Krypto news

2022 - 5 - 12

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Ruja Ignatova: Weltweite Fahndung nach der "Krypto-Queen" (STERN.de)

Ruja Ignatova hat zahlreiche Anleger mit ihrer vermeintlichen Kryptowährung OneCoin abgezockt. Jetzt wird weltweit nach der "Krypto-Queen" gefahndet.

Sehen Sie im Video: Umgerechnet 197 Millionen Euro liegen auf dem Konto von Thomas Mann. Fast. Denn der Programmierer hat die Passwörter der Zugangscode vergessen. Oktober 2017 flog sie von Sofia nach Athen. Ihr jetziger Aufenthaltsort? Unbekannt. "Sie dürfte aufgrund ihren Taten über erhebliche finanzielle Mittel und weltweit über Unterstützer und Kontaktpersonen verfügen", so ein Polizeisprecher. Für Hinweise, die zur Ergreifung der Flüchtigen führen, ist eine Belohnung von 5000 Euro ausgesetzt. Jetzt fahnden die Staatsanwaltschaft Bielefeld und das Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen wegen gemeinschaftlichen Betrugs im besonders schweren Fall sowie Geldwäsche nach der Krypto-Betrügerin. Der weltweit verursachte Schaden dürfte deutlich höher sein. Seit Oktober 2017 ist die Beschuldigte untergetaucht. Sie versprach rosige Aussichten für das Konkurrenzprodukt zum Bitcoin und sammelte mit OneCoin viel Geld ein.

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Krypto-Betrügerin international gesucht: Wo versteckt sich Ruja ... (BILD)

Zusammen mit ihr sind geschätzt vier Milliarden Euro verschwunden. Jetzt jagen LKA Düsseldorf und Staatsanwaltschaft Bielefeld die Betrügerin, ...

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Ruja Ignatova: Weltweite Fahndung nach berüchtigter Krypto-Königin (t-online.de)

Sie sammelte Milliarden Euro von Investoren ein, um ihre virtuelle Währung zu etablieren. Jetzt wurde die Krypto-Königin weltweit zur Fahndung ...

Die 41-Jährige, die sich selbst als "Bitch of Wallstreet" bezeichnet und weltweit als Krypto-Königin in Verruf geraten ist, ist seit Oktober 2017 verschwunden. Ein öffentlicher Fahndungsaufruf soll am Mittwochabend auch in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" zu sehen sein. Den bislang festgestellten Betrugsschaden beziffern die Ermittler auf mehr als 88 Millionen Euro. Der weltweit verursachte Schaden dürfte aber deutlich höher sein.

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OneCoin-Betrug: Die weltweite Fahndung nach der »Krypto-Queen« (DER SPIEGEL)

Sie erfand eine Gaga-Währung und brachte Investoren erst ins Träumen und dann um ihr Geld – bevor sie spurlos verschwand. Jahre später fahndet nun die ...

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NRW: „Krypto-Queen“ betrog tausende Menschen – weltweite Suche (Derwesten.de)

DIESE Betrügerin wird jetzt weltweit von der Staatsanwaltschaft Bielefeld und dem Landeskriminalamt NRW gesucht! Als „Krypto-Queen“ betrog sie tausende ...

Allein in Deutschland sollen 60.000 Anleger auf die „Krypto-Queen“ hereingefallen sein. Ignatova soll Investoren auf der ganzen Welt dazu motiviert haben, in die wertlose Währung zu investieren. Jetzt sucht unter anderem das Landeskriminalamt NRW auf der ganzen Welt nach Ruja Ignatova. Der Vorwurf: Gemeinschaftlicher Betrug und Geldwäsche!

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Image courtesy of "Berliner Zeitung"

OneCoin-Betrug: Staatsanwaltschaft fahndet nach „Krypto-Queen“ (Berliner Zeitung)

Die Erfinderin der Kryptowährung OneCoin soll einen Betrugsschaden von mehreren Milliarden Dollar verursacht haben. Ihr Aufenthaltsort ist seit 2017 ...

Der Aufenthaltsort von Ruja Ignatova ist seit dem 25. Für Hinweise, die zu ihrer Ergreifung führen, haben die deutschen Behörden eine Belohnung von bis zu 5000 Euro ausgesetzt. Ignatova steht zudem auf der Europe’s Most Wanted List der meistgesuchten Verbrecher von Europol. Zudem soll der Fahndungsaufruf am Mittwochabend in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ ausgestrahlt werden.

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Image courtesy of "t3n Magazin"

Nach Krypto-Betrug: Behörden fahnden weltweit nach Onecoin ... (t3n Magazin)

Seit 2017 suchen Behörden nach der mutmaßlichen Krypto-Betrügerin Ruja Ignatova.

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Mark Cuban: “Krypto durchläuft eine Flaute” wie das Internet der ... (BeInCrypto)

Mark Cuban verglich auf Twitter den aktuellen Kryptomarkt mit dem Internet der 2000er. Cuban ist der Meinung, dass Smart Contracts die nächsten Treiber im ...

Der Milliardär verglich Kryptowährungen auch mit der technologischen Revolution 1999 und 2000. Wir wissen, dass der Vergleich von Kryptos mit dem Internet nichts Neues ist. Dabei braucht nicht jede Chain NFTs, DeFi oder die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Chains.

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Image courtesy of "BTC-ECHO"

Mark Cuban vergleicht den Krypto-Crash mit der Dotcom-Blase (BTC-ECHO)

Der Krypto-Markt erfährt derzeit einen Crash. Starinvestor Mark Cuban äußert sich zum Sinkflug von Bitcoin und Co.

- Cuban sieht vor allem im Bereich der Smart Contracts dennoch weiterhin Potenzial: “Was wir noch nicht gesehen haben, ist der Einsatz von Smart Contracts zur Verbesserung der Produktivität und Rentabilität von Unternehmen”, schreibt der Starinvestor. “Das wird der nächste Treiber sein müssen.” - Die Abverkaufswelle in Folge derLeitzinserhöhung vonseiten der US-Zentralbankhält bislang an und zwingt Bitcoin und Co. im zweistelligen Bereich in die Knie. - Demnach sieht Cuban einige Parallelen zwischen dem Krypto-Markt und der Dotcom-Blase, die vor 20 Jahren geplatzt ist.

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Nach 13 Jahren: Das BMF-Schreiben zur Besteuerung von Krypto ... (Handelsblatt)

Neben Definitionen für virtuelle Währungen und Token (hier zusammengefasst als Krypto Assets) werden auch die Begriffe Mining, Staking, Lending, Airdrops, ...

Proof-of-Stake Verfahren vertritt das BMF folgende Abgrenzung: Sog. Validatoren (in der Diktion des BMF: „Forging“) seien aktiv am Markt tätig und erzielen daher grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Anders soll es für die sog. Zugleich wird das BMF-Schreiben nicht als Motor für Innovationen der Branche angesehen werden können. Neuere Entwicklungen wie beispielsweise die zuletzt viel beleuchteten Non-Fungible-Token (NFTs) wurden nicht behandelt (siehe dazu Hötzel, HB-Steuerboard vom 20.05.2021). Delegatoren sein (in der Diktion des BMF: „Staking“), die Einkünfte aus sonstigen Leistungen erzielen. Bei der Erzielung von Einkünften aus der Blockerstellung im sog. verbilligt erworben werden können. Hier kommt grundsätzlich eine Besteuerung als geldwerter Vorteil in Betracht. Das BMF stellt klar, dass nach seiner Auffassung die Einbuchung in die Wallet des Arbeitnehmers der maßgebliche Zufluss- und Bewertungszeitpunkt ist, es sei denn die versprochenen Krypto Assets können schon vor Einbuchung in die Wallet gehandelt oder abgetreten werden. Airdrops). Die Auffassung des BMF ist für die Veranlagung zu beachten. Dabei gelten neu erstellte Einheiten nach Ansicht des BMF als „angeschafft“ und sind entsprechend zu bilanzieren. Eine ursprünglich vom BMF geforderte Listung der ausgezahlten Einheiten an Krypto Exchanges wurde nunmehr aufgegeben. Eine zunächst im Juni 2021 vom BMF zirkulierte Auffassung, dass es bei bestimmten in der Branche typischen Handlungen (dem sog. Das BMF-Schreiben erläutert zunächst in 29 der 90 Randziffern ausführlich die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Krypto-Welt. Neben Definitionen für virtuelle Währungen und Token (hier zusammengefasst als Krypto Assets) werden auch die Begriffe Mining, Staking, Lending, Airdrops, Wallets, Masternodes, Forks und ICOs eingeführt und erläutert. Dieser Ansatz, begriffliche Klarheit zu schaffen ist sehr begrüßenswert und wird die Diskussionen zwischen Steuerberatern und Veranlagungsplätzen über kurze Zeit hoffentlich erleichtern. Im Übrigen enthält das BMF-Schreiben weitere Hinweise zur Ermittlung der Haltedauer sowie des Veräußerungsgewinns in Einzelfällen. Insbesondere muss der Steuerpflichtige nicht mehr, wie ursprünglich vom BMF gefordert, den „Durchschnittswert von drei Exchanges“ ermitteln, sondern es genügt die Angabe des Kurses auf einer Handelsplattform. Das vereinfacht den Dokumentationsaufwand. Das BMF statuiert weitere Präzisierungen zu besonderen Anschaffungsvorgängen (etwa durch sog. einer möglichst greifbaren Abgrenzung zwischen gewerblichem Handel mit Krypto Assets und privater Vermögensverwaltung nicht vollständig erfüllen. Es verweist im Kern auf die Abgrenzung für gewerbliche Wertpapierhändler. Danach ist der An- und Verkauf von Krypto Assets für sich allein, auch wenn er einen erheblichen Umfang annimmt und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, noch nicht ausreichend für die Annahme von Gewerblichkeit, „solange er sich in den gewöhnlichen Formen, wie sie bei Privatleuten die Regel bilden, abspielt.“ Diese aus dem Wertpapierhandel entnommene Abgrenzung hilft beim Krypto-Handel, dem naturgemäß eine andere Geschwindigkeit anhaftet und für den eine Üblichkeit unter Privatleuten noch gar nicht besteht, in den kritischen Abgrenzungsfällen nicht weiter.

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Image courtesy of "DAS INVESTMENT.com"

BMF-Schreiben: So werden Erträge aus Krypto-Produkten besteuert (DAS INVESTMENT.com)

Wie werden Erträge aus Krypto-Produkten versteuert? Ein BMF-Schreiben soll die dringlichsten Fragen klären.

„Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. In Abstimmung mit den Ländern hält das Schreiben nun fest, dass die sogenannte Zehnjahresfrist bei virtuellen Währungen keine Anwendung findet. Neben dem An- und Verkauf etwa von Bitcoin oder Ether betrifft dies insbesondere die Blockerstellung – bei Bitcoin Mining genannt.

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