Neue Corona-Regeln

2022 - 8 - 3

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Lauterbach und Buschmann einigen sich auf neue Corona-Regeln (Frankfurter Rundschau)

Geht Deutschland gerüstet in den Corona-Herbst? Neue Regeln werden aktuell diskutiert. Doch Gesundheitsminister Lauterbach nennt eine klare Grenze.

In der Bundesregierung verhandelt Lauterbach bereits mit Justizminister Marco Buschmann ( FDP) über ein Konzept. Denn die zum Frühjahr vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 23. Er machte bereits deutlich, dass in seinem Ministerium nicht diskutiert werde, die Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen vorzeitig zu beenden. Vor allem die besonders infektiöse Omikron-Subvariante BA.5 bereitet Sorgen. Vor diesem Hintergrund ist die Furcht vor einer nächsten Welle im Herbst groß. Seit Wochen wächst der Druck aus den Ländern auf die Bundesregierung in Berlin, bald größere Eingriffsmöglichkeiten zuzulassen. „Wir setzen auf eine Kombination aus Inzidenz, Einweisungen in die Kliniken und Abwasseruntersuchungen“, sagte Lauterbach den Funke-Zeitungen. Es werde genug Analyse-Standorte geben, um zu sagen, wie sich die Pandemie entwickele, ob die Kurve hoch oder runter gehe. Das Thema Corona-Impfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen scheint zumindest aus Sicht von Gesundheitsminister Lauterbach klar. Das Herbst-Szenario: Das Gesundheitsministerium rechnet angesichts der ansteckenderen Virusvariante BA.5 nach dem Sommer mit einer „prekären Situation“, wie die dpa aus Kreisen des Ressorts erfahren hat. Sie sind Rechtsgrundlage für Maßnahmen in den Ländern und nennen mögliche Instrumente. Zuletzt fielen damit allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen weg, ebenso Zutrittsregeln wie 2G oder 3G. Vor dem Hintergrund vieler krankheitsbedingter Ausfälle schon jetzt sagt etwa Intensivmediziner und Mitglied des Expert:innenrats der Bundesregierung Christian Karagiannidis: „Wenn wir im Sommer schon so ein Problem haben, dann bekommen wir im Herbst und im Winter erst recht ein Problem.“ Der nun gefundene Kompromiss schütze „gleichzeitig vor einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten und einer kritischen Lage durch Personalausfälle“, betonte Lauterbach. Er warnte erneut vor einem „sehr schwierigen“ Herbst: Die Omikron-BA.5-Variante, die wahrscheinlich weiter vorherrschend sei, setze sich über die bisherigen Impfungen und überstandene Infektionen hinweg. Lauterbach zeigte sich gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch zufrieden mit der mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) getroffenen Vereinbarung. „Ich glaube, dass das Paket sehr gut ist“, sagte Lauterbach demnach. Die beiden Minister hatten wochenlang um eine Neufassung der Regeln gerungen. August, 11.00 Uhr: Das neue Infektionsschutzgesetz ist nach Angaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ausgehandelt.

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Neue Corona-Regeln für den Herbst: Weil begrüßt Vorschlag (NDR.de)

Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann haben einen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vorgestellt.

Diese Instrumente seien nicht mehr verhältnismäßig, sagte Buschmann. Am Dienstag wollen die Gesundheitsminister der Länder über die Vorschläge beraten. "Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung rechtzeitig Eckpunkte für das neue Infektionsschutzgesetz vorlegt", sagte Stephan Weil (SPD) am Mittwoch. In dem Entwurf seien auch Maßnahmen vorgesehen, die Niedersachsen bereits seit Langem fordere, darunter eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. Weil kündigte an, dass Niedersachsen den Entwurf für die Corona-Regeln, die dann vom 1. Klasse und wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre

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Abstimmung über neue Corona-Regeln: Das sind die nächsten ... (vorwärts.de)

Am 23. September läuft das aktuelle Infektionsschutzgesetz aus. Wie die Corona-Schutzmaßnahmen ab Oktober aussehen könnten, hat nun Gesundheitsminister Karl ...

Ein Prozess der auch immer einige Tage in Anspruch nimmt – weshalb es für die Zeit zwischen dem 23. Es ist immer der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren: Das Gesetz muss nach dem Beschluss vom Bundespräsidenten unterschrieben und verkündet werden. Damit würde eine erste Lesung entfallen, denn über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde schon zuvor im Bundestag beraten: Die erste Lesung dazu am 5. Die nächste Hürde wäre dann gemeistert, wenn der Bundestag den Gesetzesentwurf annimmt. Der Beschluss im Kabinett soll noch im August kommen. September verliert es in der jetzigen Form seine Gültigkeit. Eine Reihe von bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen hätte damit keine Rechtsgrundlage mehr und müssten fallen – die Maskenpflicht im Fernverkehr zum Beispiel. Eine Situation, da ist man sich zwischen Gesundheits- und Justizministerium einig, die so nicht eintreffen darf.

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Nordrhein-Westfalen: Diskussion über neue Corona-Regeln: Zu ... (tagesschau.de)

Die Pläne für Corona-Schutzmaßnahmen ab Herbst liegen auf dem Tisch - und werden kontrovers diskutiert. Manche sehen ihre Freiheit eingeschränkt, ...

Ob und welche der theoretisch möglichen Maßnahmen im Herbst dann auch in NRW gelten, ist noch nicht klar. Im WDR sagt er: "Die vulnerablen Gruppen sind nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeheimen, sondern bewegen sich auch in unserem Alltag mit uns." In Richtung Regierung gibt es auch den Vorwurf, dass manche der geplanten Regelungen nicht alltagstauglich seien. Nicht weit genug geht der Gesetzesentwurf hingegen den Vertretern von sogenannten Schattenfamilien. Das sind Familien mit Mitgliedern, die zum Beispiel gehandicapt oder etwa an Krebs vorerkrankt sind. Der Entwurf der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz stößt auf ein geteiltes Echo. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben am Mittwoch ein Paket mit Corona-Maßnahmen vorgelegt, die ab dem 1. Doch es gibt Befürchtungen, dass damit die Corona-Regeln in Deutschland wieder zu einem Flickenteppich werden.

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Neue Corona-Regeln: Bankrotterklärung für die FDP (DIE WELT)

Das neue Infektionsschutzgesetz entkoppelt die Maßnahmen von der Gefährdungslage. In erpresserischer Weise und gegen den Rat der Wissenschaft wird den ...

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Neue Corona-Regeln: Maskenpflicht kann im Herbst zurückkehren ​ (RP ONLINE)

Die Corona-Lage sei besser als im vergangenen Herbst, sagt Gesundheitsminister Lauterbach. Trotzdem müsse man sich wieder besser schützen.

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Corona-Regeln ab Oktober: Bei diesen Punkten ist der Ärger ... (DIE WELT)

Das neue Infektionsschutzgesetz von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) und Justizminister Buschmann (FDP) beinhaltet mehrere Punkte, die für reichlich ...

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Neue Corona-Regeln: Generelle Maskenpflicht möglich (BR24)

Die Bundesländer sollen wieder mehr Spielraum bei den Corona-Maßnahmen erhalten. Ab Oktober sollen sie eine Maskenpflicht in Innenräumen und Schulen sowie ...

So würden die Länder verpflichtet, getestete, frisch geimpfte und genesene Personen bei bestimmten Veranstaltungen und in der Gastronomie von der Maskenpflicht wieder auszunehmen. Mit der Omikron-Variante sei der Fremdschutz so gering geworden, "dass die Impfung nur noch als Selbstschutz angesehen werden kann, sagte Gaß. "Vor diesem Hintergrund aber Beschäftigten im Gesundheitswesen, denen die dritte Impfung fehlt, praktisch ein Berufsverbot zu erteilen, ist unverhältnismäßig." Für die Kliniken sei das alles nicht hinnehmbar. Der bayerische FDP-Fraktionschef Martin Hagen wertete es jedoch als positiv, dass Lockdowns, Schulschließungen und Maskenpflicht in Grundschulen und 2G-/3G-Regeln künftig ausgeschlossen seien. Mit dem neuen Stufenmodell bekämen Bund und Länder "rechtssichere Werkzeuge zur Pandemievorsorge". Auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, forderte für eine Corona-Notlage bundeseinheitliche Kriterien, die über reine Inzidenzzahlen hinausgingen. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zeigte sich in einer ersten Reaktion unzufrieden mit dem Gesetzentwurf. "Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht", betonte er. So weitgehende Möglichkeiten wie in der Delta-Welle sollen die Bundesländer aber nicht bekommen. "Eine pauschale Maskenpflicht an Schulen wäre nicht angemessen", sagte Buschmann dazu. Zudem können ein Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen angeordnet werden. Maskenpflicht in Schulen soll für Beschäftigte sowie für Kinder ab der 5. In diesem Fall wird eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien möglich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bundesweit einheitlich soll es demnach eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben, wie beide Ministerien mitteilten.

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