MDR

2022 - 6 - 12

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Corona-Verordnung: Elektronikmarkt aus Görlitz unterliegt vor Gericht (MDR)

Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat entschieden, dass das Verbot des Betriebs von Einkaufszentren, Einzelhandel und Ladengeschäften während ...

Laut der damaligen Verordnung mussten große Einkaufszentren und Ladengeschäfte schließen. Ausnahmen bestanden unter anderem für Geschäfte des täglichen Bedarfs und für solche Geschäfte, die über weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche verfügten. Eine Reduzierung der Ladenfläche durch Absperrung oder ähnliche Maßnahmen war nach der Verordnung unzulässig. Der Elektronikmarkt hatte hier unter anderem eine Bevorzugung kleiner Geschäfte angeprangert. Das Gericht hat die mit der Corona-Schutzverordnung verbundenen Schließungen und Einschränkungen der Berufsfreiheit als verhältnismäßig beurteilt. April 2020 in Kraft getretene sächsische Corona-Schutzverordnung notwendig gewesen, "angesichts der gravierenden und teils irreversiblen Folgen, die ein weiterer unkontrollierter Anstieg der Zahl von Neuinfektionen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gehabt hätte." Die berechtigten Interessen der Einzelhändler und ihrer Beschäftigten haben sich der Eindämmung der Corona-Pandemie zurückstellen müssen, entschied das Gericht. Die Bevorzugung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter hat laut Gericht ebenfalls keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dargestellt. Auch einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hat das Oberverwaltungsgericht nicht feststellen können. Die Privilegierung von Geschäften des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung sei wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung sachlich gerechtfertigt gewesen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat entschieden, dass die Schließungen von Einkaufszentren, großflächigem Einzelhandel und Ladengeschäften während der Corona-Pandemie im April 2020 rechtmäßig gewesen waren.

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MDR-Dreh in Schmalkalden: Moderator stürmt Kirchturm von St ... (inSüdthüringen.de)

Nougat und Sonne - verträgt sich das? Die Ausgabe der MDR-Unterhaltungssendung „Mach dich ran“ im September wird das aufklären, gedreht wurde jetzt in ...

Jubel. Dreh zu Ende. Das ist das Konzept von „Mach dich ran“ – in Kurzform freilich. Jubel. Dreh zu Ende. Das ist das Konzept von „Mach dich ran“ – in Kurzform freilich. „Wir machen die Sendung seit 30 Jahren – so was wie heute hier in Schmalkalden, ist uns bisher noch nie passiert – das war auch für uns ein Novum“, meinte Richardt und war genau wie sein Team am Ende froh, alles im Kasten zu haben. Aber glücklicherweise gab es ja Kai Lehmann. Mit Blick auf die Stadtkirche hatte er die nächste Idee. Würde es Mario D. Richardt in acht Minuten schaffen, die 158 Stufen hoch zum Turm zu erklimmen, kurz zu winken, sich die Farbe von Schloss Wilhelmsburg einzuprägen und wieder runter zu kommen? Das Publikum nahms gelassen, witzelte und ließ sich mit Richardt fotografieren. Josephine Erbe entsorgte derweil die Nougatreste. Die Gäste schauten auf die Uhr. Sieben Minuten und 24 Stunden war Richardts Zeit. Thomas Schwab und Kerstin Pfeffer hatten jeweils 7:20 Minuten geschätzt. Sie durften über die Tagesaufgabe entscheiden. Dann der Startschuss. Richardt sauste los. Damit bogen sich die Balken des XXS-Fachwerkhauses wie Gummi. Das Gebilde sackte zusammen. Bis dahin hatte das Publikum seinem Liebling Mario fest die Daumen gehalten, artig Applaus geprobt, zweimal, dreimal, auch ein viertes Mal ging noch. Die MDR-Unterhaltungssendung läuft seit 30 Jahren. Und ausgerechnet in Schmalkalden passierte es. Zack – Gewinner ausgelost. Zack – Gewinner ausgelost.

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