Im Frühjahr 2011 fährt ein Epileptiker in Hamburg-Eppendorf in eine Gruppe Menschen. Vier von ihnen sterben, darunter Dietmar Mues und Günter Amendt.
Im Verlauf des Prozesses treten außerdem ein Neurologe und ein Rechtsmediziner als Gutachter auf und diagnostizieren bei dem Angeklagten ebenfalls Epilepsie. Am achten Verhandlungstag wendet sich Caesar S. erstmals an die Angehörigen: "Ich bitte um Verzeihung, könnte mir an Ihrer Stelle aber nicht verzeihen." Ein Prozess, der die Schuldfrage des "Todesfahrers" klärt, sei wichtig für sie, sagt Wanja Mues im November 2011 dem "Hamburger Abendblatt". Um die Höhe des Strafmaßes gehe es den Angehörigen dabei nicht. "Leider nicht für immer, wenn ich das mal in meinen eigenen Worten sagen darf", sagt die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Für ein härteres Urteil fehlt ihr die Rechtsgrundlage. In der Urteilbegründung spricht sie zudem von einem "hohen Maß an Pflichtwidrigkeit, das an bedingten Vorsatz grenze". Der Angeklagte habe Warnsignale für seine Epilepsie missachtet und sogar seinem Arzt Anfälle verschwiegen. In Anwesenheit der Hinterbliebenen wird ein Mahnmal eingeweiht - eine Bank, durch die ein Riss geht. Woody Mues zeigt sich erleichtert über das Urteil. Er hoffe, dass er jetzt mit dem "Brimborium der Öffentlichkeit" abschließen kann und "wieder an zwei Menschen denken darf." Vielmehr würde eine Feststellung der Schuld helfen, "in der Trauer weiterzukommen und irgendwann hoffentlich mal einen Punkt zu finden, an dem die Sache abgeschlossen ist." Die Angehörigen hoffen bereits am ersten Verhandlungstag auf Einsicht beim Angeklagten: "Dass er zu seiner Schuld steht und um Verzeihung bittet", sagt Wolf Römmig, der Anwalt der Nebenkläger. Doch das geschieht nicht. Drei Wochen nach dem Unfall nehmen mehrere Hundert Menschen bei einer Trauerfeier auf dem Ohlsdorfer Friedhof Abschied von Dietmar und Sibylle Mues. In einem Interview mit dem NDR erinnert sich Woody Mues, zum Zeitpunkt des Unfalls 20 Jahre alt, sein 17 Jahre älterer Bruder Wanja habe vieles in die Hand genommen. Diese Frage beschäftigt damals nicht nur die aufgebrachte Hamburger Öffentlichkeit, sondern auch die Rechtssprechung. Wer an Epilepsie erkrankt ist und mindestens zwei spontane Anfälle erlitten hat, muss mindestens ein Jahr anfallsfrei sein, um privat selbst Autofahren zu dürfen. Die öffentliche Personenbeförderung ist zum Beispiel ausgeschlossen. "Wir verlagern den Anklagevorwurf ins Vorfeld des tödlichen Unfalls" erklärt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möller daher gegenüber der "Welt". Als mögliches Strafmaß könnte eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Und sie hinterlassen persönliche Botschaften: "Der letzte Vorhang ist gefallen. Ein umgestürztes Autowrack, umherliegende Trümmerteile, unzählige Rettungswagen - und Notärzte, die Unfallopfer reanimieren: Die schrecklichen Bilder des Eppendorfer Unfalls erschüttern damals ganz Hamburg, auch weil die Opfer prominent sind.