In Bayern gelten seit dem heutigen Donnerstag neue Corona-Regeln. Auf die entsprechenden Kabinettsbeschlüsse vom vergangenen Dienstag hat Bayerns.
In vielen weiteren Bereichen gilt ab sofort die 3G-Regelung und nicht mehr wie bisher 2G. Der Zugang ist damit für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich. Es reicht ein negativer Antigen-Schnelltest, der ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme nicht älter als 24 Stunden sein darf. In geschlossenen Räumen dieser Bereiche gilt nach wie vor eine Beschränkung auf maximal 50 Prozent der Kapazität. Ein negatives PCR-Testergebnis ist ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme 48 Stunden gültig. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters bzw. Diese Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene hebt Bayern ab sofort ersatzlos auf. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenveror www.verkuendung-bayern.de und www.stmgp.bayern.de/ coronavirus/rechtsgrundlagen/#BaylfSMV. Die Verordnung gilt bis einschließlich 19. Betreiber diese Möglichkeit eröffnet. Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, gelten als getestet und müssen keinen weiteren Testnachweis vorlegen. BayIfSMV bei Vorlage eines negativen Testnachweises, Zugang zu 2G erhalten. Die Situation in den Krankenhäusern ist aber beherrschbar. Hier muss bei Ankunft ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Holetschek erläuterte: „Zwar ist die Corona-Inzidenz in Bayern den heutigen Zahlen zufolge leicht gestiegen. eine absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen. Die Änderungen der 15.