Das Energie-Entlastungspaket der Bundesregierung 2022: Günstiger Benzin und Diesel tanken, Geld für Familien, billiger Nahverkehr.
Der russische Überfall auf die Ukraine hat es aber zu wenig umfangreich erscheinen lassen. Im Vorfeld lagen einige konkrete Vorschläge auf dem Tisch, wie der Energiepreisschock für Verbraucher und Haushalte gedämpft werden kann. - Neue Regeln für Wohnungsbau: Ab 2023 soll im Wohnungsbau zudem der Effizienzstandard EH55 gelten. Scholz hat den Wählerinnen und Wählern im Bundestag versprochen, dass auf das erste Entlastungspaket noch ein zweites oben draufgesattelt wird. Staatliche Einnahmen aus dem CO2-Preis im Verkehrs- sowie Wärmebereich sollen damit an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Wie das Ticket genau funktionieren soll und wann es kommt, ist aber offen – ebenso die Frage, wie man mit Inhabern von Monats- oder Jahreskarten umgeht. Damit soll ein einfacherer und unbürokratischer Weg für Direktzahlungen an Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden. Ab Januar müssten dann die Regelbedarfe angesichts der Preissteigerungen angemessen erhöht werden. - 300 Euro Bonus: Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist, soll eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Die Spitzen der Ampel-Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP haben angesichts der gestiegenen Energiepreise ein Entlastungspaket beschlossen. Die Maßnahme gelte befristet für drei Monate und soll Pendler und Firmen entlasten. Mit dem Paket sollen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden und Deutschland unabhängiger in der Energieversorgung werden.
Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden.
Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen wird laut Beschluss einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Das haben die Spitzen der Ampel-Koalition vereinbart. Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden.