun sitzen sie gemeinsam im Gerichtssaal. So soll Rapper Shindy eigentlich im Prozess seines Ex-Kumpels Bushido gegen ...
Shindy müsse Fragen beantworten, die nicht im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren stehen, befand das Gericht. Ohne Grund habe er unter anderem auf die Frage, ob er Abou-Chaker und den Nebenkläger Ferchichi kenne, eine Aussage verweigert. Der 43-jährige Bushido, der als Nebenkläger mit im Gerichtssaal saß, soll nach derzeitigen Planungen am 15. Im Prozess von Rapper Bushido gegen seinen früheren Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker ist gegen Sänger Shindy ein Ordnungsgeld verhängt worden. Hintergrund sei ein gegen ihn laufendes Steuerstrafverfahren. Dabei gehe es um die Geschäftsbeziehungen zu Abou-Chaker und Bushido. Eine Entscheidung über einen weitergehenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf sechs Monate Beugehaft hat das Gericht zurückgestellt. Der Prozess wird am 10. Verhandlungstag im Prozess gegen Clanchef Abou-Chaker und drei seiner Brüder mit einem Zeugenbeistand erschienen.
Der Rapper war im Prozess gegen den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker als Zeuge erschienen, verweigerte jedoch eine Aussage. Gegen ihn...
Der Rapper Shindy müsse Fragen beantworten, die nicht im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren stehen, befand das Gericht. Ohne Grund habe er unter anderem auf die Frage, ob er Arafat Abou-Chaker und den Nebenkläger Ferchichi kenne, eine Aussage verweigert. Der 43-jährige Bushido, der als Nebenkläger mit im Gerichtssaal saß, soll nach derzeitigen Planungen am 15. Der Prozess wird am 10. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung. Nach Darstellung des Rappers sollen sein langjähriger Manager und dessen Brüder ihn am 18. Der Rechtsanwalt erklärte, seinem Mandanten stehe ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Hintergrund sei ein gegen ihn laufendes Steuerstrafverfahren.
Zwei Jahre streiten Rapper Bushido und der mutmaßliche Bandenchef Arafat Abou-Chaker vor Gericht. Rapper Shindy hatte auf die Fragen des Richters „keine ...
Gegen 11 Uhr zieht sich das Gericht zu einer Beratung zurück. Der Zeuge darf sich nur dann auf den Paragrafen 55 berufen, wenn er sich mit der Antwort selbst belasten würde. Bei einer früheren Zeugenbefragung in diesem Prozess hatte das Gericht Zweifel und forderte den Zeugen mit Nachdruck auf, zu antworten. Der Nebenkläger Bushido ist am Montag selbst anwesend, bleibt aber bis kurz vor Schluss im Hintergrund. Dann aber meldet er sich noch einmal zu Wort. Er erklärt, am kommenden Montag, 15. Schon bei der ersten Frage, ob er Bushido kenne, sagt er zwar „Ja“, doch sein Verfahrensbeistand unterbricht ihn und verweist auf ein ausstehendes Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Deshalb könne Shindy die Aussage nach Paragraf 55 verweigern: Er dürfe sich nicht selbst beschuldigen. Er wolle zu der Audio-Datei Stellung beziehen, die laut Stern von jenem 18. Man könnte denken, der Rapper hält seine Aussage vor dem Berliner Landgericht für einen Witz. Wie ein wandelnder Mittelfinger bewegt er sich in Turnhosen, Nike-Schuhen und weißem Shirt durch den Saal 500. Und bei Frage zehn nuschelt er ins Mikrofon: „Ich habe keine Lust, mir darüber Gedanken zu machen.
Im Prozess gegen Clan-Boss Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder wegen des Vorwurfs von Straftaten gegen Bushido soll der Rapper Shindy aussagen.
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