Paragraf 219a ist seit Jahren umkämpft, nun gehört er der Geschichte an. Der Bundestag beschloss die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen.
"Aber wir denken eben auch an das Lebensrecht des Kindes - und das ist der maßgebliche Unterschied, den ich sehe zwischen uns", sagte Winkelmeier-Becker an die Koalitionsfraktionen gerichtet. Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP nannte die Abschaffung überfällig. "Es ist höchste Zeit", sagte Buschmann in der abschließenden Debatte im Bundestag. Jede Verurteilung nach dem Strafrechtsparagrafen 219a sei "eine Verurteilung zu viel". Wenn eine Frau sich mit der schwierigen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs befasse, suche sie heutzutage "in aller Regel" zunächst im Internet nach Informationen, erläuterte Buschmann. Dort könne "jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker" Dinge zu dem Thema verbreiten - hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten hingegen sei es verboten. Neben der Streichung sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Zugleich führte er aber bislang auch dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Paragraf 219a ist seit Jahren umkämpft, nun gehört er der Geschichte an. Er regelt bisher das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.
Mit großer Mehrheit hat der Bundestag den umstrittenen Paragrafen 219a zu Schwangerschaftsabbrüchen abgeschafft. Nur AfD und Union stimmten dagegen.
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Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Freitagvormittag die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Die Fraktionen ...
Damit künftig „anstößige“ und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, sieht der abgesegnete Regierungsentwurf vor, das sogenannte Heilmittelwerbegesetz zu erweitern. Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Das betrifft etwa die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die 2017 auf der Grundlage von 219a verurteilt worden war und seit Jahren für die Abschaffung des Paragrafen kämpft. Sie saß zusammen mit anderen Ärztinnen und Ärzten am Freitag im Bundestag auf der Besuchertribüne.
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist seit Langem umstritten. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hat nun das Ende des Werbeverbots für ...
»Aber wir denken eben auch an das Lebensrecht des Kindes – und das ist der maßgebliche Unterschied, den ich sehe zwischen uns«, sagte Winkelmeier-Becker an die Koalitionsfraktionen gerichtet. Damit künftig »anstößige« und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, sieht der abgesegnete Regierungsentwurf vor, das sogenannte Heilmittelwerbegesetz zu erweitern. »Kommerzialisierende und banalisierende Werbung« für Abtreibungen werde es auch weiterhin nicht geben, betonte der Justizminister. Dem stehe das ärztliche Berufsrecht entgegen. Wenn eine Frau sich mit der schwierigen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs befasse, suche sie heutzutage »in aller Regel« zunächst im Internet nach Informationen, sagte Buschmann. Dort könne »jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker« Dinge zu dem Thema verbreiten – hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten hingegen sei es verboten. Mit der Abschaffung »endet endlich die jahrzehntelange Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten«, sagte Paus. Der Paragraf regelte bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.
Der Bundestag hat den umstrittenen Paragraf 219a, das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen, abgeschafft. Ärzte dürfen Frauen nun über Abbrüche ...
Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, es sei "ein großartiger Tag für die Ärztinnen und Ärzte, aber vor allen Dingen für alle Frauen in diesem Land". Beim Paragrafen 219a sei es nie um Werbung gegangen. Sie führten nur dazu, "dass es betroffenen Frauen schwerer gemacht wird, selbstbestimmt für sich und ihre Familie zu entscheiden, und damit muss heute Schluss sein". Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte in der Bundestagsdebatte, es sei "höchste Zeit" für die Abschaffung von 219a. "Kommerzialisierende und banalisierende Werbung" für Abtreibungen werde es auch weiterhin nicht geben, betonte der Justizminister. Dem stehe das ärztliche Berufsrecht entgegen. Paragraf 219a verbot bisher die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Praxen und Kliniken war dadurch etwa untersagt, ausführlich über unterschiedliche Methoden der Abtreibung zu informieren. Die SPD wollte den Passus schon in der vorherigen Legislaturperiode streichen, wegen Widerstands der Union wurde er aber nur überarbeitet. Danach wurden weiter Ärztinnen und Ärzte deswegen verurteilt.
Der seit so vielen Jahren umstrittene Paragraf 219a zum Werbeverbot für Abtreibung ist nun Geschichte. Die Ampel jubelt, auch die Linke begrüßt den Schritt ...
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Schluss mit der Strafverfolgung: Frauenärzte dürfen in Zukunft frei über Abtreibungen informieren. Gynäkologen jubeln, in der Opposition ist die Kritik ...
Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Sie fordert auch die Aufhebung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch – was bedeuten würde, Schwangerschaftsabbrüche an sich straffrei zu machen. Für das Vorhaben der Koalition galt im Plenum eine Mehrheit als sicher. Damit künftig "anstößige" und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, sieht der abgesegnete Regierungsentwurf vor, das sogenannte Heilmittelwerbegesetz zu erweitern. Ärzteverbände und Frauenhilfsorganisationen kritisieren das seit Langem – sie sehen in dem juristischen Druck einen Grund, warum immer weniger Frauenärzte überhaupt Abtreibungen anbieten und sich die Versorgungslage für Frauen in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert hat. Der Bundestag hat am Freitag die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.