Der 87-Jährige soll aus der Anstalt für geistig Abnorme in den „Normalvollzug“ verlegt werden. Er könnte 2023 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung ...
Das OLG habe die Begründung als „zu wenig umfangreich empfunden“ und angeordnet, dass der ursprüngliche Strafakt nochmals beigeschafft werden soll, damit eine „breitere Auseinandersetzung“ mit der Entwicklung von Josef Fritzl angestellt werden könne, sagte ein Sprecher des OLG damals zur APA. Vom Landesgericht Krems wurde daraufhin das erwähnte Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Fritzl - er hat inzwischen seinen Namen geändert - wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem nunmehr 87-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe. Aktuell befindet sich Josef Fritzl weiter im Maßnahmenvollzug. Und das bleibt auch einige Zeit so.
Für seine Taten wurde Josef Fritzl (87) zu lebenslanger Haft verurteilt und in einer Anstalt für geistig abnorme Verbrecher untergebracht.
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Er ist einer von Österreichs bekanntesten Verbrechern und bislang im Maßnahmenvollzug untergebracht. Nun hat ein Gericht Josef Fritzl eine Hafterleichterung ...
Im Fall von Josef Fritzl ist das laut der österreichischen Nachrichtenagentur APA 2023 der Fall. Seit seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft im März 2009 war Fritzl bislang in der Justizanstalt Krems-Stein im Maßnahmenvollzug untergebracht, die "für geistig abnorme Rechtsbrecher" vorgesehen ist. Ein weiteres Kind starb kurz nach der Geburt.
Josef Fritzl hat seine eigene Tochter 24 Jahre in ein Kellerverlies gesperrt. Dort missbrauchte er sie und zeugte so sieben Kinder mit ihr. Eines starb.
Doch nun soll er in ein "normales" Gefängnis verlegt werden, wie der österreichische "Kurier" berichtet. Doch das könnte sich nun ändern. Laut dem Bericht soll Fritzl – der inzwischen seinen Namen geändert hat – in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden. Die Grundlage der damaligen Entscheidung: ein psychiatrisches Gutachten, wonach von dem heute 87-Jährigen keine Gefahr mehr ausgehe.
2009 war Josef Fritzl zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Tochter 24 Jahre lang gefangen gehalten und missbraucht hatte.
Menschen, die zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurden, können laut dem Bericht nach 15 verbüßten Haftjahren beantragen, dass die Vollstreckung der übrigen Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Krems.Der zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Josef Fritzl soll aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt werden, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtet. Im Rahmen dieser Kontrolle hat das Landgericht Krems jetzt die Entscheidung getroffen, dass Fritzl in den Normalvollzug wechseln soll.
Ein Gericht in Österreich hat dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt. Der 87-Jährige könne ...
Da die Gerichtsentscheidung für seine Verlegung in den Normalvollzug nicht rechtskräftig ist, bleibt Fritzl vorläufig im Maßnahmenvollzug, bei dem eine Reihe von Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden. Im Fall von Josef Fritzl wäre dies laut APA 2023 der Fall. Josef Fritzl hält seine Tochter 24 Jahre im Keller gefangen und zeugt sieben Kinder mit ihr.
Josef Fritzl (87) will Hafterleichterungen. Ein Gericht in Österreich stimmte dem in der ersten Instanz zu. Fritzl könnte 2023 aus der Haft entlassen werden ...
Wien - Josef Fritzl (87) will Hafterleichterungen. Ein Gericht in Österreich stimmte dem in der ersten Instanz zu. Sollte Fritzl tatsächlich in den normalen Vollzug überstellt werden, könnte er schon 2023 einen Antrag auf Haftentlassung stellen, so der Stern. Bis eine endgültige Entscheidung vorliegt, bleibt Fritz da, wo er ist: im Knast für "geistig abnorme Rechtsbrecher".
Josef Fritzl hat seine eigene Tochter 24 Jahre in ein Kellerverlies gesperrt. Dort missbrauchte er sie und zeugte so sieben Kinder mit ihr. Eines starb.
Doch nun soll er in ein "normales" Gefängnis verlegt werden, wie der österreichische "Kurier" berichtet. Doch das könnte sich nun ändern. Laut dem Bericht soll Fritzl – der inzwischen seinen Namen geändert hat – in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden. Die Grundlage der damaligen Entscheidung: ein psychiatrisches Gutachten, wonach von dem heute 87-Jährigen keine Gefahr mehr ausgehe.
2009 wurde Fritzl dann zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Am Mittwoch wurde dann bekannt, dass er aus dem Massnahmen- in den Normalvollzug entlassen werden ...
Laut österreichischem Recht ist eine Entlassung auf Probe aus lebenslanger Haft nach 15 Jahren möglich. Allerdings wäre dann erneut die Staatsanwaltschaft in diese Entscheidung eingebunden, betonte die Sprecherin. (SDA) Laut Staatsanwaltschaft Krems wird in den kommenden Wochen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Wien erwartet. Am Mittwoch wurde dann bekannt, dass er aus dem Massnahmen- in den Normalvollzug entlassen werden soll.
Die geplante Verlegung des österreichischen Inzesttäters von Amstetten in ein normales Gefängnis stößt auf Widerstand der zuständigen Staatsanwälte.
Laut einem Gerichtsbeschluss könnte der früher als Josef Fritzl bekannte Täter nun in den normalen Strafvollzug überstellt werden, doch dagegen hat die Staatsanwaltschaft in Krems Beschwerde eingelegt. Fritzl, der seinen Namen inzwischen geändert hat, hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem selbst gebauten Keller unter seinem Haus in Amstetten in Niederösterreich gefangen. Laut Staatsanwaltschaft Krems wird in den kommenden Wochen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Wien erwartet.