Am Sonntag wollte Deutschland eigentlich weitreichende Corona-Regeln abschaffen. Doch wegen der hohen Inzidenzen wollen viele Bundesländer die Auflagen ...
Mit Lockerungen sind in diesem Fall nicht nur die gesetzlichen, von Bund und Ländern festgelegten Öffnungsschritte gemeint, sondern auch das individuelle Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Beides hat Auswirkungen auf den R‑Wert, also auf die Zahl der Menschen, die eine infizierte Person im Schnitt ansteckt. Und wie geht es mit den Lockerungen weiter? Ein harmloseres Virus und eine hohe Impfquote – so gut, wie sich diese Entwicklung anhört, ganz so einfach ist die aktuelle Corona-Lage in Deutschland jedoch nicht. Internationale Studien deuten darauf hin, dass sie noch ansteckender ist als die jetzt dominierende Omikron-Variante, BA.1, was eine sechste Infektionswelle mit rekordhohen Fallzahlen zur Folge haben könnte. Ob BA.2 auch für mehr schwere Krankheitsverläufe sorgt, ist nach wie vor ungewiss. Die Immunität der Menschen, beziehungsweise der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen, ist also höher als noch 2021, als die Impfkampagne gerade erst begonnen hatte. März Zugangsbeschränkungen wie die 2G- und 3G-Regeln sowie die Homeoffice-Pflicht zu beenden und nur noch Basisschutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr und medizinischen beziehungsweise pflegerischen Einrichtungen beizubehalten. Berlin und das Saarland wollen die bisherigen Maßnahmen bis 31. Mit den Lockerungen könnten sie in den Fokus des Infektionsgeschehens rücken. Bei der hohen Zahl an Neuinfektionen ist davon auszugehen, dass bald noch mehr Menschen in den Krankenhäusern behandelt werden müssen. Die Notbremse war Ende April schließlich auch im Infektionsschutzgesetz verankert worden und hatte zum Beispiel nächtliche Ausgangsbeschränkungen zugelassen. März weitreichende Lockerungen in Kraft treten, doch die Länder scheinen nun größtenteils bis zum 2. Was bedeutet das für die weitere Entwicklung?
Während einer historisch hohen Inzidenz sollen weitreichende Öffnungen beschlossen werden. Anne-Bärbel Köhle, Chefredakteurin des Diabetes Ratgeber.
Die Zustände vor Ort in der Ukraine sind ein humanitäres Desaster. Abhilfe kann nur von Menschen geschaffen werden, die das Corona-Virus nicht ans Bett fesselt. Viele von uns haben betagte Angehörige, Menschen in ihrem Umfeld mit schweren Erkrankungen, und können nicht davon ausgehen, dass diese eine Infektion ohne Weiteres überstehen. Auch wenn das Virus weniger gefährlich erscheint, wenn Intensivstationen und Kliniken noch keine Überlastung droht, sollten wir doch inzwischen eines gelernt haben: Corona lässt sich in keinem Fall berechnen.
Die Rede ist auch vom sogenannten „Freedom Day“ (Freiheitstag). Doch einige Bundesländer wollen die Regeln lieber beibehalten. Darunter Berlin, Bayern, ...
Dafür soll die Maskenpflicht in Supermärkten und Geschäften zum Teil entfallen. Weiterhin soll die FFP2-Masken-Pflicht in Bussen und Bahnen bestehen bleiben, genau wie in Geschäften oder Museen. In Bussen und Bahnen soll außerdem an der FFP2-Masken-Pflicht festgehalten werden. Denn der Bundestag soll erst am Freitag darüber abstimmen. Als Lockerung wolle der Senat aber beschließen, dass die Kitas zum Regelbetrieb zurückkehren, heißt es in dem Bericht. Der Grund: Noch ist unklar, wie das neue Infektionsschutzgesetz aussehen soll.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat es eins selbst verkündet: Zum 20. März laufen die aktuellen Corona-Maßnahmen aus, danach sollen bundesweit nur ...
Auf die Frage, ob Änderungen am Infektionsschutzgesetz noch möglich sind, sagte Lauterbach: „Wir diskutieren natürlich, wir haben auch mit den Fraktionen gestern bis spät in die Nacht verhandelt. „Das können sie – und das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt, wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt.“ Es werde keinen Freedom Day geben, betonte Lauterbach. „Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte.“ Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen“, so Lauterbach.
Am Donnerstag kommen Bund und Länder zum Corona-Gipfel zusammen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach pocht auf Beschränkungen, viele Länder ziehen mit.
Der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes soll am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten und am Freitag (18.03.2022) von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Hintergrund ist auch das Ende der Frühjahrsferien mit einem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen, das in der Hansestadt ansonsten mit einem weitgehenden Ende der Maßnahmen am 20. Auf die Frage, ob generell noch Änderungen am Infektionsschutzgesetz möglich sind, sagte Gesundheitsminister Lauterbach: „Wir diskutieren natürlich, wir haben auch mit den Fraktionen gestern bis spät in die Nacht verhandelt. „Das können sie - und das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt, wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt.“ Es werde keinen „Freedom Day“ geben, betonte Lauterbach. „Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte.“ April müssten die Länder die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. Auch Baden-Württemberg will die Übergangsfrist nutzen, wie Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU*) in Stuttgart ankündigte. Thüringen will von der Übergangsregelung Gebrauch machen, wie ein Regierungssprecher am Dienstag in Erfurt sagte. Nach einem Entwurf der Ampel-Regierung soll nach dem 19. März zusammenfallen würde. In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen, die bis 2. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen“, sagte Lauterbach am Dienstag (15.03.2022) im Morgenmagazin der ARD*. März auslaufen zu lassen, sondern die Übergangsfrist bis 2. Am Donnerstag (17.03.2022) ist der nächste Corona-Gipfel geplant. April verlängern. Eine solche Übergangszeit ist Bestandteil eines Entwurfs der Bundesregierung, der ab dem 20.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach pocht bei den künftigen Schutzmaßnahmen weiter auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Sie sollen die Möglichkeit nutzen ...
"Das können sie - und das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt, wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt." Es werde keinen "Freedom Day" geben, betonte Lauterbach. "Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte." Auf die Frage, ob Änderungen am Infektionsschutzgesetz noch möglich sind, sagte Lauterbach: "Wir diskutieren natürlich, wir haben auch mit den Fraktionen gestern bis spät in die Nacht verhandelt. April müssten die Länder die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. "Die Länder müssen es anpacken. Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Länder aufgefordert, die Schutzmaßnahmen nicht schon zum 20. "Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte", sagt Karl Lauterbach.
Die Verhandlungen über das neue Infektionsschutzgesetz laufen. Der Entwurf sieht weitreichende Lockerungen vor, unter anderem bei der Maskenpflicht.
„Wir haben zwar sehr hohe Fallzahlen, aber wir haben nicht mehr diese starke Belastung der Intensivstationen und der Krankenhäuser. Damit sind die bundesweiten Maßnahmen nicht mehr so gut begründbar wie vorher“, führte Lauterbach aus. April“, erläuterte der 59-Jährige. Einen Freedom Day werde es nicht geben, verdeutlichte der SPD-Mann: „Wir sind nicht in der Situation, als dass wir alle Maßnahmen fallen lassen könnten.“ Während sich der Frühling ankündigt, bleiben die Corona-Fallzahlen in Deutschland hoch.
Zum 20. März 2022 sollen fast alle Corona-Maßnahmen fallen. So zumindest der Plan der Bundesregierung. Doch einige Bundesländer setzen auf Verlängerungen ...
"Auf diese Weise können zwar bundesweit die meisten Corona-Regeln wegfallen, gleichzeitig besteht aber die Möglichkeit, dass die Bundesländer beispielsweise im Falle stark steigender Infektionszahlen dann notwendige Maßnahmen wie etwa Maskentragen oder Testen wieder begrenzt einführen." "Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf die Zusagen der Politik verlassen können", sagte KBV-Chef Andreas Gassen der "Rheinischen Post". Zudem könne die vorgesehene Hotspot-Regelung einen gangbaren Kompromiss darstellen. Obwohl der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch sagte, dass die Lage in den Krankenhäusern stabil sei, soll die Verlängerung der Corona-Maßnahme als "Verschnaufpause" für das Pflegepersonal dienen. Und auch andere Bundesländer ziehen nach: Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz verlängern die Corona-Maßnahmen vorerst bis zum 2. Der Entwurf sieht noch eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor - und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Bundesweit soll auch die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen bleiben. Viele Bundesländer rebellieren nämlich gegen die Lockerungen. Der Grund: Bislang ist noch völlig unklar, wie das neue Infektionsschutzgesetz aussehen soll.
Individuelle Vorsorge statt allgemeiner Schutzmaßnahmen: Am 20. März fallen viele Corona-Regeln weg. Was gilt dann genau?
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