Zurück zur Fast-Normalität in drei Schritten: Bund und Länder haben sich auf Lockerungen der Corona-Regeln geeinigt. Ab 20. März soll ein Großteil der ...
Zu diesem Streitthema wird auf die anhaltenden Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern verwiesen. Bayern und einige andere Länder halten die für den 15. März hinaus möglich bleiben sollen "niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen" wie die Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen, aber auch das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben oder Testpflichten in bestimmten Bereichen. Diese Schutzmaßnahmen sind laut Beschluss auch für Schulen und Kitas notwenig. Wegen der durch Omikron weltweit gestiegenen Inzidenzen soll das Verfahren zur Einstufung von Hochrisikogebieten geändert werden. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgesehen, wobei die Personenzahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden soll. Zurück zur Fast-Normalität in drei Schritten: Bund und Länder haben sich auf Lockerungen der Corona-Regeln geeinigt. Diese Kompetenz soll wieder ans das Bundesgesundheitsministerium gehen. Die Länder fordern dafür eine rechtliche Grundlage. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bund werde vorbereitet. Sobald sie an einer Zusammenkunft teilnehmen, gilt: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und auf bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 14. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten Homeoffice anbieten - etwa bei der Arbeit im Großraumbüro. März soll ein Großteil der Maßnahmen entfallen. Die Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben aber noch bis zum 19.
In Deutschland flacht die aktuelle Infektionswelle mit der Omikron-Variante ab, weniger Menschen werden mit einem schweren Verlauf von Covid-19 im ...
Mit Blick auf die Debatte im Bundestag ergänzte Scholz außerdem, dass eine Impfpflicht gegen das Coronavirus auch ohne Impfregister möglich sei – das gilt für die Gruppenanträge zur Impfpflicht sowohl ab 18 als auch ab 50. Im Anschluss an die Beratungen war von einem „Instrumentenkasten“ für die Länder die Rede, der regional genutzt werden könne, sollten die Infektionszahlen wieder steigen. „Die Impfpflicht ist wichtig, und darum geht es“, so der Bundeskanzler. Welche Regeln ab dann konkret noch gelten werden und welche bei ansteigenden Infektionszahlen schnell wieder beschlossen werden können, soll noch geklärt werden. Die Meinung bezüglich der Impfpflicht hat sich hingegen nicht geändert, trotz der anstehenden Lockerungen. Die Einigkeit bestehe fort zwischen Bund und Ländern, bekräftigte Scholz „wir finden zu siebzehnt, dass das richtig ist“, meinte er am Mittwoch mit Blick auf die Ministerpräsident*innen der Länder. Die Impfpflicht sei unverändert wichtig als Vorbereitung auf Herbst und Winter in diesem Jahr. März den Sanikasten im Kofferraum haben“, beschrieb Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin von Berlin die Perspektive ab dem Frühling.
Der Omikron-Höhepunkt scheint in Europa erreicht zu sein. Unter diesem Eindruck lockern derzeit viele Länder ihre Corona-Maßnahmen. Wo jetzt was gilt: eine.
Es gebe weiterhin Beschränkungen des öffentlichen Lebens, beispielsweise Kapazitätsgrenzen in Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr. Für Innenräume gilt in den meisten Einrichtungen wie Kinos, Museen und Clubs die 2G-Regel. Im Einzelhandel, in Banken und Behörden muss ein 3G-Nachweis erbracht werden. Nur im öffentlichen Nahverkehr und in Flugzeugen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Bulgarien will Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen möglicherweise im März erörtern. Auf Druck von Protesten sollen die Corona-Zertifikate für den Zutritt zu Gastronomie und Einkaufszentren wegfallen. Außerdem fällt die Sperrstunde in der Gastronomie – Diskotheken und Clubs dürfen ebenfalls wieder öffnen. Im Privaten gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr und Kontaktpersonen von Infizierten müssen nicht mehr in Quarantäne. Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privatautos gelten Kapazitätsbegrenzungen. Ebenso gibt es eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz im Freien und in allen öffentlichen Räumen. Für Menschen über 60 Jahren gilt eine Impfpflicht. Beschränkungen für die Kultur, den Sport und für Veranstaltungen fallen ebenfalls weg. In Österreich wurde im Januar eine Impfpflicht ab 18 Jahren eingeführt – die Umsetzung wird derzeit aber diskutiert. Außerdem soll die Maskenpflicht für Kinder unter zwölf Jahren in der Schule fallen. Einzig in Bus und Bahn bleibt es bei der Maskenpflicht, ebenso in Gesundheitseinrichtungen. Zuvor wurde bereits die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen aufgehoben. Februar an entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen, in denen die 2G-Regel gilt. Betroffen sind Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Kinos, Restaurants, Bars und Cafés. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen ohne 2G-Pflicht (etwa im Einzelhandel) bleibt die Maskenpflicht vorerst bestehen. Grundlage der Lockerungen sind für die meisten Staaten die abnehmenden Corona-Fallzahlen. Somit scheint der Höhepunkt der Omikron-Welle überwunden zu sein.
Niedersachsens Landesregierung hat die Pläne für ein Zurückfahren der Corona-Regeln vorgestellt. Gelockert wird in drei Stufen. An Schulen entfallen ...
"Wir brauchen sie spätestens ab Herbst." Behrens sagte, sie glaube nicht, die letzte Lücke der Ungeimpften nur mit Beratungen und Informationen schließen zu können. Der Ministerpräsident appellierte zudem eindringlich an den Bund, dass die Länder auch ab dem 20. Für die Tourismus-, Gastronomie- und Veranstaltungsbranche schaffe die Landesregierung mit den neuen Verordnungen eine verlässliche Perspektive, sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU). "2022 kann für den Tourismus in Niedersachsen wieder ein stabiles Jahr werden." Denn: "Das Virus ist unverändert aktiv und die Pandemie ist nicht vorbei", so Weil. An dem Stichtag laufe die gesetzliche Ermächtigung der Länder für Maßnahmen zum Infektionsschutz aus, so Weil: Dann gebe es keine gesetzliche Grundlage mehr für eigene Corona-Verordnungen in Niedersachsen. Damit sich der Herbst der vergangenen zwei Jahre nicht wiederholt, sieht Weil nur zwei Möglichkeiten: ein Netz von einschränkenden Maßnahmen oder eine hohe Impfquote in der gesamten Gesellschaft. Sowohl Althusmann als auch Weil machten darauf aufmerksam, dass es künftig verstärkt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger ankomme. März wieder unter 2G-Plus-Bedingungen öffnen - also für Geimpfte und Genesene mit negativem Testnachweis. Um dem hohen Infektionsrisiko in diesen Bereichen Rechnung zu tragen, bleibt die Maskenpflicht laut Althusmann allerdings zunächst bestehen. Experten sprächen von einer hohen Kaufkraft, einem hohen Konsumbedürfnis und rechneten mit einem Nachholeffekt. Althusmann kündigte zudem an, dass Niedersachsen künftig auf die Luca-App zur Corona-Kontaktverfolgung verzichten wird, wie bereits einige andere Bundesländer. Die Lizenz läuft Ende März aus. Sollte in einer Klasse oder Lerngruppe ein Corona-Fall auftreten, dann müssen alle Schülerinnen und Schüler die Maske für fünf Tage auch wieder am Sitzplatz tragen und sich in dieser Zeit täglich auf eine Infektion hin testen. Auch die Maskenpflicht an Schulen soll schrittweise auslaufen: In den zwei Wochen vor den Osterferien soll diese an Grundschulen und Förderschulen im Primarbereich während des Unterrichts wegfallen. Tägliche Tests sind dann allerdings noch einmal in den eineinhalb Wochen nach den Osterferien geplant - wegen des zu erwartenden erhöhten Reiseaufkommens in den Ferien und der Erfahrung, dass es danach vermehrt zu Infektionen komme. März werde dies dann auch zusätzlich für Ungeimpfte möglich sein, die einen negativen Corona-Test vorlegen (3G). Ab 20.
Beim Corona-Gipfel haben Bund und Länder Lockerungen beschlossen. Auch die Maßnahmen bei privaten Treffen sollen entschärft werden.
In der Beschlussvorlage des Corona-Gipfels mit Stand von Dienstagabend (15.02.2022) heißt es: „In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. Für Großveranstaltungen im Freien hatte die vorherige Beschlussvorlage eine maximale Auslastung von 60 Prozent vorgesehen. Bestimmte Vorschriften wie etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn sollen auch nach diesem Stichtag beibehalten werden. Für Geimpfte und Genesene sollen private Treffen demnach wieder ohne eine Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich sein. Den Plänen von Bund und Ländern zufolge sollen schrittweise bis zum 20. In drei Etappen sollen nach und nach die Corona-Regeln in Deutschland gelockert werden. „Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt“, zitiert Business Insider die Beschlussvorlage. Die Lockerungen sollen schrittweise erfolgen. März sollen diese Beschränkungen auf für Ungeimpfte entfallen. - Im zweiten Schritt soll in der Gastronomie und in Übernachtungsstätten nur noch die 3G-Regel gelten. Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, sollen die aktuellen Corona-Beschränkungen vorerst weiter gelten. Für Treffen mit Ungeimpften bleiben die derzeitigen Einschränkungen zunächst bestehen. März die Corona-Maßnahmen Stück für Stück mittels eines dreistufigen Plans entschärft werden soll.
Deutschland steht vor dem Freedom Day: Die MPK hat den Wegfall der Corona-Regeln zum 20. März 2022 beschlossen. Die Lockerungen erfolgen nach einem ...
Die Maskenpflicht in Innenräumen oder in Bus und Bahn soll aber auch über den sogenannten Freedom Day hinaus bestehen bleiben. - Schritt 2: Für die Gastronomie und in Hotels soll wieder die 3G-Regelung gelten und somit auch Getesteten der Zugang ermöglicht werden. Klubs dürfen wieder öffnen, aber nur unter der 2G-plus-Regel, also nur für Genesene und Geimpfte mit negativem tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung. Bei überregionalen Großveranstaltungen gilt dann auch 2G-Plus. In Innenräumen ist dabei eine Auslastung bis zu 60 Prozent der Höchstkapazität – maximal 6000 Personen – zulässig, im Freien eine Auslastung von bis zu 75 Prozent (maximal 25.000 Personen). Als Termin für das Inkraftsetzen dieser Öffnungsstufe ist der 4. Überprüft werden soll in den kommenden Tagen aber noch die Einstufung von Hochrisikogebieten und die Aufhebung von Quarantäneregeln für Reise-Rückkehrer. Doch was genau ist nun geplant? Zuvor war bereits immer wieder über einen Freedom Day in Deutschland spekuliert worden – ähnlich wie in Dänemark und Schweden. Denn in dem Infektionsschutzgesetz sind die Corona-Regeln von der Ampel-Regierung nur bis zum 19. - Schritt 1: Für Geimpfte und Genesene sollen die Kontaktbeschränkungen aufgehoben werden. Bund und Länder folgten nun weitgehend den bereits im Vorfeld bekannt gewordenen Beschlussvorlagen. Demnach einigte sich die MPK jetzt auf einen Stufenplan. Er sieht vor, dass bis zum Freedom Day am 20. Deutschland plant den Freedom Day: Die MPK hat den Wegfall der Corona-Regeln zum 20. Doch die CDU und die FDP hatten bereits in der vergangenen Woche kundgetan, diesem Vorhaben nicht mehr zustimmen zu wollen. In den Grundzügen war sich die Gipfelrunde damit einig. Allerdings lassen sich die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung eine Hintertür offen. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) einigten sich Bund und Länder auf einen Freedom Day. Nach einem beschlossenen Stufenplan sollen die Maßnahmen bis zum 20.
Saarbrücken (dpa/lrs) - Das Saarland will am Samstag mit erheblichen Lockerungen der Corona-Beschränkungen beginnen. Für die Geimpften würden alle ...
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