Paragraf 219a

2022 - 6 - 24

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Bundestag streicht Paragraf 219a: Werbeverbot für Abtreibungen ... (tagesschau.de)

Paragraf 219a ist seit Jahren umkämpft, nun gehört er der Geschichte an. Der Bundestag beschloss die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen.

"Aber wir denken eben auch an das Lebensrecht des Kindes - und das ist der maßgebliche Unterschied, den ich sehe zwischen uns", sagte Winkelmeier-Becker an die Koalitionsfraktionen gerichtet. Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP nannte die Abschaffung überfällig. "Es ist höchste Zeit", sagte Buschmann in der abschließenden Debatte im Bundestag. Jede Verurteilung nach dem Strafrechtsparagrafen 219a sei "eine Verurteilung zu viel". Wenn eine Frau sich mit der schwierigen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs befasse, suche sie heutzutage "in aller Regel" zunächst im Internet nach Informationen, erläuterte Buschmann. Dort könne "jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker" Dinge zu dem Thema verbreiten - hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten hingegen sei es verboten. Neben der Streichung sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Zugleich führte er aber bislang auch dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Paragraf 219a ist seit Jahren umkämpft, nun gehört er der Geschichte an. Er regelt bisher das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.

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Paragraf 219a: Bundestag schafft Werbeverbot für ... (ZEIT ONLINE)

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag den umstrittenen Paragrafen 219a zu Schwangerschaftsabbrüchen abgeschafft. Nur AfD und Union stimmten dagegen.

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Bundestag kippt Werbeverbot für Abtreibungen (kma Online)

Der seit vielen Jahren umstrittene Paragraf 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist nun Geschichte. Die Ampel jubelt, auch die Linke begrüßt ...

Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, es kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten. Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Sie fordert auch die Aufhebung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch – was bedeuten würde, Schwangerschaftsabbrüche an sich straffrei zu machen.

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Bundestag beschließt Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Bundesjustizminister Buschmann hat die Abschaffung als „überfällig“ verteidigt. Jede Verurteilung nach dem Strafrechtsparagrafen 219a sei...

„Es ist Zeit für mehr Vertrauen in Ärztinnen und Ärzte und es ist Zeit für mehr Informationsfreiheit für Frauen“, resümierte Buschmann. Laut den Regierungsfraktionen soll mit Streichung der Vorschrift lediglich eine bessere Informationsmöglichkeit für die betroffenen Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte erreicht werden. Mit der Abschaffung „endet endlich die jahrzehntelange Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten“, lobte Paus. Scharfe Kritik kam aus der Unionsfraktion. Es gehe der Ampelkoalition vor allem darum, „ein Erfolgserlebnis zusammen zu produzieren“ aus Gründen der „Gruppendynamik“, sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU). Zwar könne jeder die schwierige Lage einer ungewollt schwangeren Frau nachvollziehen. Die SPD wollte den Passus schon in der vorherigen Legislaturperiode streichen, wegen Widerstands der Union wurde er aber nur überarbeitet. Danach wurden weiter Ärztinnen und Ärzte deswegen verurteilt. Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch beschlossen.

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Werbeverbot für Abtreibungen: Bundestag beschließt Streichung ... (n-tv NACHRICHTEN)

Seit Jahren debattiert der Bundestag über den Strafrechtsparagrafen 219a. Er regelte das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.

Bedenken, dass die Streichung des Paragrafen 219a an den Schutz des ungeborenen Lebens rühre, wies Buschmann zurück. Dieser Schutz sei im Strafrechtsparagrafen 218 verankert - die beiden Paragrafen müsse man "streng auseinanderhalten". "Kommerzialisierende und banalisierende Werbung" für Abtreibungen werde es auch weiterhin nicht geben, betonte der Justizminister. Dem stehe das ärztliche Berufsrecht entgegen. Die Abschaffung des Paragrafen ist das erste Projekt von Bundesjustizminister Marco Buschmann in seiner Amtszeit. "Es ist höchste Zeit", sagte der FDP-Politiker in der abschließenden Debatte im Bundestag. Jede Verurteilung nach dem Strafrechtsparagrafen 219a sei "eine Verurteilung zu viel". Wenn eine Frau sich mit der schwierigen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs befasse, suche sie heutzutage "in aller Regel" zunächst im Internet nach Informationen, erläuterte Buschmann. Dort könne "jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker" Dinge zu dem Thema verbreiten - hoch qualifizierten Ärztinnen und Ärzten hingegen sei es verboten. Scharfe Kritik kam aus der Unionsfraktion. Es gehe der Ampel-Koalition vor allem darum, "ein Erfolgserlebnis zusammen zu produzieren" aus Gründen der "Gruppendynamik", sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Zwar könne jeder die schwierige Lage einer ungewollt schwangeren Frau nachvollziehen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte am Morgen das geplante Ende des sogenannten Werbeverbots als einen "Triumph" bezeichnet. Danach wurden weiter Ärztinnen und Ärzte deswegen verurteilt. Der Bundestag hat die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.

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Abschaffung von Paragraf 219a: Für die mündige Frau (DER SPIEGEL)

Die Ampelkoalition hat das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abgeschafft. Eine gute Entscheidung – aber die Diskussion über das ...

Weniger Strafe, mehr Aufklärung – das ist der Ausgang aus der in diesem Fall nicht selbst verschuldeten Unmündigkeit. Aber auch historische Kompromisse sind nicht für die Ewigkeit gemacht – sonst hätten wir heute noch immer die 48-Stunden-Woche, und das Wahlrecht würde nur für Männer gelten. Hoffentlich führt die Abschaffung außerdem dazu, dass die umfassendsten und aktuellsten Listen über Praxen und Kliniken, die Abbrüche durchführen, nicht mehr auf den Seiten der Abtreibungsgegner zu finden sind. Dabei lassen sie, bewusst oder unbewusst, außer acht, dass gerade radikale Abtreibungsgegner und -gegnerinnen mit dieser Verknüpfung auf perfide Weise gearbeitet haben: Um Ärztinnen und Ärzte, die gemäß § 218 legal Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt haben, einzuschüchtern und ihr Tun als verboten erscheinen zu lassen, haben sie diese mit Klagen auf Basis von § 219a überzogen – und waren fatalerweise in einigen Fällen erfolgreich. Der Bundestag hat mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und der Linken entschieden: Künftig dürfen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in Deutschland über diese Dienstleistung informieren. Denn, machen wir uns nichts vor, wer über den § 219a redet, kann den § 218, in dem in Deutschland das Recht auf Abtreibung geregelt ist, nicht ganz außen vor lassen.

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Streichung von Paragraf 219a: Hört auf, von toten Babys zu reden (n-tv NACHRICHTEN)

Der Streit um das Werbeverbot diente viel zu lange als Ersatzdebatte für das Abtreibungsrecht. Dabei erleichtert seine Abschaffung keinen einzigen ...

Er unterstellte Frauen auch, leichtfertig über Leben und Tod ihres Kindes zu entscheiden. Denn der Gesetzgeber warf nicht nur Ärztinnen und Ärzten vor, aus der Notlage ungewollt schwangerer Frauen Profit schlagen zu wollen. Wer sich schon einmal im Bekannten- oder Kollegenkreis zu dem Thema ausgetauscht hat, der weiß: Schnell geht es nicht mehr um die Frage, ob Ärztinnen und Ärzte darüber informieren dürfen, dass und wie sie Abbrüche vornehmen. Sich erst einmal "unter dem Radar" bei Ärztinnen und Ärzten im Netz informieren zu wollen, muss legitim sein. Und das ist ihr gutes Recht. Eigentlich ging es nie um Werbung. Allein der Name des Paragrafen führte in die Irre. Es ging um sachliche Informationen zu einem Eingriff, über den inzwischen in zweiter Generation gestritten wird. Paragraf 219a erlaubte es, Ärztinnen und Ärzte strafrechtlich dafür zu belangen, wenn sie darüber informierten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Verfahren sie dabei anwenden.

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Bundesregierung streicht § 219 a - Werbeverbot für Abtreibungen ... (MDR)

Paragraf 219a hat es auch Ärzten verboten, Werbung für Abtreibungen zu machen. In der Praxis hieß das vor allem: Wer auch nur darüber informiert, ...

Das regelt der Paragraf 218a. Das hatte in der Praxis aber vor allem dazu geführt, dass Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informiert haben, dafür verurteilt wurden. Unterstützt wurde die Ampel-Koalition dabei von der Linken, Union und AFD stimmten gegen die Abschaffung. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hatte sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Es gehe um die Rechte der Frauen und das Lebensrecht des Kindes. Das Bewusstsein dafür müsse erhalten bleiben. Der Bundestag hat das Werbeverbot für Abtreibungen gekippt, der Paragraf 219a ist gestrichen. In der Praxis hieß das vor allem: Wer auch nur darüber informiert, kann sich strafbar und vor allem angreifbar machen.

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Paragraf 219a: Abschaffung sorgt für Jubel und Empörung (General-Anzeiger Bonn)

Der Bundestag hat an diesem Montag die Streichung des Paragrafen 219a, das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, beschlossen.

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Paragraf 219a StGB: Werbeverbot für Abtreibung ist aufgehoben (STERN.de)

Berlin - Das umstrittene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist Geschichte. Im Bundestag stimmte am Freitag eine große Mehrheit für die Streichung.

Damit künftig «anstößige» und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, sieht der abgesegnete Regierungsentwurf vor, das sogenannte Heilmittelwerbegesetz zu erweitern. Sie fordert auch die Aufhebung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch - was bedeuten würde, Schwangerschaftsabbrüche an sich straffrei zu machen. In Deutschland sieht der Bundestagsbeschluss nun auch vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3.

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Paragraph 219a - Union blickt mit Skepsis auf Abschaffung des ... (Deutschlandfunk)

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Krings, blickt mit Skepsis auf den Wegfall des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen.

Der CDU-Politiker sagte im Deutschlandfunk, es müsse dafür sensibilisiert werden, worum es bei dem Thema gehe. Er untersagte Ärzten, ausführlich über Methoden und Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Der Bundestag hatte gestern mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken-Fraktion die Streichung von Paragraf 219a im Strafgesetzbuch beschlossen.

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Frauengemeinschaft kritisiert Abschaffung von Paragraf 219a (domradio.de)

Ist Werbung mit Information gleichzusetzen? Der Bundestag hat am Freitag für die Streichung von Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch gestimmt.

An dieser Stelle setzen wir auf Donum Vitae und auf das Beratungskonzept, das wir staatlicherseits in den unterschiedlichsten Facetten finden, was die christliche Sicht auf den Schwangerschaftsabbruch und dessen Implikationen setzen will. Es ist nicht so, dass wir diese Seite irgendwie verdammen, sondern sie gehört zum Beratungskonzept dazu. Wir können Paragraf 219a nicht von Paragraf 219 trennen, wo die Beratung festgelegt ist. All diejenigen, die politisch, aber auch kirchlich seit 1999 mitarbeiten, haben versucht hier den Schutz von Frauen und ungeborenem Leben dadurch zu gewährleisten, dass es nicht zu einer Normalität und zu einem beliebigen medizinischen Eingriff kommt beziehungsweise man sich eine Pille aus dem Internet zuschicken lässt und das selbst erledigt. DOMRADIO.DE: Bundesjustizminister Marco Buschmann hat die Entscheidung unter anderem damit begründet, dass es nicht sein könne, dass im Internet alles an Werbung für Schwangerschaftsabbrüche erlaubt sei, gerade durch die Werbung, die aus dem Ausland kommt. Wuckelt: Das ist genau das Problem: Was ist Werbung? Was wird unter Werbung verstanden?

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