Die Corona-Inzidenz steigt, die Maßnahmen fallen: Bundestag und Bundesrat haben den Weg für das geänderte Infektionsschutzgesetz frei gemacht.
Die von der Regierung auf den Weg gebrachte Aufhebung elementarer Schutzmöglichkeiten sei falsch. Es dürfe aber angesichts der hohen Infektionszahlen auch keinen Freedom Day geben, an dem alle Regeln fallen. In der gegenwärtigen Phase der Pandemie könne man nicht weiter das ganze Land unter Schutz stellen, sagte er. Auch der Bundesrat ließ das Gesetz passieren. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können. Allerdings protestierten dort einige Länder gegen die Schutzregeln.
Während die Corona-Lage sich zunehmend verschärft, fallen am Sonntag erste bundesweite Auflagen weg. Das kritisieren Länder und Kommunen...
Die Bagatellisierung von Corona ist in vollem Gange. Die Bürger können nur noch mit dem eigenen Menschenverstand dagegenhalten. Damit nutze das Land die vom Bund beschlossene Übergangsregelung im am Freitag geänderten Infektionsschutzgesetz. Deutschlands Nachbarland Österreich kehrt angesichts vieler Neuinfektionen zur FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen zurück. Es hatte am 6. Die meisten Länder wollen noch eine Übergangsfrist nutzen und bisherige Regeln bis längstens 2. In Sachsen-Anhalt etwa, wo die Corona-Inzidenz einen deutlichen Sprung über die Marke von 2000 gemacht hat, hält die Landesregierung vorerst bis zum 2. „In dieser Phase der Pandemie stärken wir wieder die Eigenverantwortung der Menschen.“ Städtetagspräsident Lewe sagte weiter, es sei richtig, strikte Kontaktbeschränkungen und 2G-Regeln etwas zu lockern, da die Omikron-Variante nur selten schwere Verläufe verursache.
Mit 364 Jastimmen hat der Bundestag eine Neuregelung der Corona-Regeln verabschiedet. Künftig ist nur noch ein Basisschutz vorgesehen – wie die ...
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Der Umgang mit Corona polarisiert auch nach zwei Jahren Pandemie. Das hat die Bundestagsdebatte zum Infektionsschutzgesetz gezeigt. Im Kern ging es um die ...
Mit Ja stimmen die Grünen trotzdem, wenn auch unter Murren. Und so beschließt der Bundestag das Gesetz mit der Ampel-Mehrheit. Kurz darauf passiert es auch den Bundesrat und kann damit zum Wochenende in Kraft treten. Und an die Ampel-Fraktionen richtet Lindholz die Frage, wie die Koalition den Wegfall der Maskenpflicht in Innenräumen vor diesen Menschen rechtfertigen will. Man mag das falsch finden – unstrittig ist, dass der Staat mit den Lockerungen mehr Freiheit für den Einzelnen ermöglicht. Aus diesem Grund ist es Lauterbach zufolge rechtlich nicht möglich, die bisherigen Corona-Maßnahmen im ganzen Land in Kraft zu lassen. Im Kern ging es um die Frage, wie viel Freiheit der Staat jetzt an die Bürger zurückgeben muss. Und doch war es ein besserer Tag für die parlamentarische Debattenkultur, als es zunächst den Anschein hat.
Karl Lauterbach verteidigt das neue Corona-Infektionsschutzgesetz, von einem „Freedom Day“ könne aber noch nicht gesprochen werden. Die CDU spricht von ...
Erstmeldung vom Freitag, 18.03.2022, 07.00 Uhr: Frankfurt – Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist auch am Freitag (18.03.2022) auf einen neuen Höchststand gestiegen. Die Zahl der Genesenen gab das RKI am Freitag mit 14.323.500 an. Die Zahl der in Kliniken gekommenen Corona-infizierten Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Donnerstag mit 7,58 an (Mittwoch: 7,45). Darunter sind auch viele Menschen mit positivem Corona-Test, die eine andere Haupterkrankung haben. Die geplanten Corona-Maßnahmen ermöglichen den Menschen, die Verantwortung in die eigene Hand zu nehmen, erklärte Lukas Köhler ( FDP). Zudem bestünden weiterhin Handlungsmöglichkeiten, um auf weitere Entwicklungen in der Pandemie zu reagieren. Während die Debatte im Bundestag seit 09.00 Uhr läuft, kommt der Bundesrat ab 12.30 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen. Nach dem Wegfall der meisten Corona-Maßnahmen am Wochenende sieht das Gesetz noch einige Basisschutzmaßnahmen sowie Sonderregeln für Hotspots vor. „Wir haben viel geschafft, aber wir sind noch nicht an einem Punkt, wo wir schon von einem Freedom Day sprechen können.“ +++ 10.30 Uhr: Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat das neue Infektionsschutzgesetz gegen Kritik aus der Opposition und aus den Bundesländern verteidigt. „Wir können nicht weiter das gesamte Land unter Schutz stellen, um eine kleine Gruppe von Impfunwilligen zu schützen“, erklärte Lauterbach. Der Gesundheitsminister sprach sich erneut gegen eine generelle Abkehr von allen Corona-Maßnahmen aus. +++ 12.25 Uhr: Der Bundestag hat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Solche Maßnahmen seien nach dem neuen Gesetz nur noch in Hotspots möglich, „von denen bisher niemand weiß, wo sie sind“. Das Infektionsschutzgesetz sei „kompliziert und ungenau“. Deshalb müssten die Länder sehr rasch konkret bestimmen, was wann gelte. Städtetagspräsident Lewe sagte den Funke-Zeitungen, es sei richtig, strikte Kontaktbeschränkungen und 2G-Regeln etwas zu lockern, da die Omikron-Variante nur selten schwere Verläufe verursache.
Der Bundestag hat sich auf eine Aufweichung der Coronamaßnahmen geeinigt – nun hat auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt.
Das Lockerungssignal sei der aktuellen Welle nicht angemessen, SPD und Grüne würden vor dem Koalitionspartner FDP kuschen, so der Tenor. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte das Infektionsschutzgesetz als »Kompromiss« und warb erneut für die Impfpflicht als bestes Mittel, die Pandemie zu bekämpfen. Ungeachtet der Erklärung stimmten sie nun im Bundesrat dennoch für das Gesetz. Nicht im Gesetz enthalten ist eine mögliche allgemeine Impfpflicht, über die der Bundestag derzeit gesondert berät. Auch Quarantäneanordnungen für Infizierte gibt es weiterhin, eine Abschaffung der Isolationsregeln ist jedoch im Gespräch. Vor allem die Länder hatten darauf gepocht, angesichts der weiter hohen Infektionszahlen weiterhin Maßnahmen zur Hand zu haben – auch wenn sie die nun beschlossene Nachfolgeregelung als ungenügend kritisieren. Für die Gesetzesvorlage der Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP stimmten 364 Abgeordnete, 277 waren dagegen, es gab zwei Enthaltungen. In der Debatte warf die Opposition der Ampelregierung vor, nicht das richtige Maß an Maßnahmen gefunden zu haben.
Die Maske fällt - die Bundesländer bekommen mehr Macht - aber künftig muss jedes Bundesland allein entscheiden - alles zum Infektionsschutzgesetz.
Aufgrund des akuten Papiermangels, der im Moment weltweit herrscht, fehle selbst das Papier für die 120 Millionen Seiten, die gedruckt werden müssten. Die Echtheit der Impfzertifikate sei zudem kaum überprüfbar. Der Datenanlyst Tom Lausen kommt zu dem Ergebnis, dass es aktuell mehr Arbeitsausfälle wegen Impfnebenwirkungen gibt als wegen Corona. Vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages legte er die Zahlen vor. Die Rede ist im Infektionsschutzgesetz etwa davon, dass eine neue, gefährlichere Variante des Corona-Virus auftauchen könnte. Hört man dem Gesundheitsminister auch in der Bundestagsrede am Freitag zu, so muss Deutschland Angst haben vor neuen Wellen und vor neuen Mutanten und Mutanten der Mutanten. Andere Wissenschaftler schließen das zwar ebenfalls nicht aus. Einig waren sich fast alle im Bundestag hingegen, dass "kein neues Gesetz" schädlicher gewesen wäre. Denn dann wären alle Maßnahmen an diesem Wochenende ausgelaufen, ohne dass es die Möglichkeiten für Reaktionen bei neuen Varianten gegeben hätte. Über die allgemeine Impfpflicht derweil hat der Bundestag bisher noch nicht entschieden. Im Zusammenhang mit Corona standen davon "nur" 111.000 Fälle im Jahr 2020 und 276.000 Fälle im Jahr 2021. Die Landesparlamente können ein Gesetz machen, das zusätzliche Einschränkungen über das Bundesgesetz hinaus dann ermöglicht, wenn es zu einer "regionalen Überlastung des Gesundheitssystems" kommt. Wobei weitgehend heißt, dass es einen - recht schwer definierbaren - Rahmen gibt, ab wann die Bundesländer doch regional (und damit gemeint ist im Gesetz des Bundestages sehr regional, also maximal auf Landkreisebene) Maßnahmen möglich sind. Dazu gehört etwa die Arztpraxis. Überall sonst, sprich beim Einkaufen, im Kino oder in Bars, gibt es keine Maskenpflicht mehr. Noch vor den Osterferien soll dort - wie auch in einigen anderen Bundesländern - die Testpflicht in Schulen entfallen. Das würde greifen, wenn etwa ein Landkreis keine Krankenhauskapazitäten mehr hat und auch im Nachbarkreis keine Patienten untergebracht werden können. Die genauen Maßnahmen, die dann regional greifen und die genaue Definition, wann diese Überlastung eintritt, können die Bundesländer selbst beschließen. Das Bundesgesetz gibt dafür keine konkreten Definitionen vor. April in Kraft. Bis dahin gibt es eine Übergangsfrist, in der die Bundesländer die Maßnahmen - wie im alten Gesetz definiert - weiter nutzen können, aber nicht müssen. Schon hier zeigt sich, dass die meisten Bundesländer den Rahmen weitgehend ausschöpfen. Einige lockern aber bereits zum kommenden Montag (21.3.) deutlich, so etwa Nordrhein-Westfalen. Dort gilt etwa die Maskenpflicht in Schulen schon vor dem 2.
Der Bundestag hat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt – damit fallen die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben weg, ...
Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du . Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du . Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen. „Aber kein Gesetz wäre sehr viel schlechter gewesen als dieses Gesetz.“ Wenn es bei der Impfpflicht nur noch darum geht, das Gesicht des Kanzlers zu wahren Der FDP-Abgeordnete Lukas Köhler verteidigte die Haltung seiner Fraktion. Aus Sicht der FDP sei „nur das an Freiheitseinschränkungen möglich, was nötig ist“, sagte Köhler. „Wir sorgen dafür, dass wir soweit es irgendwie geht zurück zur Normalität kommen.“ Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Deutschland Bundestag stimmt Infektionsschutzgesetz mit neuen Corona-Regeln zu „Brauchen die Schutzmaßnahmen, solange wir so viele Ungeimpfte haben“ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt im Bundestag die Verlängerung der Corona-Regeln. Dann muss die Bundestagsvizepräsidentin seine Rede unterbrechen, weil AfD-Abgeordnete gegen geltende Corona-Regeln verstoßen. Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. „Kick-off Politik“ ist der tägliche Nachrichtenpodcast von WELT. Das wichtigste Thema analysiert von WELT-Redakteuren und die Termine des Tages. Abonnieren Sie den Podcast unter anderem bei Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music oder direkt per RSS-Feed. Die Grünen-Gesundheitsexpertin Kirsten Kappert-Gonther formulierte im Plenum abermals die Bedenken in ihrer Fraktion. „Aus meiner Sicht als Ärztin und Gesundheitspolitikerin braucht es für einen guten Infektionsschutz vermutlich mehr als das, was heute mit diesem Gesetz vorliegt“, sagte sie. „Die Frage ist so zynisch, dass ich keine Antwort geben werde“, empört sich Melnyk Lauterbach verteidigte die Vorlage gegen massive Kritik der Opposition und der Bundesländer. Die Neuregelung gewährleiste, „dass wir überhaupt noch zielgerichtet reagieren können“, sagte er in einer mehrfach von Zwischenrufen unterbrochenen Rede im Plenum. Lauterbach ließ durchblicken, dass er sich eine schärfere Nachfolgeregelung gewünscht hätte – die in der Koalition aber nicht durchsetzbar war: „Ich hätte mir als Epidemiologe gewünscht, wir hätten mehr für diejenigen tun können, die jetzt im Risiko stehen.“ Der Kampf gegen die Pandemie leide nach wie vor unter der geringen Impfquote. „Wir können aber nicht weiter das gesamte Land unter Schutz stellen, um eine kleinen Gruppe von Impfunwilligen zu schützen“, sagte Lauterbach. Ein vernichtender Satz zeigt den Bruch zwischen Bund und Ländern Die Opposition kritisierte das Gesetz – und das Erscheinungsbild der Koalition. „Der Minister redet so, als ob er in Opposition zu dem Antrag stehen würde“, sagte der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel. „Das Gesetz erzeugt ein Wirrwarr“, sagte sein Fraktionskollege Sorge. Die darin festgeschriebene Hotspot-Regelung sei zu unklar definiert, „die Bundesländer wissen nicht, wie sie das umsetzen sollen“, sagte Sorge. Auch die Linksfraktion kritisierte das Gesetz als handwerklich schlecht. Die Koalition treibe Gesetze „im Schweinsgalopp“ durch das Parlament, sagte die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl. Angesichts der neuen Rekordwerte bei den Infektionen sende das Gesetz das falsche Signal: „Bei Höchstständen lockert man doch nicht von 100 auf nahezu null.“ Die AfD-Abgeordnete Christina Baum bemängelte rechtliche Unklarheiten in der Vorlage – und zog daraus den Schluss: „Die Corona-Maßnahmen müssen komplett vom Tisch.“ Die Begründung für die Einschränkungen – nämlich eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden – lasse sich nicht halten. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag 388 Abgeordnete für die Pläne der Ampelkoalition, 277 lehnten sie ab, 2 enthielten sich. Der Bundestag hat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt – damit fallen die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben weg, schärfere Schutzmaßnahmen sollen nur noch in Infektions-Hotspots möglich sein. Die wichtigsten Nachrichten im Newsletter "Blick nach Osten" Die wichtigsten Nachrichten im Newsletter "Blick nach Osten"
Damit gelten ab 20. März nur noch einige Basisschutzmaßnahmen sowie mögliche Sonderregeln für Hotspots. Am Nachmittag entscheidet der Bundesrat.
Sie seien eine Konsequenz der vergangenen drei Monate, "seit wir die Omikron-Welle haben und auch den Subtyp BA.2", sagte der Infektiologe dem NDR in Schleswig-Holstein. Dennoch hält er die Übergangsregel, dass bis zum 2. Die Bundesregierung plant einem Bericht zufolge, die Frist für kostenlose Corona-Schnelltests zu verlängern. Zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesfinanzministerium sei im Gespräch, die Finanzierung der sogenannten Bürgertests durch den Bund für mindestens vier weitere Wochen zu gewährleisten, berichtete das Portal "Business Insider". Die aktuelle Corona-Testverordnung, in der auch die Finanzierung der Bürgertests durch den Bund geregelt ist, läuft am 31. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt deutlich an - gleichzeitig will die Ampelkoalition mit ihrer Mehrheit heute im Bundestag viele Schutzmaßnahmen auslaufen lassen, unter anderem die Maskenpflicht in Geschäften oder Restaurants. Laut ARD-DeutschlandTrend für das Morgenmagazin halten es 61 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für falsch, zum jetzigen Zeitpunkt die Maskenpflicht aufzuheben, ein gutes Drittel (36 Prozent) findet es richtig. Aktuell liegt der Wert bei 1.516,3 (Vortag: 1.470,3 / Vorwoche: 1.155,7). In allen Kreisen und Städten im Bundesland liegt die Inzidenz nun über 1.000. Die Zahl neuer Ansteckungen an einem Tag hat sich auf 8.146 verringert - nach 8.753 am Vortag. Eine Woche zuvor waren 7.324 Neuinfektionen gemeldet worden. Hier finden Sie alle wichtigen Nachrichten und außerdem Inhalte aus den NDR Hörfunk- und Fernseh-Sendungen. Die Meldungen von gestern können Sie im Blog vom Donnerstag nachlesen. In den ersten beiden Tagen wurden der Sozialbehörde mehr als 2.000 Beschäftigte gemeldet, die gar nicht oder nicht komplett geimpft sind. Seit Mittwoch gilt eine Impfpflicht für die Gesundheits- und Pflegeberufe, also für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen. In Hamburg müssen die Einrichtungsleitungen über ein Online-Portal diejenigen melden, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind oder deren Impfstatus unklar ist. "Es ist ein absolutes Novum in der Geschichte, dass 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dieser Bundesregierung in Protokollerklärungen sagen, dass es so nicht geht", sagte Sorge. Die Koalition habe nicht geklärt, wann genau eine Kliniküberlastung drohe. In Hamburg entfallen von Sonnabend an die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Auch Obergrenzen für Veranstaltungen und Sportgroßveranstaltungen seien in der neuen Corona-Eindämmungsverordnung des rot-grünen Senats nicht mehr enthalten, sagte der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich. Grund sei der Wegfall der gesetzlichen Grundlage im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes. Ansonsten würden aber alle bisher geltenden Corona-Maßnahmen in der neuen Hamburger Verordnung fortgeschrieben. Dies ist das von der Ampel vorgesehene hauptsächliche Kriterium dafür, dass die Länder selbst für Hotspots bestimmte Schutzmaßnahmen beschließen können. Das Gesetz sei "ein einziger unscharfer Rechtsbegriff", so Sorge. Vielerorts in Deutschland sei die Lage in den Kliniken angespannt, mancherorts dramatisch. Die bisherigen Melde-, Nachweis- und Testpflichten entfallen mit sofortiger Wirkung, wie aus einer neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums in Prag hervorging.
Das neue Infektionsschutzgesetz ist unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat die Neuregelung, die künftig nur noch ...
Es sei kein Geheimnis, dass sie sich mehr gewünscht hätten, sagte die Fachpolitikerin Kirsten Kappert-Gonther. Auf die Länder komme nun eine große Verantwortung zu, die vorgesehene Übergangsfrist und Regelungen für Hotspots zu nutzen. Dies ist das von der Ampel vorgesehene hauptsächliche Kriterium dafür, dass die Länder selbst für Hotspots weitere Maßnahmen beschließen können. Im Bundesrat beklagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier das Vorgehen des Bundes und die Regelungen in der Sache. „Das Verfahren ist unsäglich und schlichtweg unwürdig“, sagte der CDU-Politiker. Es habe keine Abstimmung mit den Ländern gegeben, die Bundesregierung habe das nicht gewollt. Dies untergrabe die Akzeptanz. Zudem gebe es keine klaren Kriterien zur Definition eines Hotspots. Bereits in der Runde von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten am Donnerstag war breite Empörung laut geworden. Durch die aktuelle Omikron-Virusvariante sei eine flächendeckende Kliniküberlastung nicht mehr zu befürchten. April können die Länder die bisherigen Corona-Auflagen übergangsweise fortsetzen.
Während sich so viele Menschen mit Corona anstecken wie nie zuvor, krempelt Deutschland den Infektionsschutz um. Selbst Abgeordnete der...
Die Bagatellisierung von Corona ist in vollem Gange. Die Bürger können nur noch mit dem eigenen Menschenverstand dagegenhalten. Wie für Herrn Drosten das Tragen von Masken für ALLE ebenfalls unvermindert wichtig ist, weil es ein einfaches, aber sehr effektives Mittel ist, Infektionen zu vermeiden (was immer noch laut Drosten wichtig ist, da das Virus noch nicht endemisch genug ist), wie eine Maske auch vor schweren Verläufen schützt, wenn man sich trotzdem infiziert, da sie die Virenlast mindert, derer man ausgesetzt ist. 0 0 0 0 0 Ärztevertreter äußern Verständnis für den Schritt. Der Bund müsse „noch einmal ausloten“, wie der Zweck des Infektionsschutzgesetzes besser umgesetzt werden könne. Ob ein ganzes Land als Hotspot definiert werden könne, sei unklar. Nur in sogenannten Hotspots sollen einige Maßnahmen weiterhin gelten können, wenn das jeweilige Bundesland dies beschließt. Bundestag und Bundesrat haben am Freitag die umstrittene Reform des Infektionsschutzgesetzes trotz teils erheblicher Vorbehalte beschlossen.
Neuer Corona-Plan. Bundestag stimmt Infektionsschutzgesetz zu ... Die meisten Corona-Regeln sollen wegfallen: Der Bundestag hat nun einem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Scharfe Maßnahmen sind künftig nur noch in Hotspots möglich. Der Bundestag ...
Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis 2. Für die Vorlage der Ampelkoalition stimmten 364 Abgeordnete, 277 lehnten die Neuregelungen ab, zwei enthielten sich. Der Bundesrat ließ am Freitag ein zuvor vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das zahlreiche allgemeine Schutzregeln im Alltag abschafft.
Der Bundestag hat nach einer hitzigen Debatte am Freitag ein geändertes Infektionsschutzgesetz mit dem Wegfall der meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln ...
Weil die AfD damit aus liberaler Sicht aber tragischerweise allein auf weiter Flur ist, bleibt es gleichwohl beim kurzen Luftvibrieren im Saal. Der Bundestag hat nach einer hitzigen Debatte am Freitag ein geändertes Infektionsschutzgesetz mit dem Wegfall der meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln beschlossen. In zweiter Lesung haben SPD, FDP und Grüne dafür gestimmt - alle anderen dagegen.
Welchen Basis-Schutz wird es künftig geben? Maskenpflicht: Das Tragen einer Maske kann für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Tageskliniken, ...
Die Ersatzleistung stellt einen Lohnausgleich für die Zeit der Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes dar. Das Gesundheitsministerium kann Verordnungen zum Impf- oder Genesenenstatus künftig wieder in Eigenregie erlassen. April können strengere Maßnahmen als die im Basisschutz vorgesehenen nur noch aufgrund der Hotspot-Regelung verhängt werden. Zudem bleibt bundesweit die Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr bestehen. Dasselbe gilt für Asylbewerberunterkünfte und den öffentlichen Personennahverkehr. Das Infektionsschutzgesetz ist angepasst worden.
Die Maske fällt - die Bundesländer bekommen mehr Macht - aber künftig muss jedes Bundesland allein entscheiden - alles zum Infektionsschutzgesetz.
Aufgrund des akuten Papiermangels, der im Moment weltweit herrscht, fehle selbst das Papier für die 120 Millionen Seiten, die gedruckt werden müssten. Die Echtheit der Impfzertifikate sei zudem kaum überprüfbar. Der Datenanlyst Tom Lausen kommt zu dem Ergebnis, dass es aktuell mehr Arbeitsausfälle wegen Impfnebenwirkungen gibt als wegen Corona. Vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages legte er die Zahlen vor. Die Rede ist im Infektionsschutzgesetz etwa davon, dass eine neue, gefährlichere Variante des Corona-Virus auftauchen könnte. Hört man dem Gesundheitsminister auch in der Bundestagsrede am Freitag zu, so muss Deutschland Angst haben vor neuen Wellen und vor neuen Mutanten und Mutanten der Mutanten. Andere Wissenschaftler schließen das zwar ebenfalls nicht aus. Einig waren sich fast alle im Bundestag hingegen, dass "kein neues Gesetz" schädlicher gewesen wäre. Denn dann wären alle Maßnahmen an diesem Wochenende ausgelaufen, ohne dass es die Möglichkeiten für Reaktionen bei neuen Varianten gegeben hätte. Über die allgemeine Impfpflicht derweil hat der Bundestag bisher noch nicht entschieden. Im Zusammenhang mit Corona standen davon "nur" 111.000 Fälle im Jahr 2020 und 276.000 Fälle im Jahr 2021. Die Landesparlamente können ein Gesetz machen, das zusätzliche Einschränkungen über das Bundesgesetz hinaus dann ermöglicht, wenn es zu einer "regionalen Überlastung des Gesundheitssystems" kommt. Wobei weitgehend heißt, dass es einen - recht schwer definierbaren - Rahmen gibt, ab wann die Bundesländer doch regional (und damit gemeint ist im Gesetz des Bundestages sehr regional, also maximal auf Landkreisebene) Maßnahmen möglich sind. Dazu gehört etwa die Arztpraxis. Überall sonst, sprich beim Einkaufen, im Kino oder in Bars, gibt es keine Maskenpflicht mehr. Noch vor den Osterferien soll dort - wie auch in einigen anderen Bundesländern - die Testpflicht in Schulen entfallen. Das würde greifen, wenn etwa ein Landkreis keine Krankenhauskapazitäten mehr hat und auch im Nachbarkreis keine Patienten untergebracht werden können. Die genauen Maßnahmen, die dann regional greifen und die genaue Definition, wann diese Überlastung eintritt, können die Bundesländer selbst beschließen. Das Bundesgesetz gibt dafür keine konkreten Definitionen vor. April in Kraft. Bis dahin gibt es eine Übergangsfrist, in der die Bundesländer die Maßnahmen - wie im alten Gesetz definiert - weiter nutzen können, aber nicht müssen. Schon hier zeigt sich, dass die meisten Bundesländer den Rahmen weitgehend ausschöpfen. Einige lockern aber bereits zum kommenden Montag (21.3.) deutlich, so etwa Nordrhein-Westfalen. Dort gilt etwa die Maskenpflicht in Schulen schon vor dem 2.
Der Bundestag hat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Mehrheit der Ampelkoalition zugestimmt. Demnach werden die meisten bundesweit geltenden ...
Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat die Corona-Neuregelung. Ministerpräsidenten kritisierten, es habe keine Abstimmung mit den Ländern gegeben.
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