Impfpflicht

2022 - 5 - 19

Einrichtungsbezogene Impfpflicht Einrichtungsbezogene Impfpflicht

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Personal-Impfpflicht durch Verfassungsgericht genehmigt (kma Online)

Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege schwerer als die ...

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat zum Ziel, alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Insofern sei die Abwägung des Gesetzgebers, „dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung“ zu geben, nicht zu beanstanden. Doch hätte das betroffene Gesundheitspersonal die Chance, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln.

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Karlsruhe: Pflege-Impfpflicht ist zulässig (ZDFheute)

Die Impfpflicht für Pflegekräfte ist verfassungsgemäß. Das hat das BVerfG entschieden - und Klagen aus dem Gesundheitswesen abgelehnt.

Doch im Herbst könnte die nächste Welle anstehen. Überwiegend waren es ungeimpfte Beschäftigte sowie Leiter von Einrichtungen, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. Auch die weitere Entwicklung des Pandemieverlaufs ist laut der Mitteilung kein Grund, von der Beurteilung abzuweichen. März. Fehlt er, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Im Eilverfahren hatte der Erste Senat des Verfassungsgerichts im Februar zwar die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht gestoppt. Er merkte aber kritisch an, dass im damaligen Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe.

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Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde gegen Pflege-Impfpflicht ... (rbb24)

Vor dem höchsten deutschen Gericht ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht im Gesundheitsbereich gescheitert. In ihrer Begründung argumentieren ...

Vor dem höchsten deutschen Gericht ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht im Gesundheitsbereich gescheitert. Allerdings hakt es bei der Umsetzung der Impfpflicht. Auch wurden nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht im April die Rufe lauter, die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder abzuschaffen. Die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal ist verfassungsgemäß. Mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zahlreicher Betroffener zurück.

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Corona-Pandemie: Verfassungsgericht bestätigt Pflege-Impfpflicht (ZEIT ONLINE)

Laut Bundesverfassungsgericht ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtens. Eine Verfassungsbeschwerde zahlreicher Betroffener ist damit gescheitert.

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Bundesverfassungsgericht: Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ... (tagesschau.de)

Die Impfpflicht gegen das Coronavirus für bestimmte Berufsgruppen bleibt bestehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit Klagen von ...

Die Argumente ähneln denen der Eilentscheidung aus dem Februar: Wieder sagen die acht Richterinnen und Richter des Ersten Senats, dass die Impfpflicht einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet. Die Impfpflicht gegen das Coronavirus für bestimmte Berufsgruppen bleibt bestehen. Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen die berufsbezogene Impfpflicht endgültig abgewiesen.

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Bundesverfassungsgericht: Pflege-Impfpflicht wegen Corona ist ... (SWR)

Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Die Politik reagiert mit einer Impfpflicht. Mit dem Meldeverfahren kommen nicht alle klar. Dennoch bleibe die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungskonform, weil sich an der höheren Gefahr für alte und kranke Menschen grundsätzlich nichts verändert habe, so die Expertinnen und Experten. In manchen Kliniken und Heimen ist die Corona-Impfquote beim Pflegepersonal weiter niedrig. Auch den Zeitpunkt, als die gesetzlichen Vorschriften zur Impfpflicht verabschiedet wurden, berücksichtigten die Richterinnen und Richter in ihrer Beurteilung. Im vergangenen Dezember habe das Infektionsgeschehen deutlich zugenommen. Dabei verwiesen sie auf die besondere Situation im Pflege- und Gesundheitswesen. Bei der Impfpflicht gehe es vor allem darum, ältere und kranke Menschen zu schützen. Bei ihnen bestehe ein erhöhtes Risiko, sich zu infizieren, anschließend schwer zu erkranken und zu sterben. "Sie haben großen Anteil daran, dass es in der schweren Omikronwelle nicht noch mehr Todesfälle gegeben hat." Im Laufe des Verfahrens hatte das Gericht mehrere Expertinnen und Experten befragt und angehört. Laut Robert Koch-Institut und weiteren medizinischen Fachgesellschaften ist weiterhin davon auszugehen, dass eine Impfung auch vor der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante schützt. Zwar nehme der Schutz mit der Zeit ab und die meisten Krankheitsverläufe seien bei der Omikron-Variante milder. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, muss das ebenfalls nachweisen. Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist verfassungskonform. Die Verfassungsrichterinnen und -richter räumten zwar ein, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit von Menschen eingreife. Hinzu komme, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, mit beruflichen Konsequenzen rechnen müssten. Alternativ bleibe ihnen nur, den Beruf aufzugeben oder zu wechseln. Ihre Eilanträge zur vorläufigen Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte das Gericht im Februar abgelehnt.

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Bundesverfassungsgericht: Teil-Impfpflicht ist verfassungskonform (tagesschau.de)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Corona-Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen nun endgültig gebilligt. Der Schutz von Alten und Kranken habe einen ...

Dabei stützt sich das Gericht auf die Beurteilung des Robert-Koch-Instituts und von medizinischen Fachgesellschaften. Dabei verwiesen sie auf die besondere Situation im Pflege- und Gesundheitswesen. Bei der Impfpflicht gehe es vor allem darum, ältere und kranke Menschen zu schützen. Bei ihnen bestehe ein erhöhtes Risiko, sich zu infizieren, anschließend schwer zu erkranken und zu sterben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Corona-Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen nun endgültig gebilligt.

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Corona-Pandemie: Bundesverfassungsgericht: Pflege-Impfpflicht ist ... (ZEIT ONLINE)

Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist rechtens. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die ...

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Reaktionen auf Urteil zur Pflege-Impfpflicht: »Der Staat ist ... (DER SPIEGEL)

Gesundheitsminister Lauterbach begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-Impfpflicht für das Pflegepersonal.

»Besonders schutzbedürftige Menschen« könnten mit dieser Entscheidung darauf vertrauen, »dass ihr Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus höchste Priorität hat«. Das höchste deutsche Gericht hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Zwar greife diese in die körperliche Unversehrtheit ein, doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. »Sie haben großen Anteil daran, dass es in der schweren Omikronwelle nicht noch mehr Todesfälle gegeben hat«, so Lauterbach.

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Die Impfpflicht ist keine Schikane (FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Wer immer noch glaubt, eine Impfung schütze nicht, sondern schade, der hat im Gesundheitssystem ohnehin nichts verloren. Er sollte sich...

Er sollte sich aber helfen lassen. Gezwungen werden sie weiterhin nicht; aber sie müssen die Konsequenzen ihrer Entscheidung tragen. Die anderen, weil die Entscheidung in einer nachvollziehbaren Reihe mit anderen steht, die wesentliche Maßnahmen bis hin zur „Bundesnotbremse“ als grundgesetzkonform ansahen.

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Corona-Pandemie: Bayern fordert nach Karlsruher Urteil neuen ... (Augsburger Allgemeine)

Das Bundesverfassungsgericht hält die Teil-Impfpflicht für zulässig. Bayern fordert nun Konsequenzen von der Bundesregierung: Es müsse eine Impfpflicht ab ...

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Teil-Impflicht in Pflege bestätigt: Klaus Holetschek will jetzt mehr (BR24)

Nach der Bestätigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch das Bundesverfassungsgericht sieht Bayerns Gesundheitsminister Holetschek Rückenwind für ...

Das "Coburger Tagblatt" hatte vor wenigen Tagen berichtet, dass Verstöße gegen die Corona-Impfpflicht in der Pflege in Bayern nur mit einem Bruchteil des möglichen Bußgeldes von 2.500 Euro geahndet werden sollen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Andreas Winhart, bedauerte die Karlsruher Entscheidung. "Da auch Geimpfte das Virus übertragen können, halten wir die Argumentation des Gerichts für nicht stichhaltig", teilte er dem BR mit. Eine Gruppe weiterer Abgeordneter um FDP-Vize Wolfgang Kubicki hatte einen Antrag gegen eine Impfpflicht vorgelegt, der klar scheiterte - genauso wie der AfD-Vorstoß, der eine Abschaffung der geltenden Corona-Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen forderte. Innerhalb der Berliner Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP herrscht keine Einigkeit über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Anfang April hatten sich Befürworter einer Impfpflicht ab 50 unter Vorbehalt sowie Anhänger einer Impfpflicht ab 18 auf einen Kompromissvorschlag verständigt: eine Pflicht für alle ab 60. CDU-Chef Friedrich Merz habe den Vorschlag für eine Impfpflicht ab 60 als "verkorksten" Kompromiss abgelehnt - jetzt wolle die CSU eine Pflicht ab 60, erläuterte Waldmann. Bereits am Montag hatten Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gemeinsam einen Neuanlauf im Bundestag für eine Impfpflicht ab 60 Jahren gefordert.

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Karlsruhe billigt partielle Impfpflicht (FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Mit der partiellen Impfpflicht für Ärzte und Pfleger war der Gesetzgeber erfolgreicher als mit anderen Projekten. Nun hat auch Karlsruhe...

Weil so ganz auf der Höhe der Zeit scheinen die medizinischen Erkenntnis nicht zu sein. Ist alles mit dem Grundgesetz vereinbar. Alles ist einfach damit vereinbar. Die Gefahr eines schweren oder gar tödlichen Verlaufs sei erheblich größer als bei jüngeren und gesunden Menschen, Immunschwache und Ältere sprächen auf eine Impfung auch schlechter an. Den Eltern des Opfers ist das zu wenig. Die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit sei auch insofern „nicht bloßer Reflex der gesetzlichen Regelung.“ Verhindert hat der kurze und laute Protest die partielle Impfpflicht nicht. Das Verfassungsgericht verweist auf das anhaltend hohe Risiko alter und kranker Menschen, die an Corona erkranken. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im vergangenen Dezember beschlossen, als sich die vierte Welle der Pandemie schon aufgetürmt hatte. Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Menschen, die im Gesundheitswesen oder in der Pflege arbeiten und sich nicht impfen lassen wollen, verwarfen die Richter als unbegründet. Angesichts der Schutzbedürftigkeit besonders gefährdeter Menschen seien die Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit gerechtfertigt. Schon Mitte Februar hatten die Verfassungsrichter keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“; eine ausführliche Prüfung stand seitdem aber noch aus. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied der Erste Senat, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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Nach Gerichtsentscheid: CDU denkt über Aussetzung der Teil ... (tagesschau.de)

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Teil-Impfpflicht abgesegnet hat, bringt die CDU eine Aussetzung ins Gespräch. Ein Pflege-Verband fürchtet nach dem ...

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe sieht diese Gefahr nicht. Ähnlich äußerte sich der Verband der Schwesternschaften vom DRK. "Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen durch das Bundesverfassungsgerichtes wird keinerlei Auswirkungen auf die Impfquote in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben", sagte Verbandspräsidentin Gabriele Müller-Stutzer dem RND. "Ebenso wenig ist vor dem Hintergrund des Urteils mit einer Kündigungswelle zu rechnen." Nun bestehe die Gefahr, dass Pflegekräfte aus dem Beruf ausscheiden.

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Kreis Calw verhängt erste Bußgelder wegen Verstößen gegen ... (SWR)

Seit zwei Monaten gilt für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich eine Corona-Impfpflicht. Der Kreis Calw hat nun als erster im (…)

Die Ämter müssen abwägen. Zum einen gilt es, besonders empfindliche Patienten zu schützen, zum andern muss der Betrieb in den betroffenen Einrichtungen aufrecht erhalten werden. Die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal ist verfassungskonform. Haben die Einrichtungen den Landratsämtern ihre ungeimpften Beschäftigen gemeldet, beginnt dort ein aufwendiges und langes Verfahren. Das bereitet derzeit allen Landratsämtern viel Arbeit, besonders dem in Tübingen. Denn ihm wurden fast 2.000 Ungeimpfte gemeldet. Die Politik sollte eine allgemeine Impfpflicht auf den Weg bringen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach dem ersten Anschreiben haben die Betroffenen Gelegenheit für eine schriftliche Stellungnahme. Dann folgt eventuell eine Anhörung, bei der auch der Arbeitgeber Auskunft darüber gibt, wie der Mitarbeiter eingesetzt wird, ob er unverzichtbar ist und ob es vielleicht ausreicht, die Hygienevorschriften zu verstärken. Danach kann ein erstes Bußgeld verhängt werden. Aber auch andere Landkreise haben viele Verfahren zu bewältigen. So wurden dem Landratsamt in Reutlingen rund 1.000 Ungeimpfte gemeldet, dem in Freudenstadt rund 600. Schließlich könnten sich die Bewohner auch bei den Besuchern anstecken. Rund 500 Verfahren wurden bereits eingestellt, in 250 Fällen finden noch Anhörungen statt, so die Sprecherin. Betretungs- oder Betätigungsverbote habe man bisher nicht ausgesprochen. Mitte Mai waren demzufolge noch 930 Personen ohne die erforderliche Impfung. Bisher habe der Kreis Calw deshalb 16 Bußgeldbescheide in Höhe von je 250 Euro erlassen. Grund sind die Uniklinik, die BG-Klinik und die vielen anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens im Umfeld. Die zahlreichen Meldungen müssen jetzt abgearbeitet werden, was noch Wochen oder gar Monate dauern wird. Das Baden-Württembergische Gesundheitsministerium betonte, dass es darum gehe, die verletzlichsten und gefährdetsten Menschen in den medizinischen Einrichtungen zu schützen, also Alte und Kranke. Die Ministeriumssprecherin mahnte, dass man nur mit einem ausreichenden Impfschutz in der Bevölkerung die nächsten Infektionswellen im Herbst und Winter bewältigen könne.

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Impfpflicht ab 60: Bayern fordert neuen Versuch (Augsburger Allgemeine)

Das Bundesverfassungsgericht hält die Teil-Impfpflicht für zulässig. Bayern fordert nun Konsequenzen von der Bundesregierung: Es müsse eine Impfpflicht ab ...

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Warum das Verfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht bestätigt (Berliner Zeitung)

Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen hat eine Welle von Verfassungsbeschwerden ausgelöst, die nun kassiert wurden: Sie verstößt nicht ...

Währenddessen ist weiterhin unklar, wie viele Impfungen exakt förderlich sind, wie der Berliner Immunologie-Professor Andreas Radbruch als Einzelsachverständiger Ende März im Bundestag vortrug, als es um die Beratungen zur allgemeinen Impfpflicht ging: „Wird der gleiche Impfstoff in der gleichen Dosis und ins gleiche Gewebe verimpft, verhindern die Antikörper des immunologischen Gedächtnisses, die aus vorherigen Impfungen stammen, eine effektive Immunreaktion“, so der Experte, „es gibt also spätestens nach der 5. Die Verabschiedung der speziellen Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat hatte eine Klagewelle ausgelöst: In Karlsruhe gingen Dutzende Verfassungsbeschwerden von Hunderten Klägerinnen und Klägern ein. Sozialverbände fordern weiter eine Abschaffung der Corona-Impfpflicht. Der Beschluss des Bundesverfassungsgericht besage zwar, dass bestimmte Berufsgruppen einer Impfpflicht unterworfen werden könnten, es sage aber nichts über die Sinnhaftigkeit der Impfpflicht aus, betonte etwa die Liga der Freien Wohlfahrtspflege. Dass nur Menschen in Gesundheitsberufen geimpft sein müssten, mache keinen Sinn, weil die zu schützenden Menschen dennoch Kontakt zu Menschen hätten, die nicht unter die Impfpflicht fallen. Der Deutsche Städtetag wies darauf hin, dass Betretungs- und Tätigkeitsverbote voraussichtlich erst im August oder September verhängt werden dürften – die gesetzliche Rechtsgrundlage für die Impfpflicht laufe aber schon am 31. Die Richter sehen bei diesen Menschen auch deshalb ein besonders hohes Risiko, weil Alte und Kranke oft selbst auf eine Impfung weniger gut ansprechen: „Vulnerable Menschen können sich vielfach weder selbst durch eine Impfung wirksam schützen noch den Kontakt zu den im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Personen vermeiden, da sie auf deren Leistungen typischerweise angewiesen sind“, so das Bundesverfassungsgericht. Das rechtfertige es, dem Gesundheitspersonal die Impfpflicht aufzuerlegen. Den Beschäftigten blieben auch nur die Alternativen, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln.

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