Die Politik diskutiert seit Wochen darüber, welche Maßnahmen zur Corona-Eindämmung noch gelten sollen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Es hagelt Kritik.
„Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind“, sagte Holetschek. Der FDP hielt er vor, immer noch von einem „Freedom-Day“ zu träumen und davon, dass die Pandemie vom einen auf den anderen Tag vorbei sei. „Ich denke, das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt“, sagte Buschmann. Der Augsburger Allgemeinen sagte er: „Ich hoffe nicht, dass der Bund sich jetzt aus dieser Verantwortung zurückzieht und alles den Ländern zuschiebt, die dann separat nach verschiedenen, differenzierten Parametern entscheiden müssen.“ Der Bund stehe in der Verantwortung, einen bundeseinheitlichen Notfallplan vorzulegen. +++ 12.40 Uhr: Der Entwurf der Bundesregierung für die Corona-Regeln ab dem 20. +++ 14.20 Uhr: Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Pläne der Bundesregierung für die neuen Corona-Regeln nach dem 19. März „alle tiefgreifenderen“ Corona-Beschränkungen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Ein „Basisschutz“ soll aber auch danach bleiben. „Deshalb halte ich es für grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt.“ Den Ländern bleibe kaum Spielraum für schnelles, effektives Eingreifen. Die Reaktionsschnelligkeit sei aber der entscheidende Faktor für die erfolgreiche Kontrolle der Pandemie. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält nichts von den Beschlüssen der Bundesregierung im weiteren Kampf gegen Corona. „Die Pandemielage ist sehr volatil, die Zahlen steigen derzeit wieder“, sagte Kretschmann der dpa. „Wir können noch nicht Tabula rasa bei den Schutzmaßnahmen machen.“ Zu einem soliden Basisschutz gehöre auch eine Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen Innenräumen. „Es wäre wenig konsistent, unter den gegebenen Umständen eine Maskenpflicht im Nahverkehr, aber nicht bei dichtem Gedränge beim Einkaufen zu verhängen.“ +++ 16.00 Uhr: Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sieht Nachschärfungsbedarf bei den Plänen zum Corona-Schutz für die kommenden Monate. „Der Zweiklang aus Basismaßnahmen und Hotspot-Regeln ist im Grundsatz richtig, aber deren Ausgestaltung ist möglicherweise nicht weitreichend genug“, sagte Dahmen der dpa. „Insbesondere müssen die Eingriffsschwellen für die Hotspot-Maßnahmen im Gesetz genau definiert werden.“
Trotz steigender Infektionszahlen sieht die Bundesregierung Deutschland mit den geplanten Neuregelungen der Corona-Auflagen gut für die kommenden Monate ...
Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Eindämmungsmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. Geplant ist, dass über den Frühlingsbeginn am 20. September gelten, so dass vor Beginn einer zu erwarteten Herbstwelle ein Nachfolgegesetz beschlossen werden könne. Lauterbach sagte im ZDF-„Morgenmagazin“: „Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen.“ Der Kompromiss sehe ein Instrumentarium vor, „mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können“. Damit könne man so arbeiten, dass man auch Corona-Sommerwellen oder -Herbstwellen in den Griff bekommen könne. Buschmann sagte im ZDF: „Das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt.“ März „alle tiefgreifenderen“ Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen „Basisschutz“ geben soll. Konkret geplant ist, dass die Länder weiter Maskenpflicht etwa in Kliniken und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr anordnen können. Eine Testpflicht soll weiter auch in solchen Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen sowie in Schulen angeordnet werden können. Generell gilt laut Buschmann in Regionen mit normaler Lage: „Dort kehren wir weitestgehend zur Normalität des Lebens zurück mit Ausnahme der besonders gefährlichen Settings.“ In Hotspots sollen weitere Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie verpflichtende Impf-, Genesenen- oder Testnachweise dazukommen können. Lauterbach sagte, die Regelungen sollten bis 23.
Zum 20. März soll ein Großteil der Corona-Regeln wegfallen. Eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber Eingriffsmöglichkeiten geben.
Das große Geschäft mit der Pandemie: Ausgerechnet in einer Zeit, in der jeder um seine Gesundheit bangt, finden Betrüger immer wieder neue Wege, illegal Geld zu machen. Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. Lauterbach geht davon aus, dass so auch neue Infektionswellen mit stark steigenden Fallzahlen bekämpft werden können. Der Regierungsentwurf müsse nun im Kabinett und mit den Ländern besprochen werden.
Zum 20. März 2022 will sich Deutschland, so sieht es der aktuelle Corona-Fahrplan der Bundesregierung vor, "tiefgreifende Maßnahmen" zur Eindämmung des ...
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) lobte den Entwurf, forderte aber noch Änderungen in Details, "um Missverständnisse und unterschiedliche Interpretationen auszuschließen", wie er der "Welt" sagte. Möglich sein sollen dann noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Für den Einzelhandel ist die Maskenpflicht jedoch nicht mehr verbindlich - erst wenn sich vor Ort die Corona-Lage zuspitzt, sollen seitens der Landesregierungen einige schärfere Auflagen verhängt werden können. Neben der Wiedereinführung der Maskenpflicht kämen auch Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (3G/2G/2G plus) infrage - aber nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat. Geregelt wird in dem Entwurf, was die Länder weiter verordnen können, wenn zum 20. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch für ungenügend, um den Schutz aller vulnerablen Gruppen zu gewährleisten, etwa bei Pflegebedürftigen, die zuhause und nicht in Heimen leben. März sorgen die anvisierten Punkte für Unmut sowohl bei Pandemie-Experten als auch bei Politikern. Das Fazit: Die als neuer "Basisschutz" geplanten schlanken Coronaregeln seien ungenügend, um die Virusausbreitung einzudämmen. Nun zeichnet sich mit dem flächendeckenden Impfangebot und der vorherrschenden, jedoch ersten Erkenntnissen nach mit einem milderen Krankheitsverlauf einhergehenden Omikron-Virusvariante eine Rückkehr in den Alltag ohne Corona-Maßnahmen ab.
Die Ausbreitung des Erregers bremsen sollen Masken und Corona-Tests. Mund und Nase werden nach dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ( SPD) ...
Mehrere Landespolitiker, darunter mit Karin Prien die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung aber deutlich kritisiert und fordern die Beibehaltung der Maskenpflicht. Wo dann noch die Maskenpflicht gilt. Wo dann noch die Maskenpflicht gilt. Das ist möglich, wenn in einem Stadtteil, einer Stadt oder einem Landkreis die Zahl der Neuinfektionen sehr hoch ist, außerordentlich schnell steigt und die Krankenhäuser an ihr Limit kommen. März werden die meisten Corona-Regeln aufgehoben. Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Ampel-Koalition wolle die Maskenpflicht an Schulen über den 19. Wenn es stimmt, was aus den Kreisen der Länder berichtet wird, dann gehen Lauterbach die Lockerungen zu weit. März werden die meisten Corona-Regeln aufgehoben. Abgeschafft wird hingegen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Maskenpflicht in den Schulen. In den Ländern regt sich aber Widerstand dagegen, weshalb es durchaus denkbar ist, dass sie doch nicht fällt. Im Schatten des Krieges in der Ukraine hat die Omikron-Welle an Kraft gewonnen. Wann in einem Landstrich das Infektionsgeschehen außer Kontrolle zu geraten droht, entscheidet nicht die Bundesregierung, sondern die Landtage. Die Koalition hat dafür nur Näherungsbestimmungen erlassen und keine konkreten Inzidenzwerte festgelegt. In der Tat kommen derzeit nur noch halb so viele Corona-Patienten ins Krankenhaus wie vor vier Wochen. Auf den Intensivstationen kämpfen über 2100 Infizierte um ihr Überleben und damit deutlich weniger als die 5000, die es um den Jahreswechsel taten.
Welche Corona-Regelungen werden nach dem 20. März 2022 in Deutschland gelten? Gesundheitsminister Lauterbach ließ jetzt schon durchblicken: Eine ...
Corona-Regeln ab dem 20. Welche Corona-Regeln sollen ab dem 20. "Wenn das kommt, kann damit so gearbeitet werden, damit man auch Sommerwellen oder Herbstwellen in den Griff bekommen kann."
Schon in wenigen Tagen werden voraussichtlich entscheidende Lockerungen der Corona-Maßnahmen greifen. So sieht es ein Entwurf vor, den das Bundeskabinett am ...
Die Hospitalisierungsinzidenz stieg dagegen in Berlin am Mittwoch laut der Senatsgesundheitsverwaltung leicht an. Auch in Brandenburg ist die Corona-Inzidenz gesunken - von 1446,1 auf nun 1.435,1. Gesundheitsminister Lauterbach sagte am Mittwoch im ZDF: "Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen." Die Gesetzesänderung ist notwendig geworden, weil das bisherige Infektionsschutzgesetz von SPD, Grünen und FDP vorsieht, dass die für die Bundesländer möglichen Corona-Maßnahmen am 19. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigten am Mittwoch in Berlin an, dass sie die Reform des neuen Infektionsschutzgesetz noch bis Ende kommender Woche umsetzen wollen. März noch eine Maskenpflicht etwa im öffentlichen Nahverkehr sowie Testpflichten in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen vor.
Die Politik diskutiert seit Wochen darüber, welche Maßnahmen zur Corona-Eindämmung noch gelten sollen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Es hagelt Kritik.
„Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind“, sagte Holetschek. Der FDP hielt er vor, immer noch von einem „Freedom-Day“ zu träumen und davon, dass die Pandemie vom einen auf den anderen Tag vorbei sei. „Ich denke, das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt“, sagte Buschmann. Der Augsburger Allgemeinen sagte er: „Ich hoffe nicht, dass der Bund sich jetzt aus dieser Verantwortung zurückzieht und alles den Ländern zuschiebt, die dann separat nach verschiedenen, differenzierten Parametern entscheiden müssen.“ Der Bund stehe in der Verantwortung, einen bundeseinheitlichen Notfallplan vorzulegen. +++ 12.40 Uhr: Der Entwurf der Bundesregierung für die Corona-Regeln ab dem 20. Eine neue Grundlage für Maßnahmen nach diesem Stichtag müsste noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden, damit der Bundestag rechtzeitig darüber entscheiden kann. März „alle tiefgreifenderen“ Corona-Beschränkungen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Ein „Basisschutz“ soll aber auch danach bleiben. +++ 14.20 Uhr: Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Pläne der Bundesregierung für die neuen Corona-Regeln nach dem 19. „Deshalb halte ich es für grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt.“ Den Ländern bleibe kaum Spielraum für schnelles, effektives Eingreifen. Die Reaktionsschnelligkeit sei aber der entscheidende Faktor für die erfolgreiche Kontrolle der Pandemie. Voraussetzung ist demnach, dass „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“. Zu den dann möglichen Maßnahmen gehören eine Maskenpflicht, sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum - insbesondere in Innenräumen. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält nichts von den Beschlüssen der Bundesregierung im weiteren Kampf gegen Corona. „Die Pandemielage ist sehr volatil, die Zahlen steigen derzeit wieder“, sagte Kretschmann der dpa. „Wir können noch nicht Tabula rasa bei den Schutzmaßnahmen machen.“ Zu einem soliden Basisschutz gehöre auch eine Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen Innenräumen. „Es wäre wenig konsistent, unter den gegebenen Umständen eine Maskenpflicht im Nahverkehr, aber nicht bei dichtem Gedränge beim Einkaufen zu verhängen.“
Eigentlich sollten die Corona-Beschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz mit dem 19. März auslaufen – doch die Ampel-Koalition will den Bundesländern ...
So soll es mit den Corona-Regeln ab dem 20. Demnach sollen die Landesregierungen ab dem 20. Corona-Regeln: So soll es ab dem 20.
Trotz steigender Infektionszahlen sieht die Bundesregierung Deutschland mit den geplanten Neuregelungen der Corona-Auflagen gut für die kommenden Monate ...
Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Eindämmungsmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. Geplant ist, dass über den Frühlingsbeginn am 20. September gelten, so dass vor Beginn einer zu erwarteten Herbstwelle ein Nachfolgegesetz beschlossen werden könne. Lauterbach sagte im ZDF-„Morgenmagazin“: „Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen.“ Der Kompromiss sehe ein Instrumentarium vor, „mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können“. Damit könne man so arbeiten, dass man auch Corona-Sommerwellen oder -Herbstwellen in den Griff bekommen könne. Buschmann sagte im ZDF: „Das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt.“ März „alle tiefgreifenderen“ Beschränkungen entfallen sollen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Zugleich wurde aber vereinbart, dass es weiter einen „Basisschutz“ geben soll. Konkret geplant ist, dass die Länder weiter Maskenpflicht etwa in Kliniken und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr anordnen können. Eine Testpflicht soll weiter auch in solchen Einrichtungen für besonders verletzliche Gruppen sowie in Schulen angeordnet werden können. Generell gilt laut Buschmann in Regionen mit normaler Lage: „Dort kehren wir weitestgehend zur Normalität des Lebens zurück mit Ausnahme der besonders gefährlichen Settings.“ In Hotspots sollen weitere Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie verpflichtende Impf-, Genesenen- oder Testnachweise dazukommen können. Lauterbach sagte, die Regelungen sollten bis 23.
Für eine mögliche Zuspitzung der Corona-Lage in Deutschland sollen auch über den Frühlingsbeginn hinaus grundlegende Auflagen und Schutzregeln einsetzbar ...
Der nun dem Kabinett zugeleitete Entwurf einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP soll zu weiteren Beratungen in den Bundestag kommen. Die befürwortende Haltung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) sei bekannt und habe sich nicht geändert, machte der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner deutlich. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kritisierte: "Dass ausgerechnet in einer solchen Phase der Instrumentenkasten für die Eindämmung der Pandemie beschränkt werden soll, ist schwer zu verstehen. Sie sei bei der aktuellen Omikron-Variante nicht verhältnismäßig, sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). In drei Monaten soll neu entschieden werden. Bundesweit soll außerdem weiter die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen verankert werden - bisher gilt dort auch noch die Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G). FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte hingegen der "Welt", die Menschen hätten Corona-Maßnahmen seit zwei Jahren mitgetragen. In einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" sollen dann extra Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regeln wie 2G und 3G. Dies könne für Stadtteile, Städte, Regionen oder im Extremfall ein ganzes Bundesland greifen, sagte Lauterbach. Gebraucht werde etwa eine allgemeine Maskenpflicht für große Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der dpa: "Der Bund muss seinen Gesetzentwurf dringend nachbessern und den Ländern mehr Werkzeuge an die Hand geben, damit wir im Herbst nicht womöglich sehenden Auges erneut in schwierige Situationen hineinlaufen." Lauterbach sagte am Mittwoch im ZDF: "Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen." Dafür muss eine Anschlussregelung her, da die bisherige Basis für Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. So gehöre zu einem soliden Basisschutz eine Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen Innenräumen. "Es wäre wenig konsistent, unter den gegebenen Umständen eine Maskenpflicht im Nahverkehr, aber nicht bei dichtem Gedränge beim Einkaufen zu verhängen." Hier seien nun die Landesparlamente gefragt, schnell durch Beschlüsse für anhaltende Sicherheit zu sorgen. Hintergrund ist, dass nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan zum Frühlingsbeginn am 20.
Bund und Länder haben sich auf einen Drei-Stufen-Plan bei den Corona-Lockerungen geeinigt. Ab 20. März soll nun die letzte Öffnungsstufe in Kraft treten.
Nur die Maskenpflicht bleibt. FOCUS Online liefert die Antwort. Nur die Maskenpflicht bleibt. März soll nun die letzte Öffnungsstufe in Kraft treten. FOCUS Online liefert die Antwort. März soll nun die letzte Öffnungsstufe in Kraft treten.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben am Mittwoch das neue Infektionsschutzgesetz vorgestellt.
April. „Bis dahin gelten noch die Regeln des alten Infektionsschutzgesetzes“, so Lauterbach. (shh) „Wir haben dieses Datum bewusst gewählt, sodass wir im Herbst gegebenenfalls auf die Verbreitung einer neuen Coronavirus-Variante für den Herbst und Winter reagieren können“, erklärte Lauterbach. Um den Landesparlamenten genug Zeit zu bieten, eine eigene Lösung zu erarbeiten die auf Länderebene gilt, gibt es einen Übergangszeitraum vom 20. Am Freitag soll die neue Novelle im Bundestag beschlossen werden, sie wird zuvor noch in den Fraktionen diskutiert. „Uns war sehr wichtig, dass die Novelle rechtsstaatlich stabil ist“, erklärte Justizminister Marco Buschmann. Die Größe einer Hotspot-Region sei von den Ländern festzulegen.
Berlin. Die meisten Corona-Regeln in Deutschland laufen zum 20. März aus; Doch nun will die Bundesregierung eine Art Schutzmechanismus gesetzlich verankern; Was ...
März werden die meisten Corona-Beschränkungen wegfallen. März werden die meisten Corona-Beschränkungen wegfallen. Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Eindämmungsmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. Um die verschärften Maßnahmen nach dem 20. Doch ein paar werden länger Bestand haben – vor allem in Hotspots. Doch ein paar werden länger Bestand haben – vor allem in Hotspots.
Die niedersächsische Landesregierung kritisiert den Entwurf der Bundesregierung für die Corona-Regeln ab dem 20. März. Ministerpräsident Stephan Weil ...
Aber wenn sich nichts ändere, wenn insbesondere die Impfquote so bleibe, "dann werden wir im Herbst wieder Probleme kriegen". Wer heute ein Gesetz mache, der solle die Situation in einem halben Jahr auch mit in die Überlegungen einbeziehen, forderte der Regierungschef. Weil kritisierte jedoch, dass dem Entwurf zufolge nicht die betroffene Kommune selbst, sondern nur der Landtag einen entsprechenden Hotspot feststellen könnte. "Man soll sich nichts vormachen", warnte Weil. Die Infektionslage im Frühling und Sommer werde zwar hoffentlich entspannt sein. Derzeit gebe es wieder Höchststände bei den Corona-Infektionen, sagte der SPD-Politiker. Die Lockerungen, auf die sich die Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen verständigt hat, gehen ihm deshalb zu weit.
Die Ampelkoalition hat sich auf neue Corona-Regeln ab dem 20. März geeinigt. Test- und Maskenpflicht sollen weiterhin möglich sein.
Die sogenannte Hotspot-Regelung erlaubt – neben Masken- und Testpflicht- unter anderem 2G- und 3-G-Regelungen sowie Abstandsregeln oder Hygienekonzepte. Danach können die Landesregierungen künftig nur noch eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln Kliniken und Pflegeinrichtungen vorschreiben. März ist der Tag, an dem in Deutschland die Corona-Maßnahmen auslaufen.
Der Entwurf der Bundesregierung für die Corona-Regeln ab dem 20. März stößt in Niedersachsen auf Kritik. Ministerpräsident Stephan Weil verwies darauf, ...
How will you use zeit.de?zeit.de with adsUm der Nutzung mit Werbung zuzustimmen, muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.zeit.de with adsVisit zeit.de as usual with ads and tracking.
Trotz erheblich mehr Fällen bleibt es dabei: Am 20. März werden die meisten Corona-Regeln aufgehoben. Wo dann noch die Maskenpflicht gilt.
Mehrere Landespolitiker, darunter mit Karin Prien die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung aber deutlich kritisiert und fordern die Beibehaltung der Maskenpflicht. Wo dann noch die Maskenpflicht gilt. Wo dann noch die Maskenpflicht gilt. Das ist möglich, wenn in einem Stadtteil, einer Stadt oder einem Landkreis die Zahl der Neuinfektionen sehr hoch ist, außerordentlich schnell steigt und die Krankenhäuser an ihr Limit kommen. März werden die meisten Corona-Regeln aufgehoben. Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Ampel-Koalition wolle die Maskenpflicht an Schulen über den 19. Wenn es stimmt, was aus den Kreisen der Länder berichtet wird, dann gehen Lauterbach die Lockerungen zu weit. März werden die meisten Corona-Regeln aufgehoben. Abgeschafft wird hingegen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Maskenpflicht in den Schulen. In den Ländern regt sich aber Widerstand dagegen, weshalb es durchaus denkbar ist, dass sie doch nicht fällt. Im Schatten des Krieges in der Ukraine hat die Omikron-Welle an Kraft gewonnen. Wann in einem Landstrich das Infektionsgeschehen außer Kontrolle zu geraten droht, entscheidet nicht die Bundesregierung, sondern die Landtage. Die Koalition hat dafür nur Näherungsbestimmungen erlassen und keine konkreten Inzidenzwerte festgelegt. In der Tat kommen derzeit nur noch halb so viele Corona-Patienten ins Krankenhaus wie vor vier Wochen. Auf den Intensivstationen kämpfen über 2100 Infizierte um ihr Überleben und damit deutlich weniger als die 5000, die es um den Jahreswechsel taten.
Basis-Schutz für alle Regionen und besondere Regeln für künftige Corona-Hotspots - das sind die Kernpunkte des neuen Infektionsschutzgesetzes, ...
März fast alle Regeln fallen. März fast alle Regeln fallen. Damit fällt unter anderem die Maskenpflicht weitgehend weg. Nun hat sich die Bundesregierung auf eine entsprechende Rechtsgrundlage geeinigt. März fallen fast alle Corona-Regeln, auch die Maskenpflicht endet in den meisten Bereichen. März fallen fast alle Corona-Regeln, auch die Maskenpflicht endet in den meisten Bereichen.
Die Bundesminister Karl Lauterbach und Marco Buschmann legen eine entsprechende Novelle des Infektionsschutzgesetzes vor. Daran wird vor allem aus einem ...
Der Kompromiss sehe ein Instrumentarium vor, "mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können". Damit könne man so arbeiten, dass man auch Corona-Sommerwellen oder -Herbstwellen in den Griff bekommen könne. Buschmann sagte im ZDF: "Das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt." Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen verankert werden - bisher gilt dort auch noch die Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G). Darum geht es nun in der Anschlussregelung, da die bisherige Basis für Eindämmungsmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz am 19. In einer "konkret zu benennenden Gebietskörperschaft" sollen dann Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regelungen wie 2G und 3G. Die Gefahrenlage kann bei besonders hohen Infektionszahlen oder der Ausbreitung einer deutlich krankmachenderen Virusvariante bestehen. Damit sollen nach dem von Bund und Ländern angepeilten Ende der meisten einschneidenden Alltagsbeschränkungen zum 20. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Pläne der Bundesregierung als unzureichend kritisiert und Nachbesserungen verlangt.
Basis-Schutz für alle Regionen und besondere Regeln für künftige Corona-Hotspots - das sind die Kernpunkte des neuen Infektionsschutzgesetzes, ...
März fast alle Regeln fallen. März fast alle Regeln fallen. Damit fällt unter anderem die Maskenpflicht weitgehend weg. Nun hat sich die Bundesregierung auf eine entsprechende Rechtsgrundlage geeinigt. März fallen fast alle Corona-Regeln, auch die Maskenpflicht endet in den meisten Bereichen. März fallen fast alle Corona-Regeln, auch die Maskenpflicht endet in den meisten Bereichen.
Maskenpflicht nach dem Freedom Day: Wo die FFP2-Maske nach den Lockerungen der Corona-Regeln am 20.03.2022 noch vorgeschrieben sein soll.
Die Politik diskutiert seit Wochen darüber, welche Maßnahmen zur Corona-Eindämmung noch gelten sollen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Es hagelt Kritik.
+++ 12.40 Uhr: Der Entwurf der Bundesregierung für die Corona-Regeln ab dem 20. „Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind“, sagte Holetschek. Der FDP hielt er vor, immer noch von einem „Freedom-Day“ zu träumen und davon, dass die Pandemie vom einen auf den anderen Tag vorbei sei. +++ 14.20 Uhr: Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Pläne der Bundesregierung für die neuen Corona-Regeln nach dem 19. „Ich denke, das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt“, sagte Buschmann. Eine neue Grundlage für Maßnahmen nach diesem Stichtag müsste noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden, damit der Bundestag rechtzeitig darüber entscheiden kann. Den Ländern bleibe kaum Spielraum für schnelles, effektives Eingreifen. Die Reaktionsschnelligkeit sei aber der entscheidende Faktor für die erfolgreiche Kontrolle der Pandemie. „Deshalb halte ich es für grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt.“ Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält nichts von den Beschlüssen der Bundesregierung im weiteren Kampf gegen Corona. „Die Pandemielage ist sehr volatil, die Zahlen steigen derzeit wieder“, sagte Kretschmann der dpa. +++ 16.50 Uhr: Die Kritik an den neuen Corona-Regeln, die ab 20. „Insbesondere müssen die Eingriffsschwellen für die Hotspot-Maßnahmen im Gesetz genau definiert werden.“ Update vom Donnerstag, 10.03.2022, 08.15 Uhr: Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Weltärztebunds, kritisiert die ab dem 20. März gültigen Corona-Regeln als unzureichend.
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist das Reisen in Deutschland an Bedingungen wie Impfnachweis, Maskenpflicht und Tests geknüpft.
In anderen Ländern seien die Maßnahmen schon vor Wochen fallen gelassen worden, nun komme auch Deutschland wieder in der Normalität an. Damit ist die Hochrisikogebiete-Liste des Robert Koch-Institutes (RKI) leer, und es gelten auch keine Corona-bedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes mehr. Demzufolge entfällt auch in Restaurants, Kneipen, Hotels, Kultur- und Freizeiteinrichtungen die Testpflicht. Auch Ungeimpfte haben wieder Zutritt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßt den Kompromiss der Ampelkoalition als „wichtigen Schritt zurück in eine Normalität mit Verantwortung“, so Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges gegenüber dem reisereporter. März sollen nun der Alltag und der Urlaub in Deutschland wesentlich entspannter möglich sein. Wie aus einem Referentenentwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hervorgeht, ist Urlaub in Deutschland nach dem Auslaufen der aktuellen Regeln am 19.