Terrorprozess Bundeswehroffizier Franco A. wegen Anschlagsplanung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Bundeswehrsoldat Franco A. Schuldig gesprochen: der ...
Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bundeswehroffizier Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt - der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat - und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.
Er hatte unter der vermeintlichen Tarnung als syrischer Flüchtling mehrere Terroranschläge geplant. Franco A. wurde deshalb jetzt verurteilt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat den ehemaligen Bundeswehroffizier Franco A. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat sowie waffenrechtlicher Verstöße zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Urt. v. Franco A. war im Februar 2017 am Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte - trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Franco A. sei "ein rechtsradikaler Terrorist", der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin des GBA. Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt - der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat - und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.
Der Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach ist wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren ...
Nicht belegt worden sei die Theorie der Anklage, wonach Franco A. seine Scheinidentität als syrischer Flüchtling für seine Anschlagspläne habe nutzen wollen. Mit dem Urteil des Oberlandesgericht dürfte indes der Fall Franco A. noch nicht abgeschlossen sein. Zwar habe aus Sicht des Senats noch nicht festgestanden, wann und wie der Anschlag ausgeführt werden sollte, jedoch habe Franco A. bereits mögliche Ziele recherchiert und ausgespäht - etwa den Sitz der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin. Letztlich sei Franco A. daher wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, Verstößen gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz sowie Betrugs zu verurteilen. Weiterhin habe er sich illegal Waffen und Munition angeeignet, obwohl es für ihn als nicht-vorbestraften Bundeswehrsoldaten ein Leichtes gewesen wäre, an eine Waffenbesitzkarte zu kommen und so legal Waffen zu erwerben. Während die Bundesanwaltschaft daher auf eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten plädiert hatte, hatte die Verteidigung bestritten, dass ihr Mandant jemals einen Anschlag geplant habe. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte. Das Gericht habe sich weder von der Berichterstattung der Medien unter Druck setzen lassen, noch habe es "Gesinnungstrafrecht" angewandt. Ein Antrag auf Revision sei bereits in Arbeit. Nach Ansicht des Gerichts ist Franco A. zweifelsfrei schuldig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. In die Gedankenwelt von Franco A. einzutauchen, ist für Außenstehende schon an normalen Tagen schwierig. So sei Franco A. davon überzeugt, dass durch bewusst gesteuerte Massenmigration westliche Gesellschaften zersetzt werden sollten.
«Rechtsradikaler Terrorist»: Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt den Bundeswehroffizier Franco A. zu einer Haftstrafe. Er soll mehrere Anschläge ...
Sein Kollege Johannes Hock, der schon in seinem Plädoyer betont hatte, die Beweisaufnahme habe Erkenntnisse zutage gefördert, die "viel mit Gesinnung, aber wenig mit Straftaten" zu tun gehabt hätten, kritisiert den Umgang mit dem Paragrafen 89A, in dem es um die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geht. "Wenn aber jemand zweieinhalb Jahre Material für ein Attentat hat und es nicht einsetzt, dann ist das nicht ein Fall, der damit gemeint ist. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht die Anforderungen an die Strafbarkeit aus den Augen verlieren und zu weit nach unten schrauben." Mit den Taten, zu denen er nach Überzeugung des Gerichts fest entschlossen war, habe er einen politischen oder gesellschaftlichen Richtungswechsel herbeiführen und so nach seiner Vorstellung "zum Erhalt der deutschen Nation" beitragen wollen. "Zu viele Rechtsextreme sind trotz Haftbefehls auf freiem Fuß. Darüber hinaus müssen effiziente und nachhaltige Methoden entwickelt werden, um antisemitischen und rassistischen Denkmustern zu begegnen und Radikalisierung im Netz zu verhindern", forderte Schuster. "Der Angeklagte hat eine seit Jahren verfestigte rechtsextreme, völkisch-nationalistische und rassistische Gesinnung", heißt es in der mündlichen Urteilsbegründung. Besondere Abneigung habe er gegen Menschen jüdischen Glaubens, er hänge dabei Verschwörungstheorien an. Der lange Atem der Ermittlungsbehörden habe sich letztlich ausgezahlt, sagt Bundesanwältin Karin Weingast nach dem Urteil. Sie hatte in ihrem Plädoyer eine sechseinhalbjährige Haftstrafe gefordert. Als mögliche Anschlagsopfer hat A. nach Auffassung des Gerichts die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, den damaligen Justizminister Heiko Maas und die Gründerin de Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane, in Betracht gezogen. Die Richter seien überzeugt: Der 33 Jahre alte Bundeswehroffizier habe den festen Entschluss gefasst, Angriffe auf hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu verüben." Emotionen lässt er sich nicht anmerken, als das Gericht noch einmal aus seinen Notizen, aus seiner Masterarbeit mit rassistischen Formulierungen und nationalistischen Thesen zitiert. Herausgekommen war die Scheinidentität, als A. im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Verteidigung von A. hat bereits angekündigt, Revision einlegen zu wollen.
Mehr als fünf Jahre nach seiner Festnahme wurde der Bundeswehroffizier Franco A. vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs ...
Franco A. selbst hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten, jedoch eingeräumt mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben - für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Auch Betrug zählte zu den Anklagepunkten, da sich Franco A. als falscher Flüchtling Sach- und finanzielle Leistungen erschlichen habe. Der Fall Franco A. kam im Februar 2017 ins Rollen. Damals wurde auf einer Toilette auf dem Flughafen in Wien eine geladene Pistole gefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte der Richterspruch rechtskräftig werden, gelten drei Monate des verhängten Strafmaßes bereits als abgegolten. Nach der Festnahme des gebürtigen Deutschen im Februar 2017 kam heraus, dass Franco A. über Monate ein Doppelleben geführt hatte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 33-Jährige damals eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant hatte.
Der Bundeswehroffizier Franco A. ist vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Franco A. war 2017 am Flughafen Wien festgenommen worden, als er eine dort versteckte Pistole holen wollte. Zuvor hatte er sich mehr als ein Jahr lang als syrischer Flüchtling ausgegeben. Dafür soll er sich eine Pistole verschafft, Munition aus Bundeswehrbeständen gehortet und weitere unerlaubte Waffen besessen haben.
Der frühere Offizier Franco A. muss wegen Terrorvorbereitung ins Gefängnis. Das Gericht bescheinigte ihm eine völkisch-nationalistische, ...
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Christoph Koller, Vorsitzender Richter des 5. Strafsenats des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, will nach Bekanntgabe des Urteils gegen Franco A. am ...
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Das Gericht spricht den suspendierten Bundeswehroffizier unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat...
Andererseits sei es jedoch wichtig gewesen, die Gesinnung des Angeklagten festzustellen. Nicht, weil er dafür zu bestrafen wäre, sondern weil sie ein wichtiges Indiz für den festen Entschluss gewesen sei, Terrorakte zu begehen. Er verfolgte die Urteilsbegründung mit gesenktem Blick und im Schoß verschränkten Händen. Im Prozess war die rechtsextreme und antisemitische Einstellung des Angeklagten anhand selbst angefertigter Notizen und Audiomitschnitte, aber auch durch Zeugen und eigene Aussagen belegt worden. Auch die zahlreichen, teils vorverurteilenden Medienberichterstattungen hätten die Entscheidung nicht beeinflusst. Erst später kam heraus, dass sich der Offizier während der Flüchtlingskrise 2015 als Syrer ausgegeben hatte und als Asylsuchender registriert worden war.
Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach ist wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Nicht belegt worden sei die Theorie der Anklage, wonach Franco A. seine Scheinidentität als syrischer Flüchtling für seine Anschlagspläne habe nutzen wollen. Mit dem Urteil des Oberlandesgericht dürfte indes der Fall Franco A. noch nicht abgeschlossen sein. Zwar habe aus Sicht des Senats noch nicht festgestanden, wann und wie der Anschlag ausgeführt werden sollte, jedoch habe Franco A. bereits mögliche Ziele recherchiert und ausgespäht - etwa den Sitz der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin. Letztlich sei Franco A. daher wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, Verstößen gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz sowie Betrugs zu verurteilen. Weiterhin habe er sich illegal Waffen und Munition angeeignet, obwohl es für ihn als nicht-vorbestraften Bundeswehrsoldaten ein Leichtes gewesen wäre, an eine Waffenbesitzkarte zu kommen und so legal Waffen zu erwerben. Während die Bundesanwaltschaft daher auf eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten plädiert hatte, hatte die Verteidigung bestritten, dass ihr Mandant jemals einen Anschlag geplant habe. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte. Das Gericht habe sich weder von der Berichterstattung der Medien unter Druck setzen lassen, noch habe es "Gesinnungstrafrecht" angewandt. Ein Antrag auf Revision sei bereits in Arbeit. Nach Ansicht des Gerichts ist Franco A. zweifelsfrei schuldig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. In die Gedankenwelt von Franco A. einzutauchen, ist für Außenstehende schon an normalen Tagen schwierig. So sei Franco A. davon überzeugt, dass durch bewusst gesteuerte Massenmigration westliche Gesellschaften zersetzt werden sollten.
Nach langer Verhandlungszeit ist in Frankfurt das Urteil im Fall Franco A. gefallen. Der Offizier stand wegen Terrorverdachts vor Gericht.
Im Zuge der Ermittlungen im Fall Franco A. stieß die Polizei auf Chatgruppen, in denen teilweise rechtsextremistische Inhalte geteilt wurden. Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. In die Kritik geriet damals auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), bei dem Franco A. trotz seiner fehlenden Sprachkenntnisse als Syrer durchging. Frankfurt/Main. Im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier Franco A. ist an diesem Freitag ein Urteil gefallen. Der Fall hatte über das Verfahren hinaus große Wellen geschlagen. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte bereits im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert.
Mit einem Schuldspruch in allen Punkten endete am Freitag der erste Prozess gegen einen Offizier der Bundeswehr, der wegen der „Vorbereitung einer schweren, ...
Dennoch stellte der Vorsitzende klar: „Der Senat ist überzeugt, dass das Ob der Tat feststand und er sich lediglich über das Wie und Was nocht nicht schlüssig war.“ Damit sei der Wille zum Anschlag eine „innere Tatsache“ und somit auch strafbar. Koller hielt dem Angeklagten vor, er sei „völkisch, nationalistisch, rassistisch, antisemitisch“ und habe Hitler als „Schöpfer der ehrlichen Arbeit“ verherrlicht. Der Oberleutnant, Einser-Abiturient und nach Einschätzung von Bekannten ein „manipulativer und einnehmender“ Mensch, hatte bei seinen Aussagen im Prozess den Eindruck vermittelt, er habe radikale Einstellungen wie in einem Rollenspiel nur „ausprobiert“. Das Gericht glaubte ihm nicht. Und auch den Bundesanwälten war es nicht gelungen, eine zwingende Verbindung zwischen der Scheinidentität von A. als syrischer Asylbewerber „Benjamin David“ und einem geplanten Attentat aufzuzeigen. Das passe nicht zum „Verfechter der Liebe und des Friedens“, als den sich A. vor Gericht versucht habe zu präsentieren. So habe er gegen Politiker agitiert: „Leute wie ihr saugen unser Volk aus. Der Richter hielt dem Angeklagten zudem vor, mit einer in dessen Auto beschlagnahmten Memo eine regelrechte „To-Do-Liste“ für einen Anschlag angefertigt zu haben: „A. wollte die sich selbst gestellten Aufgaben zeitnah erfüllen.“ Somit sei auch ohne konkrete Planung einer Aktion der Tatbestand der schweren staatsgefährdenden Straftat erfüllt. Mit dem Urteil wertet das Frankfurter Oberlandesgericht den Fall Franco A. anders als die gleiche Kammer in anderer Besetzung – Kollers Vorgänger hatte die Eröffnung des Verfahrens vor dem Staatschutzsenat wegen nicht hinreichenden Tatverdachts im Juni 2018 abgelehnt. Fünf Jahre und sechs Monate Haft lautete das Urteil des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Anwälte des 33-Jährigen vom Dienst suspendierten Oberleutnant kündigten umgehend an, Revision einzulegen. Auch für den Angeklagten kam das Urteil offenbar unerwartet. Bei diesem „Gesamtbild“ habe sich das Gericht auf die „zusammenfassende Würdigung aller objektiven Beweismittel“ gestützt. Ganz am Ende hatte sich der Angeklagte wieder gefangen. Das Gericht umging dieses Problem. Koller erklärte, dass er nicht davon ausgehe, dass A. eine „False-Flag-Aktion“ – bei der etwa ein Anschlag durch fingierte Indizien einer Minderheit angelastet wird – geplant habe. Die Verteidiger hatten zuvor für die von A. eingeräumten Delikte des Asylbetrugs und weitere Vergehen auf eine Bewährungsstrafe plädiert und einen Freispruch beim Hauptvorwurf der Attentatsplanung. Die Bundesanwaltschaft hingegen war überzeugt, dass der Soldat einen Anschlag auf Politiker oder in der Öffentlichkeit stehende Personen verüben wollte und forderte eine Gesamtstrafte von sechs Jahren und drei Monaten.
Franco A. gab sich als Geflüchteter aus und plante mehrere Anschläge. Jetzt wurde er verurteilt. Außerdem: Wenn der Koffer erst später anreist.
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